
Fall Leonie: Prozess gegen drei Afghanen startet am 27. September
Im Fall Leonie steht nun der Prozesstermin fest. Die Verhandlung gegen die drei angeklagten Afghanen startet am 27. September. Sieben Verhandlungstage sind anberaumt. Frühestens im Oktober wird es ein Urteil geben. Ein großer Anwälte-Auflauf wird erwartet. Alleine der Verdächtige Rasuli Z. wird durch drei Verteidiger vertreten.
Als Flüchtlinge kamen die drei Tatverdächtigen zwischen 19 und 23 Jahren ins Land. Nun sind sie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Sie sollen Leonie (13) heimlich sieben Ecstasy-Tabletten verabreicht und die Schülerin bis zu deren Tod abwechselnd missbraucht haben.
Vergewaltigung mit Todesfolge wird genauso hart bestraft wie Mord
Am 27. September wird der Prozess starten, wie OE24 berichtet. Vergewaltigung mit Todesfolge wird genauso hart bestraft wie Mord. Allerdings muss bei Mord auch der bedingte Vorsatz vorliegen, zumindest das (fahrlässige) Inkaufnehmen des Todes. Bei der Vergewaltigung mit Todesfolge genügt grober Leichtsinn oder Gleichgültigkeit. Bei Leonie steht die genaue Todesursache nicht fest: Es war eine Überdosis oder das (unbeabsichtigte) Ersticken durch Druck auf den Brustkorb.
Nachdem der jüngste der drei verdächtigen Afghanen das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war Leonie in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen hat, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die Schülerin eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, wurde das Mädchen von allen drei Angeklagten missbraucht, sagt die Anklage.
Leonie starb eines gewaltsamen Todes
Infolge der Übermenge der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei Leonie plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Tee und Zitrone zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich das Mädchen nicht mehr regte, trugen sie es vor die Tür und lehnten es an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass Leonie infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.
Kommentare
Nur drei Angeklagte statt sechs?
Nach der Haft in die lebenslange Sozialhilferente, versprochen.
Mit Kickl müssten wir uns jetzt nicht über die politischen Mörder ärgern
Anwälte würden sogar den Teufel höchstpersönlich verteidigen, wenn das Honorar stimmt.
3 Anwälte – wie bezahlt er die? Oder fühlen sich die alle berufen gegen das böse westliche System zu kämpfen, das Mädchen/Frauen ein Recht auf Leben in Freiheit und ohne Gewalt gibt?
Bezügl. der zahlreichen Antwälte der 3 Syrer interessieren mich 2 Fragen:
1.Wer bezahlt die Anwälte??
2.Warum verteidigt man als Anwalt solche Typen?
. . . . nur des Geldes wegen.
Was wird dabei rauskommen? Gerechtigkeit wohl kaum. War doch nur eine Einheimische.
Ja eh. Die Stadt Wien hat innerhalb Stunden die Spuren des Gedenkens weggeräumt. Nur wenn gegen Gruppen von Österreichern gehetzt werden kann, darf der Opfer gedacht werden. Da kommt dann auch gerne der Grün-Bundespräsident und Ministerinnen weinen.
Wie bitte kann sich der Typ 3 (!!!) Anwälte leisten?
Zahlst eh du!
Hat bellen sich schon geauessert oder gruene, muss mir entgangen sein.
@Robert David: Es gibt unzählige NGOs, die Geld genug dafür bekommen aus Steuermitteln. Aber nur für Ausländer. Nicht für Österreicher. Dank der austrophoben Machthaber in dieser Republik.
Multikultifanatiker aller Länder vereinigt euch, hier werden unschuldige, junge Afghanen aus politischen Gründen ohne Schutz der Justiz zum Frass vorgeworfen. Hoffentlich greift vdB noch ein und begnadigt sie gleich nach dem Urteil!