
Handelsverband kritisiert FFP2-Pflicht für Supermarkt-Angestellte
Die großen Handelsfirmen sowie der Handelsverband appellieren daher in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung für den Entfall der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte bei Vorlage eines 2G-Nachweises. Der Lebensmittelhandel sieht sich zurzeit nämlich mit einem noch nie dagewesenen Personalmangel konfrontiert.
“Acht Stunden täglich mit den dicht sitzenden FFP2-Masken zu arbeiten, das erschwert die Arbeitsbedingungen der Handelsangestellten enorm”, heißt es am Montag in einer Aussendung des Handelsverbands. In Handelsfirmen abseits des Lebensmittelhandels gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht. In dem Schreiben wird eine rechtliche Gleichstellung des Personals des Lebensmitteleinzelhandels mit dem allgemeinem Handel gefordert. Die kürzlich eingeführte Differenzierung verschärfe den Personalmangel in der Branche eklatant, so die Handelsvertreter.
Im Lebensmitteleinzelhandel sind derzeit rund 110.000 Mitarbeiter beschäftigt, der Großteil davon Frauen.
Englische Verhältnisse vermeiden
Ein Blick nach England, wo es im Lebensmittelhandel im Zuge der vierten Welle bereits zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Waren aufgrund des Personalmangels und der Quarantänebestimmungen gekommen ist, zeigt die Problematik eindringlich auf. Nun ersuchen die österreichischen Lebensmittelhändler SPAR, REWE, HOFER, LIDL und UNIMARKT unter dem gemeinsam Dach des Handelsverbandes in einem offenen Brief an die Bundesregierung um eine Anpassung der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung für die 110.000 Mitarbeiter: Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, die einen 2-G-Nachweis vorweisen können, sollen von der derzeit bestehenden FFP2-Maskenpflicht befreit werden.
Handel war und ist kein Corona-Hotspot
Der Lebensmittelhandel hat in der Pandemiebekämpfung stets als Partner der Bundesregierung agiert und beispielsweise die Bevölkerung mit Masken erstausgestattet, die Umstellung auf die FFP2-Masken begleitet und diese zudem für jeden Menschen in Österreich kostenfrei gestellt. Auch als vorangegangene Woche die 1. Novelle der 2. Covid-19-Maßnahmenverodnung erlassen wurde, erklärten sich die großen Lebensmittelketten bereit, den Kund:innen erneut kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Überdies hat das betriebliche Impfen dazu beigetragen, die Krisenfestigkeit zu erhöhen. Laufend werden durch den Handelsverband und seine Mitglieder Initiativen gestartet, etwa niedrigschwellige Impfangebote oder die bundesweite Impf-Kampagne “WIR HANDELN gemeinsam. WIR IMPFEN gemeinsam.”, um die Gesundheitssituation zu stärken. Der Handel war und ist kein Corona-Hotspot. Laut AGES finden nur 0,6% der Ansteckungen im Handel statt, in dem 600.000 Beschäftigte tätig sind. (APA/Handelsverband/red.)
Kommentare
(Pfff…immer dieselbe Leier). Es geht nicht um Ansteckungsgefahr. Die Interessensvertreter von Handel-, Tourismus- und Gastronomie scheinen noch immer nicht kapiert zu haben, dass die Bundesregierung keinen Impfdruck auf die Bevölkerung ausüben kann, wenn sie seine Mundschutztragepflicht beim Elefantenreiten am Ötscher verordnet. Hammas jetzt? Wenn ihr euch dagegen nicht zu wehren wisst, dann lasst es gut sein. Es muss nicht immer “Funktionär” sein. Ein Job bei der städtischen Kanalräumung wird auch nicht so schlecht bezahlt.
Zur Tragedauerbeschränkung von FFP2-Masken liegen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, die in der DGUV 112-190 aufgeführt sind: Bei einer filtrierenden Halbmaske ohne Ausatemventil muss nach spätestens 75 Minuten eine Unterbrechung (Pausen oder Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können) des Tragens zur Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Diese Erholungszeit muss mindestens 30 Minuten dauern.
Nicht zu vergessen, dass diese Staubschutzmasken, aus der Industrie kommend, nicht vor Viren schützen.
@Belkos: Genau. Es geht hier um Staubschutzmasken, und diesen Irrsinn werde ich nie verstehen.
Ja, Staubschutzmasken gegen Viren und ein PCR-Test, der lt. Hersteller nur für bereits Kranke anzuwenden ist. Lauter Blödsinn.
Das ist wie das Grüßen des Gessler-Hutes.