Wenn es nicht so traurig wäre, könnte es sich um eine Episode aus dem königlich-bayerischen Amtsgericht handeln: In Regensburg musste sich der afghanische Flüchtling Mohammad M. (23) wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung einer Jugendlichen verantworten. Trotz Geständnisses verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Das beschämende Urteil: 22 Monate auf Bewährung, Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining. Und: Der Muslim darf künftig nur soviel Alkohol konsumieren, dass er maximal 0,5 Promille im Blut hat.

Schon die Tatsache, dass ein 23-jähriger Sexualstraftäter in den Genuss des Jugendstrafrechts gelangt, stößt sauer auf. Doch der Flüchtling, der 2015 einreiste, war nach eigenen Angaben 19 Jahre alt, als er seine Serie von Übergriffen auf junge Frauen startete. Juristisch wurde er als Heranwachsender behandelt.

Es begann auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofs. Der angetrunkene Mohammad M. bedrängte ein Mädchen, befummelte es unter der Kleidung. Erst nach heftiger Gegenwehr ließ er von seinem Opfer ab. Wenig später setzte er sich zu dem Teenager (16), vergwaltigte die Jugendliche.

Unter Gewalt zwang er Wochen später in einer Bahn-Unterführung eine junge Frau zum Oralverkehr. Er bedrängte weitere Opfer, belästigte sie sexuell. Straftaten gegen fünf Frauen waren angeklagt. Nach einer Anzeige nahm ihn die Polizei bei seiner Rückkehr vom Heimaturlaub in Kabul am Flughafen fest.

Schadenersatz lehnte traumatisiertes Opfer dankend ab.

Laut Verteidiger soll der Richter den geständigen Angeklagten als “Musterbeispiel” dafür bezeichnet haben, “wie man in Deutschland gut ankommt”. Immerhin hatte er nach der Einreise seinen Hauptschulabschluss gemacht und eine Lehre bei einem Heizungsbauer absolviert. Außerdem kickt der Afghane in einem örtlichen Fußballverein.

Dem nach wie vor traumatisierten Vergewaltigungsopfer bot Mohammad M. eine freiwillige Entschädigung von 2500 Euro an. Die junge Frau lehnte dankend ab.