
Falsches Bein amputiert: Nur 2700 € Strafe für oberösterreichische Chirurgin
Eine Führerscheinabnahme (3700 €) kommt teurer, die Verweigerung der Impfung wird mehr als doppelt so hart (7200 €) bestraft: Eine Linzer Chirurgin (43) muss nur 2700 € Geldstrafe zahlen, obwohl sie einem Patienten das falsche (gesunde) Bein amputiert hat.
Bis zu 3700 € teuer ist die Geldstrafe, wenn Autofahrer mit 0,8 bis 1,2 Promille am Steuer erwischt werden und ihnen der Führerschein abgenommen werden muss. Und die geplante Höchststrafe für Verweigerer der Corona-Impfung wird mit einer Geldstrafe von 7200 € oder Ersatzarrest geplant. Für das Abnehmen des falschen, gesunden Beins kam nun eine oberösterreichische Ärztin mit deutlich weniger Geldstrafe davon: Die Chirurgin (43) hat einem mittlerweile verstorbenen Patienten (82) das falsche Bein amputiert und erklärte den „Fehler“ mit “menschlichem Versagen”.
"Grob fahrlässig" gehandelt
Die Ärztin habe sich der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Landesgericht Linz am Mittwoch. Sie hatte in dem Verfahren lediglich eingestanden, einen „Fehler gemacht“ zu haben, eine „grobe Fahrlässigkeit“ aber abgestritten.
In dem Fall ging es um einen mittlerweile verstorbenen Patienten, bei dem am linken Bein eine Oberschenkelamputation vorgenommen werden sollte. Die Chirurgin hatte vor der Operation in Freistadt aber das rechte Bein gekennzeichnet und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt.
Die Witwe erhält 5000 € Schmerzensgeld
Die Ärztin argumentierte, dies sei ein Fall von „menschlichem Versagen“ und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien mangelhaft gewesen. Mittlerweile arbeitet sie in einem anderen Spital.
Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin aufgetreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin sowie die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.
Kommentare
Ich weiß zwar nicht, ob das jetzt in einem öffentlichen Spital oder einer Privatklink passiert ist, aber meiner Meinung nach müsste die Gesundheitseinrichtungen bzw. die Versicheurngen haften – und zwar wie in Amerika in Millionenhöhe. Oder hat die Chirurgin das Bein zu Hause im Partykeller amputiert?
Bevor man urteilt, sollte man die genauen Umstände dieser Fehlleistung kennen.
Österreich ist jetzt offiziell eine Bananenrepublik. Da wird man für’s ganze Leben geschädigt und erhält läppische 2700 Euro. Und dieser “Ärztin” passiert rein gar nichts, sie arbeitet fröhlich weiter in einer neuen Klinik. Pfui Teufel
Frechheit, und wenn man die Impfung verweigert, zahlt man das Vielfache. Seht ihr noch immer nicht , wohin die Reise geht? Wehrt euch endlich und geht zur Demo!
Unsere justiz u rechtssprechung hat gewichtungsprobleme.
Die justizministerin ist irgendwie gefordert, denke aber sie ist ueberfordert.
Genau das ist der Grund, warum sich viele in der Ärzteschaft beim Thema Corona hinter die Ärztekammer stellen. Wenn ihnen ein Pfusch passiert, dann wird Ihnen seitens der ÖAK eine Armee von Anwälten zur Seite gestellt. Und dieses Privileg will man natürlich nicht gefährden!
Für die “Kontrollmechanismen” ist aber die Chirurgin verantwortlich. Das ist doch überhaupt der dümmste Fehler, den ein Chirurg überhaupt machen kann.
Woran ist der verstorben? Gut möglich, dass sich der umgebracht hat. Ohne Beine will ich auch nicht leben, wenn das auf diese Weise passiert.
Unvorstellbar, was der Mann und seine Frau daraufhin mitgemacht hatten. Die 5000 Euro als Schmerzensgeld sollte man dem Richter ins Gesicht schmeißen.
Natürlich ist es grob fahrlässig meiner Meinung nach, als Chirurg sollte man sich immer vor dem Eingriff informieren, was man eigentlich zu operieren hat. Die Ärztin ist nicht kritikfähig, uneinsichtig nur auf sich selbst bezogen.
Eigenartig der Hinweis, es liege hier keine grobe Fahrlässigkeit vor. Also nur eine einfache Sorglosigkeit, und das bei einer geplanten Amputation eines Beines !! Bei solchen beamteten Ärzetn/innen sollte man sich bei einer solchen Operation gleich einen Rechtsanwalt mitnehmen.