Bereits im vergangenen Herbst bekamen die Freiheitlichen vor dem Handelsgericht Recht. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien erneut zugunsten der Partei.

Der ORF hatte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Berufung erhoben. Der Gebühren-Sender behauptete, dass Kickl gar nicht angesprochen gewesen wäre, sondern nur die übrigen freiheitlichen Mitglieder der damaligen Bundesregierung. Zudem handle es sich um keinen strafrechtlichen Vorwurf, die Bezeichnung Regierungsbande sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

FPÖ-Obmann Kickl bekam vor OLG Recht

Die FPÖ ist dem entgegengetreten, das OLG Wien hat die Berufung des ORF nun abgeschmettert. Fazit: Es handle sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungsexzess. Kickl hätte mit den Vorgängen, die im Ibiza-Video vorkommen und auf die sich der ORF bezogen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher an „Tatsachensubstrat“ für die Äußerung einer derartigen Behauptung – noch dazu in einer Nachrichtensendung.