Das teilte der Pressedienst des ukrainischen Parlaments, der Werchowna Rada, in einer Presseaussendung mit. Damit ist das Gesetz “Über die Grundprinzipien für die Zwangsbeschlagnahme von Eigentumsrechten der Russischen Föderation und ihrer Einwohner in der Ukraine”, welches am 3. März beschlossen wurde, nun offiziell gültig. Es sieht vor, nicht nur staatlich russisches Eigentum, sondern auch das russischer Staatsbürger entschädigungslos zu enteignen.

Die russische Nachrichtenagentur Iswestija weist in ihrem Bericht darauf hin, dass auch Polen seit 1. März prüfe, russische Immobilien in Warschau und Danzig mit angeblich unklarem Rechtsstatus einziehen zu wollen. Ein Vorwurf, den die russische Regierung bestreitet.

Wie der eXXpress berichtete, sind Enteignungen in Österreich nicht ohne weiteres durchführbar.