
Einbrecher erschossen: Deutscher (58) zu sieben Jahren Haft verurteilt
Ein Mann aus Lübeck (58) hat einen flüchtenden Einbrecher erschossen und diesen mit drei Schüssen getötet. Der Richter sprach daraufhin von Selbstjustiz und verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft! Der Vorfall hat sich Ende Dezember 2020 ereignet.
Ein pensionierter Berufssoldat muss in Deutschland für sieben Jahre ins Gefängnis, nachdem er einen flüchtenden Einbrecher in seiner Villa Ende Dezember 2020 erschossen hat. Der Einbrecher wurde dabei mit drei Schüssen getötet. Der vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach dabei von Selbstjustiz. Zu Prozessbeginn zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen. Allerdings wollte der Mann den Einbrecher nur in die Flucht schlagen. Dies erklärte der Deutsche (58) über seinen Verteidiger.
Gegen den pensionierten Berufssoldaten und aktiven Sportschützen wurde seitens der Staatsanwaltschaft und der Nebenklageeine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidigung wertete diesen Fall als fahrlässige Tötung. Sie forderte daher eine nicht näher bezifferte Bewährungsstrafe.
Kommentare
So ist das vor deutschen Gerichten, da gibt es keine Gerechtigkeit, sondern Urteile. Konkurrenz können die nicht leiden.
Am Boden bleiben.. Sportschütze trifft mit Sicherheit beim ersten Schuß so das er nicht mehr laufen kann. Drei Mal abdrücken ist unnötig.
Mit einem Schuss den Einbrecher stoppen und dann was? Dass der Einbrecher eine Falschaussage vor Gericht tätigt? Außerdem ist ein Sportschütze zu 99% gewöhnt auf statische Ziele zu schießen. Bewegliche Ziele sind ganz etwas anderes… Wenn Sie unwissend sind, bitte am Boden bleiben!
Es ist ein Unterschied ob man einen (oder mehrere) Angreifer erschießt, welche einen unmittelbar angreifen und man mit den Tode oder schweren Verletzungen ODER einem gravierenden Verlust von Vermögen bedroht ist (ja auch Vermögen ist notwehrfähig) oder ob man einem Einbrecher welcher davonläuft – also der unmittelbare Angriff bereits vorüber ist – in den Rücken schießt und tötet. Eine sehr heikle und adrenalingeladene Situation in der schnell Fehler geschehen, die wie man sieht von Richtern, welchen Monatelang Zeit und Muße haben über diese wenigen Sekunden zu entscheiden entschieden werden.
Und genau das nehme ich an wurde dem tapferen Verteidiger zum Verhängnis.
Ganz Ihrer Meinung. In einer solchen Situation einen kühlen Kopf bewahren zu können – das ist auch für Trainierte nur schwer möglich. Würde der Einbrecher nur angeschossen werden, würde dieser sicher eine Falschaussage vor Gericht tätigen, was den Hausbesitzer erst recht in eine brenzlige Situation bringen würde. Der Hausbesitzer würde in allen Fällen seine “Unschuld,” beweisen müssen. Es ist und bleibt in unserer Justiz Täterschutz.
Eine Riesenfrechheit! Man verliert den Glauben an den Rechtsstaat und die Demokratie. Vielleicht steht ja der überlebende Einbrecher eines Tages im Zuge einer Home-Invasion im Haus des Richters oder des Staatsanwalts.
Er hat ihm wahrscheinlich in den Rücken geschossen.
So schaut’s aus im Unrechtsstaat…
Den gesetzestreuen werden die Waaffen weggenommen, sie dürfen sich nicht wehren.
Die Einbrecher, Diebe, (Massen-)Vergewaltiger erhalten lächerliche Strafen.
So quält man das Volk.
Buntland wird immer gefährlicher ,besonders für die Überfallenen .
Unfaßbar! Jetzt darf man sich nicht mehr gegen Verbrecher wehren.
Nun ja, jetzt haben Einbrecher 7 Jahre Zeit die Bude auszuräumen.