Die “Vorarlberger Nachrichten” (“VN”) hatten am 22. April 2022 eine eidesstattliche Erklärung veröffentlicht. In dieser behauptete ein namentlich nicht genannter Manager, dass Wallner Wohlwollen bei Amtsgeschäften in Aussicht gestellt haben soll für den Fall, dass in der “Vorarlberger Wirtschaft” – der Zeitung des Vorarlberger Wirtschaftsbunds – inseriert wird. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund war schon Tage zuvor, insbesondere wegen des Inseratengeschäfts der “Vorarlberger Wirtschaft”, in die Schlagzeilen geraten.

Auf Basis des Zeitungsartikels, den die Behörde als Anfangsverdacht bewertete, nahm die WKStA Ermittlungen gegen Wallner auf. Die Vorwürfe erhärteten sich jedoch nicht. So gelang es der WKStA nicht, den in den “VN” zitierten Manager auszuforschen. In der Begründung der WKStA zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die der APA vorliegt, heißt es dazu, dass sich einerseits die “VN” auf das Redaktionsgeheimnis beriefen. Andererseits habe ein Zeuge, der im Verdacht stand, jener Manager zu sein, “glaubwürdig angegeben, die eidesstattliche Erklärung nicht verfasst zu haben”. Auch die Befragung weiterer Zeugen, in der Begründung sind zwölf Personen namentlich festgehalten, verlief ergebnislos.

Keine belastenden Aussagen

“Aufgrund der Ermittlungen liegen sohin keine unmittelbaren Aussagen vor, die Landeshauptmann Markus Wallner konkret belasten”, so die WKStA. Daher sei das Verfahren wegen Paragraf 305 (Vorteilnahme) “aus tatsächlichen Gründen” einzustellen. Wallner wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter geführt und wurde seinen Angaben zufolge in der Sache auch nie einvernommen. Was er von allem Anfang an gesagt habe, habe sich nun bestätigt, so der Landeshauptmann am Donnerstag zur APA.