
Finanzminister Gernot Blümel wehrt sich gegen Hass-Postings im Netz
Vor allem gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) richteten sich in den letzten Wochen viele „unfreundliche“ Postings in sozialen Medien. Einige davon überspannen den Bogen aber völlig. Und so geht Blümel gegen manche Äußerungen nun mit rechtlichen Schritten vor.
Im April kam es etwa zu einer Auseinandersetzung mit der Sozialistischen Jugend (SJ). Diese hatte ein Foto des Finanzministers veröffentlicht und mit “Außen fesch, innen korrupt” kommentiert (eXXpress berichtete). Der Streit endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende in der Höhe von 2000 Euro an das Hilfswerk Wien.
Mag. Gernot Blümel begehrt nachstehende
— 🔴 wolfgang pechlaner (@pw48) July 5, 2021
Mitteilung gemäß § 37 MedienG:
Am 03.03.2021 wurde auf der Website https://t.co/ri0ma4Dntm ein Beitrag mit der Behauptung des Angeklagten Wolfgang-Dietrich Johann PECHLANER verbreitet, der Privatankläger Mag. Gernot BLÜMEL, MBA
Gegenüber dem „Standard“ berichtet nun der Twitter-Nutzer Wolfgang Pechlaner von anwaltlichem Vorgehen gegen seine Person. Er hatte in einem Posting Anfang März ebenfalls Bezug auf die Hausdurchsuchung genommen und unter anderem geschrieben: “Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Die Nachricht wurde nur wenige Male geteilt und geliked.
Pechlaner bekam dennoch ein Schreiben von Blümels Anwalt, das er laut „Standard“ als “Einschüchterungsanzeige” bezeichnete. Er zeigte sich aber auch “zur Not bereit, vor Gericht zu gehen”. Ein Sprecher des Finanzministeriums wollte indes keinen konkreten Bezug auf den Fall nehmen. “Der Finanzminister hat öffentlich angekündigt, dass er Schritte gegen üble Nachrede gegen seine Person anstellen wird, und er hat damals auch konkret mit entsprechenden Klagen gedroht”, so die Stellungnahme. Dazu ergänzte man einen Verweis auf den Vergleich mit der SJ.
Kommentare
Zeit wirds – um den ganzen Unfug abzustellen, wird man um Anzeigen nicht herumkommen.
Ganz richtig so! Das muss sich niemand bieten lassen! Auf beleidigende Zurufe darf verzichtet werden.
Völlig richtig von Blümel und schon lange fällig.
Um zu einem normalen Diskussionsklima zurückzukommen, ist es leider notwendig geworden, bestimmte Personen konsequent vor Gericht bringen zu müssen.
Der Herr Pechlaner fordert das ihn Blümel verklagt, und wenn der das dann tut, ist es ihm auch nicht recht
Blümel ist nicht gerade mein Freund, aber das ist schon korrekt so.
Es wird ihm und damit auch dem Amtsträger ein Straftatbestand unterstellt. Das Amt ist nicht Blümels Privatsache, das hat er auch zu verteidigen. Er dürfte das also eigentlich garnicht hinnehmen.
Der Mann ist meiner Meinung nicht nur eingebildet sondern auch komplett unfähig.
Und Schönling kann sich auch nur auf Punkt 1 beziehen. Das Aussehen kann es nicht sein.
Hat Herr Pechlaner die Korruption schon beweisen können oder könnte er das vor Gericht beweisen? Dann hat er ja kein Problem.
Recht hat er. Der Haß in den sozialen Medien sind eine echte Belastung unserer Gesellschaft.
Eine Hilfe wäre die Anonymität zu beenden und jeder unterschreibt seinen Kommentar mit vollem Namen.
Leider hat sich Zadic dagegen ausgesprochen.
Es ist sowieso jeder ausforschbar. Anonym ist garnix.
Richtig so. Auch die Hasspostings der Linken muss sich niemand gefallen lassen.
Genau endlich einmal sich gegen die Unterstellungen wehren
Völlig richtig!
Zuerst mit großer Klappe Beleidigungen, Unterstellungen und Hetze ins Netz stellen, aber dann bei einer “Einschüchterungsanzeige” los jammern.
Über die Konsequenzen des eigenen Handelns muss sich jeder bewusst sein.
Das ist wirklich peinlich. Anstatt auf beleidigt zu tun und andere einzuschüchtern könnte er doch endllich die “falschen Vorwürfe”, die “leicht aufzuklären” seien auch aufklären. Oder ist es doch nicht so einfach.
Bei uns ist es umgekehrt. Man muss die Schuld nachweisen und nicht seine Unschuld beweisen.
Richtig, man muss die Schuld und, wie aufgrund jüngsten Ereignissen wohl den meisten bekannt, auch Vorsätzlichkeit nachweisen. In dem Fall muss also Blümel dem Herrn Pechlaner nachweisen, dass letzterer den Finanzminister vorsätzlich in der öffentlichen Meinung herabsetzen wollte.
Der Täter ist außerdem nicht zu bestrafen, wenn sich die Behauptung als wahr herausstellt oder es hinreichend Gründe gibt, warum der Täter sie für wahr gehalten hat. Ersteres ist obwohl es ja leicht aufzuklären wäre immer noch nicht vom Tisch. Zweiteres ist aufgrund Blümels öffentlichen Auftretens auch nicht abwegig.
Ich finde Ihre Logik etwas abwegig. Aber das ist nicht schwierig: Indem er es veröffentlich hat, wollte er ihn in der öffentlichen Meinung herabsetzen.
Es wird aber eh nicht so heiß gegessen werden. Der wird sich genauso öffentlich dafür entschuldigen müssen und damit wird das erledigt sein. Schlimmstenfalls wird er
an irgendwen was spenden müssen.
Vor einigen Jahren hatte sich einmal eine Politikeren – wer es war, weiß ich nicht mehr – die Mühe gemacht ein paar Leute, die sie besonders arg beschimpft hatten auszuforschen und daheim zu besuchen um mit ihnen zu reden. Da hatte sich dann herausgestellt, dass das ganz normale, vernünftige Leute waren mit einem geordneten Leben, gutem Job, die halt einfach aus irgendeinem Grund gerade besonders aufgebracht waren. Und geschrieben pickt das halt und klingt auch gleich ärger.
Aber das Problem ist es halt, dass damit genauso eine Öffentlichkeit erreicht wird, wie bei einem Journalisten und das daher genauso behandelt wird. Journalisten sind halt Profis und wissen, was geht und was gefährlich werden kann. Die meisten Leute haben das halt noch nicht verstanden.
Pechlaner beschwert sich weil der “Gudenus der ÖVP” jene Methode anwendet welche “die Genossen” seit Jahrzehnten anwenden?
Kannst ned erfinden!