Österreich macht wieder auf – und zwar nicht nur das öffentliche Leben sondern auch die Grenzen ins Ausland. Am 19. Mai begibt sich das ganze Land wie berichtet “auf den Weg zurück in die Normalität”, wie Bundeskanzler Kurz es beschreibt. Reisen werden wieder möglich, und zwar mit einem speziellen “Zutrittsticket: Das ist der “Grüne Pass”, und er soll – zumindest in angebahnter Form – schon mit dem 20. Mai, also dem Tag nach der Öffnung, eingeführt werden.

Der “Grüne Pass” wird künftig zum Kernelement unseres Weges zurück in ein freies Leben mit all seinen Annehmlichkeiten wie beispielsweise Restaurantbesuchen, der Teilnahme an Veranstaltungen aller Art inklusive und vor allem dem Reisen. Der “grüne Status”, der der Besitzerin oder dem Besitzer des Grünen Passes bescheinigt wird, wird schon mit der Öffnung am 19. Mai elementar, denn so gut wie in jedem Bereich des öffentlichen Lebens werden Tests oder der Vorweis von Antikörpern durch Impfung oder überstandene Krankheit notwendig. Wer einen “Grünen Pass” vorweisen kann, in dem automatisch Impfungen und Immunstatus vermerkt werden, der kann also beim Eintreten ins Lieblingskaffeehaus, ins Kino, zum Shoppen oder auch im Fußballstadion quasi direkt durchgewunken werden, ohne eigens einen Eintrittstest zu machen. Aber auch der “Grüne Pass” kommt mit Zeitlimits und Einschränkungen – der eXXpress hat den Überblick für Sie.

Ich bin bereits geimpft

Wer bereits geimpft ist, der hat (je nach Status der Impfung) nicht nur den Vorteil, eine Immunität gegen das Virus aufzubauen oder bereits aufgebaut zu haben, sondern kann sich in Zukunft auch Eintrittstests ersparen. Ab dem 22.Tag, also 3 Wochen nach der ersten Impfung, gilt man offiziell als immun und wird für zwölf Monate keinen Zutrittstest mehr benötigen.

Ich hatte Corona und bin genesen

Rund 7 Prozent der österreichischen Bevölkerung haben sich bereits im Laufe der letzten Monate mit dem Coronavirus infiziert. Wer einer COVID-19-Infektion ausgesetzt war, gilt in Zukunft somit aufgrund der im Körper gebildeten Antikörper für einen bestimmten Zeitraum als immun und wird für eine 6 Monate keine Tests mehr durchführen müssen.

Ich bin frisch negativ auf COVID-19 getestet

Rund 93 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind noch nicht persönlich mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen, also haben sich zu keinem Zeitpunkt infiziert und (sofern sie auch noch nicht geimpft sind) dadurch auch keine Antikörper. Wer noch auf seine Impfung wartet und weder geimpft noch genesen ist, wird seinen grünen Status weiterhin mittels Eintrittstest belegen müssen.

Hier gilt nach wie vor, dass PCR-Tests mit 72 Stunden längsten ihre Gültigkeit behalten und demnach auch 3 Tage lang als Zutrittstests anerkannt werden. In Apotheken oder Teststraßen durchgeführte Antigen-Schnelltests werden für 48 als “Eintrittskarte” gelten. Aber auch ein Schnelltest in Eigenregie soll künftig möglich sein, wenn auch mit sehr verkürzter Gültigkeit.

Achtung: So gilt auch ein Wohnzimmertest

Eine wichtige Neuerung im Öffnungsplan der Regierung betrifft die “Wohnzimmertests”. Bislang wurden diese nicht für den Zutritt bei körpernahen Dienstleistern und Co. akzeptiert, ab 19. Mai sollen aber auch diese Gültigkeit bekommen. Allerdings nur mit einer neuen “digitalen Lösung”, und auch nur mit einer auf 24 Stunden beschränkten Gültigkeit.