Man setzte wichtige Schritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Krypto-Assets, denn “Kriminelle nutzen vermehrt Kryptowährungen”, stellte Finanzstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) fest, doch hier seien die Agierenden nur vermeintlich anonym, denn mit der Analyse von Massendaten könne man die Kriminellen aufspüren. Um zusätzliche Expertise im Bereich der Kryptoasset-Forensik aufzubauen und Vermögensflüsse detaillierter und bis zur Quelle rekonstruieren zu können, werden auch Kooperationen mit darauf spezialisierten Sicherheitsfirmen eingegangen und entsprechende Software eingesetzt.

Auch Token-Systeme treten in Erscheinung

“Bereits jetzt werden Big Data Analysen mittels Predictive Analytics-Methoden innerhalb des BMF angewendet, um Straftaten in diesem Bereich entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen werden nun um die Analyse zu Kryptoassets erweitert. So treffen wir Kriminelle dort, wo es sie besonders schmerzt, indem wir ihnen ihr illegal erwirtschaftetes Geld wegnehmen”, wurde Tursky in einem Statement zitiert. Neben der Analyse einzelner Sachverhalte und Zahlungsflüsse, etwa in Hinblick auf Geldwäsche-Prävention, soll diese Analyse in Zukunft von noch größerer Relevanz sein.

Neben den herkömmlichen Kryptowährungen treten auch immer häufiger sogenannte DeFi (Decentralized Finance)-Produkte oder Token-Systeme in Erscheinung – eine Entwicklung, die auch die forensischen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden des BMF vor neue Herausforderungen stellt. Unter DeFi versteht man relativ neue und daher noch wenig regulierte Art von Finanzdienstleistungen, etwa um Kredite mit Hilfe von Kryptowährungen und ohne Banken abzuwickeln. Konditionen und Zahlungen werden von einer Software geregelt, was den bürokratischen Aufwand und die Kosten reduziert.

Allgemeine Einstellungen

Im gestern, Dienstag, publizierten Cybercrime-Report des Innenministeriums wird ebenfalls auf die Rolle der Kryptowährungen eingegangen. Diese würden gegenwärtig zu einem bedeutenden Teil den polizeilichen Alltag bestimmen, von Raub über Erpressung bis zum Betrug: “In vielen Deliktsbereichen ist es bereits üblich geworden, dass Kryptowährungen von der Täterschaft genutzt werden”.