EU-Präsidentin Metsola soll Politkrimi aufklären - und ist jetzt selbst beschuldigt
Die ehemalige Parlaments-Vize Eva Kaili sitzt aufgrund des EU-Korruptionsskandal weiterhin in U-Haft. Nun meldete auch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola Reisen, die Drittstaaten bezahlt haben, sowie 125 Geschenke nach. Damit verstößt sie massiv gegen ihre eigenen Regeln.
Eva Kaili, die in den EU-Korruptionsskandal verwickelt ist, bleibt weiterhin inU-Haft (der eXXpress berichtete). Nun muss sich aber auch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola wegen eines Aufenthalts mit ihrem Partner in einem französischen Luxushotel unangenehme Fragen gefallen lassen.
Wie das Nachrichtenportal “Politico” am Freitag enthüllte, wurden die Kosten für die Übernachtung im vergangenen Oktober von einer französischen Weinbruderschaft übernommen. Sie hatte die Reise in der vergangenen Woche öffentlich gemacht, nachdem das Parlament zuvor von einem Korruptionsskandal erschüttert worden war. Ihr Sprecher bestätigte die Angaben.
Übernachtung in Fünf-Sterne-Hotel
Metsola gab dabei allerdings nicht an, dass sie bei dem Trip von ihrem Partner begleitet wurde. Parlamentsregeln zufolge hätte sie die Reise eigentlich bereits Ende November des vergangenen Jahres melden müssen. Nach Angaben von “Politico” war die aus Malta stammende Christdemokratin für einen Termin bei einer Weinbruderschaft nach Frankreich gereist und von dieser in einem Fünf-Sterne-Hotel untergebracht worden. Teil der Reise war demnach auch ein Abendessen mit fünf Gängen.
125 Geschenke öffentlich gemacht
Ebenfalls regelwidrig hat Metsola 125 Geschenke erst vergangene Woche öffentlich gemacht. Dies war vor wenigen Tagen bekannt geworden. Die meisten Präsente gab die Politikerin der Auflistung zufolge zur Verwahrung der Parlamentsverwaltung oder lagerte sie in ihrem Büro. Bei Letzteren handelte es sich zum Beispiel um Bilder, Vasen und Bücher. Metsolas Sprecher betonte: “Die Präsidentin nimmt im Namen der Institution Geschenke entgegen. Sie behält diese nicht.”
Ob ihr nun Konsequenzen drohen, war zunächst unklar. Theoretisch könnten Sanktionen verhängt werden. Einen Automatismus gibt es allerdings nicht. Zuständig ist eigentlich die Parlamentspräsidentin.
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