
Ist das fair? Bewährung statt Knast für Kinderschänder-Afghane
An zwei Mädchen hat sich ein Afghane (23) in Deutschland vergangen und stand dafür zweimal vor Gericht. Die Richter entschieden sich für milde Konsequenzen. Das Verständnis der Bevölkerung dafür hält sich in Grenzen.
Zweimal stand der 2015 nach Deutschland geflohene Afghane Khudai R. (23) wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen vor Gericht. Zu dem ersten Vorfall kam es laut Bild.de im September 2018 in Langenhagen (Niedersachsen). Der damals 20-Jährige lernte ein lernbehindertes Kind über soziale Medien kennen. In mehreren Treffen soll er sich an ihr vergangen haben. Erst als das Mädchen den Vorfall ihrer Vertrauenlehrerin beichtete, kam der Mann vor Gericht. Der damalige Richter Stefan Lücke soll zu der “abscheulichen Vorgehensweisen” geäußert haben: “Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben”. Die Folgen bestanden aus zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung.
Freiheit auf Bewährung
Der zweite Vorfall ereignete sich im Jänner 2020 in einem Dorf bei Gießen (Hessen). So soll Khudai R. sich ins Zimmer eines 13-jährigen Mädchen geschlichen und sie im Intimbereich berührt haben, schreibt “Bild.de” mit Verweis auf die “Gießener Allgemeine”. Nach einem Prozess am 28. Juli verhing ihm Richter Heiko Kriewald eine Haftstrafe von acht Monaten, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Abschiebung steht im Raum
Es geht wieder um eine Grundsatzdiskussion: Wie geht man als Staat mit aus Kriegsgebieten geflüchteten Menschen vor, die in ihrem Schutzland straffällig werden? Selbstverständlich gibt es verschiedene Schweregrade bei Delikten: Sexstraftaten gehören wohl neben Mord und Totschlag zu den härtesten. Vor allem wenn Kinder betroffen sind, steigt die gesellschaftliche Empörung, wenn keine adäquaten Konsequenzen folgen. Dem Asylbewerber ist einer Abschiebung entglitten, weil nach Paragraf 54 des deutschen Aufenthaltsgesetztes, Sexualstraftäter erst ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr abgeschoben werden dürfen.
Kommentare
Deutschland hat drei Probleme. Politik, Medien und Justiz!
Das Urteil entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Der Schariarichter hätte zumindest eine Zwangsehe verhängen müssen.
Bewährung für einen Wiederholungstäter.
Da fragt man sich schon, was ein Richter sich da wohl denken mag.
Wo doch in Afghanistan die Frau schuld ist, wenn sie vergewaltigt wird…
Ob das fair ist, hängt davon ab, wie andere in ähnlicher Situation behandelt werden?
Unfairness offenkundig in den Raum zu stellen, aber diese relevante Information nicht zu recherchieren… jeder bilde sich sein eigenes Urteil. Viele hier werden sich daran gewiss nicht stören. Das nennt man dann Selbstgerechtigkeit.
Das liegt daran, dass dieses Subjekt überhaupt nicht hier sein sollte!
Eine knappe Mehrheit in dem Land ist gegen diese Massen-Migration.
Weil hier ist NICHT das erste sichere Land… -für jeden Menschen auf der ganzen Welt !
Schön beim Thema bleiben, ansonsten Heucheleigefahr.
Die größten Verbrecher und Komplizen des Kinderschänders sitzen in der Justiz.
“ist das fair”
ist hier die falsche Frage. Recht hat mit Gerechtigkeit oder Fairness nichts zu tun.
Hier wurde Recht angewendet. Wem das Ergebnis nicht passt, der soll an Parlamentarier herantreten, um über das Parlament, die gesetzgebende Versammlung, das geltende Recht zu ändern. Also um auf parlamentarischem Weg entsprechende Mindeststrafen für Sexualdelikte an Unmündigen ins Jugend- und Erwachsenenstrafrecht hineinzuformulieren, und den Ermessensspielraum des Gerichts zB hinsichtlich Milderungsgründen entsprechend einzuengen, und konkret die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung zu verhindern. Der Wahlkampf in DE wäre eine gute Zeit für entsprechende Forderungen.
“Bewährung statt Knast für Kinderschänder-Afghane” unterstellt einen möglichen rassistischen Beweggrund für das Begehren nach einem höheren Strafmaß.
Ein Sexualverbrechen, insbesondere an einem minderjährigen (und laut Artikel möglicherweise geistig eingeschränkten, “lernbehinderten”) Menschen ist abscheulich. Ganz egal, ob ein Landesbürger, ein EU-Bürger, ein Asiate oder Schwarzafrikaner das Verbrechen begangen hat.
Der einzige Unterschied: Einen Landes- oder EU-Bürger müssen wir behalten und (hoffentlich) resozialisieren.
Bei einem EU-Ausländer müssen wir das nicht, den dürfen wir auch vor die Tür setzen. Die mögliche rechtliche Vorgangsweise dazu wird sich hoffentlich finden lassen, Willen vorausgesetzt.
Vielleicht wäre es eine bessere Vorgangsweise, in den Fremdengesetzen statt einer Strafhöhe (wie hier >12 Monate Freiheitsstrafe) besser die Delikte taxativ aufzuzählen (z.B. Verbrechen gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Betäubungsmittelkriminalität, Eigentumsdelikte, …), wo bei einer rechtskräftigen Verurteilung das Asylverfahren negativ zu beenden oder ein bestehender Aufenthaltstitel zu entziehen ist, unabhängig vom Strafmaß.
Auch für den Wunsch nach einer solchen Gesetzesänderung wäre der Wahlkampf in DE der richtige Zeitpunkt.
Ein ZWANZIG-jähriger missbraucht ein KIND MEHRFACH … und kommt in den JUGEND-Knast?…
Ich plädiere dafür, dass man die SELBST-JUSTIZ wieder einführt! -Zwangskastration Punkt.
Die LINKS-VERSIFFTE JUSTIZ gehört um 180 Grad umgekrempelt. Sonst findet schon wieder… eine TÄTER-OPFER-UMKEHR statt…
-im Chor mit allen Profiteuren der massiv gesellschafts-schädlichen Asylindustrie!
Das erinnert an Filme, wo sich alle Normalen in ihren Häusern einsperren müssen, weil draußen Heere von “Zombies” herumziehen!
-früher war das SF, heute katastrophale traurige Realität!
Vielleicht wollen die Richter beim Gruppensex mitmachen.
Ist eher eine Vorliebe der Rechtsextremen (wie der Schelm denkt…)
Die wollen diese Kriminellen genauso wie bei uns weiterhin auf der Straße haben. Keinesfalls abschieben und unbedingte Haft eher nicht.
Vielleicht macht es Freude, wenn sich die Bevölkerung zunehmend weniger sicher auf der Straße fühlt.
Heute wieder in Berlin, afghanische Mutter von 2 Kindern, 22 Jahre alt, von ihren beiden Brüdern umgebracht, weil sie einen zu westlichen Lebensstil pflegte. Wie sagte unser Bundespräsident? Wir werden unsere Frauen bitten müssen, Kopftuch zu tragen, nicht aus Solidarität, sondern schlicht um zu überleben
Ist doch klar: das Mädchen ist schuld,weil es auf der Welt ist
Die Justiz ist komplett verrückt geworden
Hat irgendwer was anderes erwartet?
wenn man einen wiederholungstäter nicht abschieben darf/kann/will, sorry da fehlen einem neben jeglichem verständnis die worte.