
Erstes Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Diese Gerichtsentscheidung könnte Signalkraft haben: Laut gültiger Rechtssprechung ist es ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, wenn man Ungeimpften den Zutritt in ein Geschäft verwehrt.
Im deutschen Lüneburg hat jetzt das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt, wie mehrere deutsche Medien am Donnerstag berichten. Eine derartige Maßnahme sei zur Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, führte das Gericht als Begründung an, womit die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
2G setzt Handel unter Druck
Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.
In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. (APA/red)
Kommentare
Dieses Urteil ist nur in Niedersachsen bindend, nicht in ganz Deutschland, da jedes Bundesland für sich über die Vorgangsweise bezüglich der Pandemie entscheidet. Und es gibt schon Informationen darüber, dass das wahrscheinlich von keinem anderen Bundesland übernommen wird. Fazit: Die Politik in Deutschland ist um keinen Deut besser als in Österreich.
Leider gibts im Handel,z.b. Ketten wie den MediaMarkt der aus freien Stücken mit seinen eigenen Angestellten beim Eingang kontrolliert
ob du geimpft bist.
Musste wieder gehen.
In Tirol.
MediaMarkt ich war ein guter Kunde.
Der Gleichheitsgrundsatz ist in Österreich schon lange nicht mehr gültig. Denn mit dem Epidemiegesetz und dem Maßnahmengesetz wird alles, was an Grundrechten in der Bundesverfassung verankert ist, aufgehoben. In sogenannten “Krisenzeiten” darf das sein. Und damit hat unsere Regierung freie Bahn…
Na, hoffen wir dass unsere verfassungsrichter parteilos sind u schneller arbeiten.
Was war eigentlich mit den verfassungsbruechen der regierung, behoerden.
Bleibt das ohne folgen?