Seit sich der Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zur Impfpflicht auf der Homepage des österreichischen Parlaments befindet, geht es rund. Mehr als 6000 Beschwerden trudelten bereits herein, im Schnitt also 1500 pro Tag. Die meisten stammen von Privatpersonen, aber auch eine “Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft” hat sich eingebracht, und ebenso eine Bürgerinitiative.

Sämtliche Beschwerden beinhalten gleich mehrere Kritikpunkte, einzelne sind sogar mehrere Seiten lang. Man fragt sich, ob sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wirklich bewusst war, worauf er sich hier eingelassen hat.

Unzählige Einwände

Eine kleine Auswahl jener Einwände, die besonders viel Zuspruch auf der Website erhalten:

WHO, UNO, Europarat und Gesellschaft der Biotechnologie seien gegen eine Impfpflicht bzw. warnten vor einer solchen.

Es fehle an Transparenz betreffend die Nebenwirkungen.

Zahlen der Ages (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) betreffend infizierte Geimpfte fehlten. Überhaupt sei die Datengrundlage ungenügend. In einer Beschwerde ist von “Daten-Chaos” und “erschreckender Datenlage” die Rede.

Es müssen laufend Erkenntnisse über Virus und Impfung revidiert werden.

Ungeimpfte würden kriminalisiert und nicht mehr gleich behandelt. Ungeimpfte Jugendliche zwischen 14 und 18 werden straffällig.

Schwangere Frauen sind gemäß Gesetzesentwurf von der Impfpflicht ausgenommen. Schwangerschaften können aber erst eine gewisse Zeit nach der Empfängnis festgestellt werden. Ebenso kann eine Frau kurz nach der Impfung schwanger werden. Frauen im gebärfähigen Alter müssten daher von der Impfpflicht ausgenommen werden.

Der Gesetzesentwurf umfasse sowohl Österreicher, die im Ausland leben, als auch Ausländer, die einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich haben – mit absurden Konsequenzen.

Viele halten Impfpflicht für unverhältnismäßig

Viele Beschwerden halten die Impfpflicht angesichts maßgeblicher Grundrechtseinschränkungen für unverhältnismäßig:

Die Verhältnismäßigkeit werde im Gesetzestext nicht einmal begründet.

Die Wirksamkeit der Impfstoffe sei zu gering: Hier wird etwa auf die Aussagen des Tropenmediziners Christoph Wenisch verwiesen, demzufolge es sich um eine “schwache Impfung” handelt, weshalb laufend nachzuimpfen sei.

Es sei ein zu massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit über den eigenen Körper.

Es gebe gelindere Mittel des Gesundheitsschutzes, wie etwa in Schweden.

Trotz Impfung könne man andere Sicherheitsmaßnahmen, wie Maskentragen, regelmäßige Testungen, Abstand, Lockdown, etc. nicht ausschließen.

Man könne auch zuhause medizinische Behandlungen anwenden, um einen schweren Verlauf abzuwenden.

Gemäß Gesetzesentwurf will die Regierung die Durchimpfungsquote steigern “zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19”. Die Impfung verhindere aber nicht die Ausbreitung des Virus, sondern schränke sie nur ein.

Es fehlen Ausnahmebestimmungen, falls eine rechtzeitige Durchimpfung bis zum nächsten Impfstichtag nicht möglich ist.

Gemischte Einschätzung unter Juristen

Österreichs Verfassungsrechtler hatten in den vergangenen Wochen durchklingen lassen: Die Impfpflicht stelle einen Eingriff in die Grundrechte da, weshalb sie entsprechend gerechtfertigt sein muss, was allerdings durchaus der Fall sein könnte. Das sei etwa dann der Fall, wenn die Ungeimpften “Pandemietreiber” sind, wie Virologen sagen. Eine schrankenlose Freiheit gebe es in der Demokratie ohnehin nicht.

Einige Zivilrechtler befürchten hingegen weitreichende Folgen, die vom Gesetzesgeber noch gar nicht mitbedacht sind – der eXXpress berichtete. Das Problem: Wenn sich Ungeimpfte illegal im Alltag aufhalten, dann habe das weitreichende Folgen für sämtliche andere Bereiche. Wenn dann ein Ungeimpfter einen Geimpften infiziert, könnte dieser Schadenersatz verlangen, womöglich müsste der Ungeimpfte sogar Behandlungskosten, Verdienstentgang und Schmerzensgeld zahlen. Sogar strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung könnten drohen. Ärzte könnten die Behandlung verweigern, nicht geimpft zu sein könnte zum Kündigungsgrund von Mietverträgen werden.