
Russen verdonnern Booking.com zu hoher Geldstrafe
Booking.com wurde in Russland wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz zu einer hohen Geldstrafe verdonnert. Die Plattform, auf der Unterkünfte gebucht werden können, müsse 13 Milliarden Rubel (umgerechnet 14,9 Millionen Euro) zahlen, teilte die Antimonopolbehörde am Donnerstag in Moskau mit.
Sie warf Booking.com demnach vor, dass es russischen Hotels und Herbergen verboten habe, ihre Dienstleistungen etwa auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. Solche Maßnahmen schränkten den Wettbewerb ein und verletzten die Interessen von Hotels, hieß es.
Mit den Geschäftsbedingungen des Buchungsportals hatten sich in der Vergangenheit auch schon Gerichte anderer Länder befasst. Im vorigen Mai entschied der deutsche Bundesgerichtshof, dass Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten dürfen, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte “enge” Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, hieß es zur Begründung. (APA/dpa)
Kommentare
Auf einer eigenen Website müsste er es günstiger anbieten dürfen und auf einer fremden Website müsste er es günstiger anbieten dürfen, falls diese kleinere Provisionen verlangt als booking.com.
Der Bestpreis des Hotels ist freilich das, was das Hotel bekommt und nicht der Preis, zu dem es angeboten wird. Das Hotel verlangt also im Grunde den selben Preis, wenn es auf diesen die Kosten des jeweiligen Portals – und auf der eigenen Website eben nichts – aufschlägt.
Dann verkauft das Hotel ja nicht billiger.
Wenn das so gehandhabt wird, dann dürfte das nicht verboten werden. Klauseln, dass woanders nicht billiger angeboten werden darf dürften schon eher üblich sein, weil sich das niemand gerne gefallen lässt. Wenn es nicht in den Verträgen steht, dann wird man dann halt nicht mehr weiter gelistet oder wird das Angebot nicht vorteilhaft platziert.