Falter veröffentlichte Widerruf wegen falscher Behauptung über die ÖVP
Bereits im März verlor der „Falter“ den Gerichtsstreit gegen die ÖVP – heute veröffentlichte das Wochenblatt den Widerruf.
Nachdem Chefredakteur Florian Klenk erst kürzlich eine Gegendarstellung zu einem Bericht über Heinz Christian Strache veröffentlichen musste, stand heute der nächste Widerruf im Falter.
Der Hintergrund: Das Handelsgericht Wien hat der ÖVP bereits im März recht gegeben, weshalb der Falter nun seine Behauptung „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ öffentlich widerrufen musste. „Es zeigt klar, dass Aussagen oftmals jeder Wirklichkeit entbehren, weshalb ich alle Beteiligten dazu auffordern möchte, von derartigen Praktiken abzulassen und zu einem sachlichen Diskurs zurückzukehren“, so ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior in einer Aussendung.
Kommentare
Das war doch die Klage der ÖVP, die in 2 Punkten abgewiesen wurde, und in einem Punkt bestätigt – und den feiert die ÖVP jetzt?
Also – die ÖVP verliert mit 2:1, aber verkauft es als Sieg, weil sie ein Tor geschossen hat. Kannst du nicht erfinden 😀
der Falter kann wirtschasftzlich nicht überstehen. ist ein linkes hetzblatt und wird vom geschröpften steuerzahler finanziert. und genau auf diese anständigen und fleißigen österreicher wird am meisten gehetzt. daher sofortige offenlegung der löhne die dort arbeiten bzw. gastkommentare abgeben. am besten dieses linke hetzblatt sofort einstellen.
Entschuldigung, aber wie unprofessionell ist die Redaktion hier? Das hier ist die Veröffentlichung der Mitteilung über ein eingeleitetes Verfahren und ganz weit entfernt von der Veröffentlichung eines Widerrufs. Absichtliche Falschdarstellung durch den exxpress?
Kann Falter ohne Unterstellungen und Pervertierung-“Investigation” überleben?
Wo ist da der Widerruf?
Erstens geht es nicht um die ÖVP sondern um die Redaktion eines ÖVP-nahen Parteiblattes. Der Falter musste nichts widerrufen und hat auch nichts widerrufen, statt dessen gibt es die Information, dass ein Verfahren anhängig sei.
Im Übrigen scheint die Sachlage eine andere zu sein:
Klenk schreibt: Ich habe soeben die erste Entscheidung des Handelsgerichts Wien im Fall #Gurkentruppe/ Reitan (ÖVP-Sprecher) bekommen. Ex-Fellner-Journalist Claus Reitan muss es sich gefallen lassen, dass man seine Arbeit für die ÖVP “hirnbescheuert” nennt. Das ist von meiner Meinungsfreiheit gedeckt …
Ich empfehle jedem, das Urteil selbst zu lesen, anstatt auf diese Halbwahrheit reinzufallen:
Das Gericht hat dem Falter nämlich rechtgegeben schreiben zu dürfen, dass die ÖVP bewusst plane, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht.
Das heißt, die ÖVP konnte vor Gericht nicht widerlegen, dass sie die Öffentlichkeit bewusst über ihre gesetzwidrig überzogenen Wahlkampfausgaben täuscht.
Und wird das in den Echomedien – Standard, ORF auch erwähnt? Oder doch nicht.
Warum sollte jemand erfundene Geschichten vom Exxpress verbreiten?
Das Handelsgericht Wien stellt in seinem Beschluss vom 28.06.2021 fest, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Florian Klenk darf Claus Reitan „hirnbescheuert“ nennen.
Oder der gepostete Screenshot bezieht sich nicht auf den Text des Artikels. Könnte ja auch sein.
Ich liebe Ihren Humor!
Ob das der ORF auch bringt ?
Es gibt sicher ganz viele Sondersendungen, Talkrunden und Expertenanalysen.
https://cms.falter.at/falter/widerruf/
Bericht ist schon korrekt, nur ein falscher Screenshot dabei! fg
Der Falter hat ja ab und zu seine Lichtblicke aber man muss dort schon sehr aufpassen weil da arbeiten zum großen Teil echte unbelehrbare linke BoBo’s
und die sind renitent wenn es darum geht ihnen nachzuweisen dass sie nicht recht haben. Demnach gehe ich davon aus dass die schon eine Art ” schon..aber trotzdem” Podcast zu diesem Urteil nachlegen.
Entschuldigung, aber das ist kein Widerruf. Da steht, dass ein Verfahren anhängig ist.
Ein Widerruf wäre, wenn dort stünde “… wird als unwahr widerrufen”.
Es geht auch nicht um Wahlkampfkosten, sondern um Beleidigung. Ich verstehe den obigen Artikel zum screenshot auch nicht.
Aber Hauptsache Klenk dreschen. Da ist der Hintergrund nebensächlich.
https://cms.falter.at/falter/widerruf/
Bericht ist schon korrekt, nur ein falscher Screenshot leider, fg
Ob der ORF darüber auch so ausführlich berichten wird wie über sonstige Falter-“Enthüllungen” und andere Heldentaten des “Aufdeckungsjournalisten” Klenk?
Tja, dieses Wochenblatt muss sich auch selbst an Gesetze halten.
Worüber soll der ORF berichten? Über Fantasiegeschichten aus der Exxpress-Redaktion?
Das Handelsgericht Wien stellt in seinem Beschluss vom 28.06.2021 fest, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Florian Klenk darf Claus Reitan „hirnbescheuert“ nennen.