
Die drei großen Fragezeichen im Fall Teichtmeister
Häusliche Gewalt, Koks-Besitz in größerem Stil, 58.000 Kinderporno-Dateien: Schwere Vorwürfe gegen Star-Schauspieler Florian Teichtmeister (43). Es drängt sich die Frage auf: Warum wurde der TV-Promi bislang mit Samthandschuhen angefasst?
Am Mittwoch entscheidet sich am Wiener Straflandesgericht die nähere Zukunft des gefallenen Burgschauspielers und Society-Lieblings Florian Teichtmeister. Wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, viele rechnen jedoch mit Bewährung.
Das liegt auch an der Behandlung der unappetitlichen Causa in den vergangenen Monaten durch die Justiz, die einen Promi-Bonus vermuten lässt. Wieso wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts häuslicher Gewalt sofort wieder eingestellt, weshalb trat die Staatsanwaltschaft trotz des Besitzes von mehr als 100 Gramm Kokain von der Strafverfolgung Teichtmeisters zurück und warum sitzt der Kinderporno-Sammler eigentlich nicht in U-Haft? Drei große Fragezeichen im Fall des Schauspielers.
Pädophile sitzen normalerweise bis zum Prozess in U-Haft
Teichtmeister sitzt nicht in U-Haft, weil die Justiz hierfür offenbar keinen der klassischen Gründe erkannte. Zum Beispiel die Tatbegehungsgefahr: Also keine Wiederholungsgefahr bei einem Täter, der mehr als ein Jahrzehnt widerliche Kinderpornos herunterlud und speicherte, der danach offenbar süchtig ist und in Freiheit weiterhin Zugang zu jedem Rechner hat. Man muss es nur googeln: Erwischte Pädophile dieses Ausmaßes sitzen für gewöhnlich bis zu ihrem Prozess ein.
Therapie statt Strafe: Bei über 100 Gramm Kokain?
Bei einer Durchsuchung in Teichtmeisters Wohnung wurden mehr als 100 Gramm verstecktes Kokain sichergestellt. Nur für den Eigengebrauch des Schauspielers, versteht sich. Die Staatsanwaltschaft trat von der strafrechtlichen Verfolgung zurück. Sie wandte den Grundsatz “Therapie statt Strafe” an und berücksichtigte, dass sich Teichtmeister seit längerem professionelle Hilfe holen soll.
“Therapie statt Strafe” bei über 100 Gramm Koks? Das sieht die Gesetzesauslegung nicht so. Die Möglichkeit wird bis zur sogenannten “Grenzmenge” von Suchtgift eingeräumt. Die Grenzmenge für (reines) Kokain liegt bei 15 Gramm. Hier wird von einer geringen Schuld ausgegangen. Nicht aber bei der deutlich mehrfachen Menge. Ein Vergleichsfall für ein derart moderates Vorgehen der Strafverfolger ist nicht bekannt.
Häusliche Gewalt: Es steht Aussage gegen Aussage
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen häuslicher Gewalt – der Vorwurf brachte alles erst ins Rollen – ist noch am ehesten nachvollziehbar. Es steht wie so oft Aussabe gegen Aussage. Einen Freispruch für Teichtmeister bedeutet dies aber keineswegs.
Richter Stefan Apostol wird am Mittwoch auch die Gesamtumstände in der Causa Teichtmeister würdigen. Er gilt als streng. Ob der Ex-Star des Burgtheaters mit einer bedingten Strafe davonkommen wird, bleibt eine weitere spannende Frage.
Kommentare
Der Mann ist krank. Suchtkrank und sonst noch einiges. So wie ich verstanden haben hat er sich selbst nicht an Kindern vergangen.
Der Konsum dieser grausamen Illegalitäten im Netz sind das Verbrechen. Ich verstehe die Hetzjagd um seine Person nicht.
Im Gegenteil, ich finde es furchtbar.
Das Gericht wird alles klären.
Wann sperrt man diese widerlichen Kreatur endlich ein?
Kein pardon für dieses geschwür
der woke schauspieler und sein anwalt werden schon wie sie die situation zu meistern haben. ein hoch der österarmen justiz
Der hat doch nur Bilder von Osterhasen angesehen schaut richtig hin ihr habt wass verwechst das war nicht teichtmeister das der seemeister also keine Verhandlung
Sg. Rechtsstaat Österreich, im Fall Teichtmeister wird Österreich SEHR genau hinsehen und die GERECHTE Strafe dieses Herrn ist kaum abzuwarten! Meinerseits, ist großes Bedenken eines im Besitz von 100g Kokain Besitzenden, ich dachte da bisher, der Weg führt da gleich ins Gefängnis?…..Danke, wenn ich dies anmerken durfte und diese Frage dazu!
Ein Linker hat einen Schutzbrief.
Also Zeichen für die Jugend 100gram Koks kein Problem is cool, sagst einfach Eigenenbedarf zwo Teelöffel jeden Morgen in Kaffee eh klar.
Aber wähle die Richtige Partei als Blauer oder normal Bürger gehst pickn (und damit mein ich keinen Joint).
Traurig was die jetzige Regierung aus unsern Land gemacht hat Alkohol und Psychopharmaka der Teichm…… hat halt in Koarl zu ernst genommen.
Die politisch unterschiedliche Herangehensweise der Justiz ist mittlerweile schon für viele erkennbar.
Was man der ÖVP an Machtgehabe, Postenschacher, Amtsmissbrauch und und und vorwirft wird mE auch von den anderen Parteien praktiziert.
Es wird sich zeigen wie rasch jetzt Vorwürfe gegen die FPÖ erhoben werden. Wie heißt es: der Moor hat seine Schuldigkeit getan, der Moor kann gehen. Die FPÖ wurde für die Hetze gegen S. Kurz und die ÖVP gebraucht jetzt wird sich der Spieß drehen.
Beim Urteil von Teichtmeister ist alles möglich. Eines muss sich die Justiz aber schon bewusst sein beim Missbrauch von Kindern ist der Großteil der Menschen besonders sensibilisiert.
Mohr
Wenn man da an die U-Haft von Beinschab und Karmasin denkt… Man muss nur die richtige polit. Einstellung haben, also ein Linker sein, und schon kann man sich alles erlauben. Wie man zwischenzeitlich hören konnte, hat er sogar damit geprahlt, seine Freundin immer wieder verprügelt zu haben, die Filme und Bilder auf dem Set mit den Kollegen geteilt zu haben. Man stelle sich vor, es ginge um jemanden, der FPÖ oder ÖVP-Nähe hätte.
Hautevolee ….glauben sie zu sein….bei weitem nicht….Anstand Charakter unterirdisch einzustufen. Das Burgtheater hat seinen Ruf verloren und das ist gut so!
Ich finde das der noch auf freien Fuß einfach unfassbar. Ein normaler Bürger würde sofort in U-Haft kommen. Alle Prominenten können machen was sie wollen. Politiker, Schauspieler, Sportler usw……
Der Totschläger in Schattendorf rennt doch auch schon wieder frei rum …
Ja ..die Totschläger von Jürgen sind auch auf Freifuss..Absurdistan eben.
Gar nichts wird dem passieren. Lt. Klassifizierung der Linken ist er ja sonst ein Guter. Widerlich!