
EuGH-Gutachten: Kürzung der Familienbeihilfe verstößt gegen EU-Recht
Die eingeführte Kürzung der Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder im Ausland leben, verstößt gegen das EU-Recht. Dies ging aus einem Gutachten des EuGH hervor.
Die im Jänner 2019 eingeführte Kürzung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. In einer Schlussfolgerung des EU-Generalanwalts Richard de la Tour heißt es, dass Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können. Diese würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, meinte de la Tour.
EU-Kommission reichte Klage ein
2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Kürzung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien eingeführt. Betroffen sind dabei EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden.
Dies widerspricht jedoch laut EU-Kommission den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dabei verstoße die Regelung nicht nur gegen geltende Vorschriften, sie sei auch noch diskriminierend, hieß es seitens der Brüsseler Behörde. Die Kürzung gelte schließlich “nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar ist.” Die EU-Kommission reichte im Mai 2020 Klage beim EuGH ein.
Verbindliches Urteil folgt
Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.
Kommentare
Nur bei den Österreichern gelten die EU Gesetze nicht. Die dürfen von der eigenen Politik wie Dreck behandelt werden.
Ich war seit jeher ein EU-Befürworter. Um ein globales Gewicht zu bekommen, hatte ich Sympathie für eine Art “Vereinigte Staaten von Europa”. Schließlich sollten wir nicht zwischen den Wirtschaftsblöcken USA-China-(Indien) zerrieben werden.
Leider ist seit Jahren genau das Gegenteil zu beobachten. Die selbstzerstörerische Agenda diverser EU-Institutionen macht den Eindruck, allen erreichten Wohlstand auf dem Altar der Gleichmacherei zu opfern.
Anstatt der Vereinigten Staaten bekommen wir die “Volksrepublik Europa”.
Nach anfänglichem Entsetzen über das britische Austrittsvotum beneide ich das Inselvolk inzwischen…
War zu erwarten. Die Leute, die zu uns arbeiten kommen, stammen aus armen Ländern. Mit mehreren Kindern beziehst nicht nur in Österreich bis zu 1000 € im Monat. So ein Betrag ist in Rumänien, Bulgarien etc. ein Halbjahres Einkommen. Dass die Politiker dieser Länder keine Freude daran haben, würde Österreich dem Index angepasst Familienbeihilfe überweisen, verstehe ich. Die Milliarden, die die EU an gewisse Staaten schon Jahrzehnte überwiesen hat und leider auch versickert sind, dafür haften ja nicht die ehrenwerten Politiker in Brüssel nicht.
Diese Entscheidung ist sehr erfreulich!
Es freut ich außerordentlich, dass dieser menschenverachtende Plan des ehem. Kanzler Kurz und seinem Vize Strache, nicht durchgegangen ist! Menschen die hier arbeiten und sowieso mehr als unterbezahlt sind, denen steht das Recht auf Gleichbehandlung zu!
Merke: sie werden im Rechtsstaat Österreich mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt.
Raus aus dieser EU (egal, ob der EuGH organisatorisch dazu gehört). In Österreich sollen österreichische Gesetze gelten.
Wo wird das Geld ausgegeben? Im Ausland oder? Hat ein einziger Österreichischer Betrieb was davon? Da hat Van der Bellen wieder einen Jubeltag. Alles für die EU und nichts für die eigene Bevölkerung.
@ GF 99, Ja!!! Es ist ein Freudentag, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat und einige mißgünstige eine Darüber bekommen haben! Bravo!
„ … unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können. Diese würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, meinte de la Tour“.
Das ist meiner Ansicht nach gerade nicht so. Hierbei wird nämlich offenkundig der so genannte „Generationenvertrag“ nicht berücksichtigt. Gemäß diesem wird das Kinderkriegen und -erziehen wohl gerade deshalb durch die Kinderbeihilfe “gefördert”, weil die Kinder später als berufstätige Erwachsene die Pensionen der „Älteren“ sichern sollen.
Wenn nun aber die Kinder in einem anderen Land aufwachsen und dort später berufstägig sind, wird dadurch dem „Generationenvertrag“ dieses Landes entsprochen und nicht jenem des Landes, welches die Kinderbeihilfe als Förderung zur (späteren) Absicherung seines eigenen Pensionssystem gewährt.
Das gegenständliche Gutachten des Europäischen Gerichtshofs befürwortet also eigentlich Transferzahlungen aus Österreich zur Absicherung des Pensionssystems des Aufenthaltslandes der Kinder.
Durch die Lebensrealität, dass die Kinder vieler in Österreich beschäftigter Arbeitnehmer im Ausland leben, wird also genau nicht in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen …
Genau so wollte ich den Sachverhalt auch beschreiben. Brauche also nur noch zustimmen.
ja dann ändert die Gesetze. man sieht es wie einfach es zurzeit geht wenn es gegen das eigen Volk ist. in Minuten Takt ändern sie es so wie es ihnen passt
Ich habe schon länger kein Vertrauen mehr in Justiz und in den EuGH schon gar nicht. Was am EuGH europäisch sein soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
EU Austritt sofort. Verarschen können wir uns selber. Alleine diese Pseudo-Argumentation der EU Behörden ist schon eine Zumutung. Warum soll ich mit meinem Steuergeld das Luxusleben irgeneines rumänischen Clans irgendwo hinter den Karpaten finanzieren? Warum haben wir wohl eine der höchsten Steuer u. Abgabequoten der Welt. Dreimal raten.
gerhard, ganz Ihrer Meinung!
In gewisser Weise finde ich das richtig, sie müssen auf ihre Eltern verzichten, aber es muss 100%ig sicher sein, dass es diese Kinder überhaupt gibt!
Eigentlich müssten sie nicht auf ihre Eltern verzichten! Es ist in den meisten
Fällen die Kommunistische Fehlwirtschaft
die sie dazu bringt im Ausland zu arbeiten! Und das freiwillig, für ihre Abgaben bekommen sie auch die Pension. Und leben zuhause auch
besser und billiger davon!