Nun hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien in seinem Urteil vom 25.02.2021 zu Recht erkannt, dass dem Karteninhaber die vollen Ticketkosten zuzüglich Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. “Die bloße Erklärung des Veranstalters, Gutscheine anbieten zu wollen, war für das Gericht zu wenig. Der Veranstalter muss die Gutscheine auch tatsächlich übergeben, das ist jedoch nie geschehen. Aus diesem Grund erhalten meine Mandanten nun ihr Geld zurück”, so Rechtsanwalt Mag. Lukas Bittighofer zum eXXpress.

Ursprünglich hatte der Veranstalter die Rückzahlung des Ticketpreises verweigert und darauf verwiesen, dass für jeden Tag lediglich ein Gutschein von 70 Euro (gemäß dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz) ausgegeben werden könne, womit der Ticketinhaber keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung hätte. Die vom Veranstalter in Aussicht gestellten Gutscheine wurden jedoch nicht ausgestellt, der Karteninhaber hat die Gutscheine tatsächlich nicht erhalten.

Generelle Klagsflut zu befürchten

Für Konzertveranstalter könnte es 2021 tatsächlich zu einigen Ticketpreiserstattungen kommen. Grund dafür könnte etwa in den geänderten AGB (der eXXpress berichtete) liegen. Auch könnten Festivals besonders betroffen sein, da sich hier von Jahr zu Jahr das Line-Up ändere und für bestimmte Konzerte bezahlt wurde. Laut Rechtsanwalt Bittighofer wäre das wohl von Fall zu Fall zu entscheiden, sollten Ticketinhaber klagen.