
Fellner-Prozess: Gericht sieht keinen Beweis für Belästigung
Mit einem salomonischen Urteil endet – in erster Instanz und nicht rechtskräftig – das Verfahren Wolfgang Fellner gegen Raphaela Scharf vor dem Wiener Arbeitsgericht. Fellner hatte seine ehemalige TV-Moderatorin auf Unterlassung der Behauptung geklagt, er hätte sie während eines Foto-Shootings am Po begrapscht oder unsittlich berührt.
Richterin Andrea Mayrhofer hält laut einer Aussendung seitens der Mediengruppe Österreich in ihrem Urteil fest, dass das Verfahren keinen Beweis erbracht hat, dass Wolfgang Fellner Frau Scharf bei dem Foto-Shooting absichtlich berührt oder auf das Gesäß gegriffen habe. So heißt es in dem Urteil: “Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger in dieser Situation (des Foto-Shootings) der Beklagten absichtlich auf das Gesäß” gegriffen habe.
Im Urteil ist auch festgehalten, dass alle vier Augenzeugen übereinstimmend keine Berührung beobachtet haben. Wörtlich: “Den beim Foto-Shooting anwesenden Zeuginnen fiel währenddessen weder etwas Besonderes an Kläger oder Beklagter auf, noch haben sie eine Berührung des Klägers am Gesäß der Beklagten wahrgenommen. Dies stimmt mit der vorliegenden Fotostrecke des Shootings überein, worauf keine Reaktion der Beklagten zu erkennen ist.” Auch der Fotograf habe einen Griff auf das Gesäß der Beklagten nicht wahrgenommen.
Senat stuft beide Seiten "als gleich glaubwürdig" ein
Fellners Klage auf Unterlassung dieser Behauptung wurde von der Richterin allerdings abgewiesen. Ihre Begründung: “Die mangelnde Wahrnehmung der Zeuginnen und des Zeugen bedeutet aber nicht automatisch, dass der inkriminierte Griff auf das Gesäß der Beklagten nicht stattgefunden hat.” Und: “Es verbleiben daher die Darstellungen des Klägers und der Beklagten als einzig aussagekräftiges Beweismittel. Die Aussagen von beiden wurden vom Senat als gleich glaubwürdig erachtet.”
Das Urteil schließt mit den Worten: “Im gegenständlichen Verfahren konnte weder der inkriminierte Griff auf das Gesäß der Beklagten durch den Kläger, noch der Vorwurf der bewussten Lüge der Beklagten bewiesen werden.”
Da deshalb der Beklagten nicht bewusste Lüge bzw. Wahrheitswidrigkeit unterstellt werden kann, sei das Klagebegehren abgewiesen worden.
Fellners Anwältin Dr. Kristina Venturini: “Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir werden dagegen selbstverständlich Berufung einlegen. Die bisherige Judikatur in Österreich ist eindeutig: Wenn eine Beklagte wie Frau Scharf einen ehrenrührigen Vorwurf nicht beweisen kann, ist ein Unterlassungs-Urteil auszusprechen. Eine Beweislast-Verlagerung wie in diesem Urteil, nämlich dass ein Kläger seine Unschuld beweisen und sogar theoretische Rest-Zweifel beseitigen muss, sieht das österreichische Recht eindeutig nicht vor. Trotzdem bin ich froh, dass mein Mandant durch dieses Urteil vom Vorwurf der sexuellen Belästigung eindeutig freigesprochen ist. Die Richterin hält eindeutig fest, dass es trotz zweijähriger Dauer und zahlreichen Zeugen im gesamten Verfahren keinen einzigen Beweis für eine absichtliche Berührung der Beklagten durch Wolfgang Fellner gegeben hat – und das ist das Wichtigste.”
Kommentare
Salominisch oder nicht: Das Gericht hat Wolfgang Fellners Klage gegen Raphaela Scharf zur Gänze abgewiesen.
Also doch!
Österreichs Gerichte messen mit zweierlei Maß und hat mit der österreichischen Gesetzgebung nichts mehr zu tun!
“Salomonisches Urteil” – gut gebrüllt Löwe!
Auch wenn ein ganzes Rudel Gegen-Zeugen aufgefahren wird, kommt (wieder einmal) eine FRAU Rat zu dem “sinnigen” Urteil, daß eine behauptete Tat ja trotzdem stattgefunden haben könnte !
Es ist signifikant, daß, sowohl in Politik, als auch in sämtlichen anderen Verwaltungsbereichen, zumeist jene Frauen an der Spitze stehen, die rein gar nichts mit “gesundem Hausverstand” am Hut haben !
Schon merkwürdig, dass Fellner – wie Strache in einen öffentlichen Mehrfach-Angriff geführt wurde wie zuvor Strache. Interessant auch, dass die “Waxing Lady” mit beiden Affären verbunden ist…
Wenn es Zeugen gibt, die ausdrücklich sagen, dass sie nichts wahrgenommen haben und auch auf den Fotos nichts davon zu erkennen ist, dann ist es seltsam, wenn nur von Aussage gegen Aussage gesprochen wird. Da soll offenbar die Frau nur vor einer Klage wegen Verleumdung geschützt werden.
Leider ein Falsch-Urteil, denn wenn er glaubwürdig hinsichtlich seiner Aussage ist, dann hat sie eine solche Aussage zu unterlassen, da kann man nicht Beweislastregeln anwenden. Wird in der Insatnz sicher aufgehoben. Völlig richtiger Hinweis von Frau Kollegin Venturini.
Eine Frau beschuldigt einen Mann. Die Beschuldigende sollte für ihre Beschuldigung Beweis pflichtig sein. Kann sie keinen Beweis erbringen, sollte ihre Aussage als falsch angesehen werden. Dass dem nicht so ist und obwohl sie für ihre Anschuldigungen keine Beweise erbringen kann, der Mann sich die Beschuldigung gefallen lassen (und sich so mit de facto frei beweisen muss) ist wieder einmal ein unerträglicher Auswuchs des Staatsfeminismus bzw. des femifaschistischen Feldzuzges gegen Männer.
Sie scheinen zu missverstehen, dass es sich hier um 2 Verfahren handelt. Im ersten Verfahren werfen mehrere Frauen Fellner sexuelle Belästigung vor. Wie sie ganz richtig erkennen, müssen die Kläger beweisen, dass sie von Fellner belästigt wurden.
Im zweiten Verfahren klagt Fellner Scharf auf Unterlassung der Behauptung. Wieder muss der Kläger, hier Fellner, den Beweis erbringen, in diesem Fall, dass die Behauptung von Scharf falsch ist. Manche verdrehen hier aber Tatsachen und tun so, als ob Scharf in diesem Verfahren die Klägerin wäre und ihre Behauptung und ergo ihre Unschuld beweisen müsste. Also genau das, was gegenüber Fellner als unfair empfunden wird.
Dass das ein gefährliches Rechtsverständnis ist, sollte jedem Selberdenker klar sein. Man stelle sich vor man könnte jeden wegen jeder Aussage auf Unterlassung klagen und der Angeklagte müsste dann beweisen, dass die Aussage stimmt, anstatt dass der Kläger beweisen müsste, dass die Aussage nicht stimmt.
Das Gericht hat Wolfgang Fellners Klage gegen Raphaela Scharf zur Gänze abgewiesen.
Fellner wurde allerdings nicht von dem Vorwurf sexueller Belästigung gegen 5 Frauen, darunter auch Scharf, freigesprochen. Das ist ein separates Verfahren und läuft noch.
Ja eh, das wird man erst sehen. Die erste hat das jedenfalls lediglich erfunden. Es ist wohl unwahrscheinlich, dass das unter so vielen anwesenden Leuten niemandem aufgefallen wäre. Fellner ist schließlich der Chef und der ist bei einem größeren Team zu keiner Zeit unbeobachet. Irgendwer hätte was sehen müssen, wenn es etwas gegeben hätte.
Aber meiner Lebenserfahrung nach dürfte Fellner eher der Typ sein, der mehr Strategien hat, sich Annäherungen von Frauen elegant zu entziehen. Das ist nämlich nicht so einfach, weil Frauen ein “Nein” nicht so locker hinnehmen wie umgekehrt Männer.
Der wird also eher alle unterlassen, was auch nur annähernd sein Interesse andeuten könnte. Es gibt nicht nur Männer, die sich an das andere Geschlecht heranmachen. Die meisten Männer erleben das lediglich nie.
Es gibt einen Unterschied zwischen etwas erfinden und etwas nicht beweisen können. Ihre Lebenserfahrung ist außerdem wenig relevant, da sie offensichtlich von geschlechtsspezifischen Vorurteilen geprägt ist.
Naja…so sind Falter und Co. sind eben..es geht nicht darum jemanden per Gericht zu verurteilen sondern darum Gerüchte zu verbreiten mit dem Ziel dass da ja was dran sein könnte. Und viele linke Rauscher wollen ja nur bestätigt werden in ihrer erhabenen Meinung und wenn ihnen ein Gerücht dazu ins Konzept passt kann kein Richter jemanden mehr davon frei sprechen.
Ich habe das ganze mitverfolgt und kenne die Verstrickungen und Motive der beiden Damen ganz gut. Fellner ist ein Prollo aber das traue ich ihm auch nicht zu. Den karrieregeilen Damen aber einiges.
Frau SchaRf?
Bitte ändern, auch wenn der Freud’sche Vertippsler erheitert.
Gleich glaubwürdig ist ein Scherz – siehe Waxing-Lady…
Sehr geehrter Creator, die Dame heißt tatsächlich so.
Schönen Nachmittag und beste Grüße aus der Chefredaktion.
Urteil finde ich gut für Hrn. Fellner. Es muss schon eine eindeutige Sache sein, um jemanden derartig zu belasten.
Da müsste sich ja jeder Mann fürchten, sobald er in Kontakt mit einer Frau kommt, so einfach kann es auch nicht sein
@Gastleser: Sie wissen aber schon, dass Fellner de facto verloren hat. Das zeigt auch abermals – werte Redaktion – dass der Vorwurf manipulativer Headlines nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein scheint… Vielleicht fangt’s ihr endlich mal mit echtem Journalismus an und nehmt euch das zu Herzen anstatt auch jede sachliche Kritik zu zensieren….
@Fritz: Fellner ist freigesprochen worden. Dieses Urteil gilt und das haben Sie zu akzeptieren in einem Rechtsstaat.
Da der Fellner auch VP und FP Vertreter ohne Geifer interviewt muss er durch Anschuldigungen aus linken Frauenkreisen bestraft werden.
Und die Ausstrahlung des Ibiza Orginalfilmes, der Strache voll entlastet hat, aber den miesen Zusammenschnitt entlarvt hat machte Fellner voll zum Feind der Linken.