Der Beitrag im “ZiB-Magazin” im Mai 2022 mit dem Titel “Ministerkarussell dreht sich weiter” hat weitere Konsequenzen für den Küniglberg. Dort wurde die FPÖ eine „blaue Regierungsbande“ genannt. Dass das nicht zulässig ist, befand nun auch das Wiener Handelsgericht. Kickl werde damit “unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt”, heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil.

"Schallende Ohrfeige für den ORF"

Kickl klagte das Gebühren-Fernsehen wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung – und bekam nun erstinstanzlich Recht. Der ORF muss “ab sofort unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer Regierungsbande, und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten”.

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker: “Freie Meinungsäußerung muss sein – aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht sah es auch als gegeben an, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr besteht, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt wurde.” Hafenecker ortete eine “schallende Ohrfeige für die vermeintlich unabhängige ORF-Redaktion”.

Zeigt sich über das Urteil erfreut: FPÖ-Mediensprecher Christian HafeneckerArchiv