Endlich! Ob Kleider, Schuhe, Möbel oder Sportsachen, in Wien und Niederösterreich darf man wieder einkaufen. Die eineinhalb Monate dauernde Osterruhe ist damit zu Ende. Friseure, Nagelstudios, Kosmetiker, Masseure – kurz: “körpernahe Dienstleister” – sperren ebenfalls auf, und ebenso sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Museen, Büchereien und Zoos. Die Corona-Situation in Österreich hat sich in den vergangenen Wochen unterdessen merklich gebessert – der eXXpress berichtete.

Körpernahe Dienstleister rechnen mit hoher Nachfrage

Einige Branchen rechnen mit hoher Nachfrage. Bei den meisten körpernahen Dienstleistern konnten Kunden bereits einen Termin reservieren. Von dieser Möglichkeit haben in den vergangenen Wochen vor allem Stammkunden Gebrauch gemacht. “Die Vorfreude auf einen modischen Frühjahrsschnitt ist groß”, sagt Marcus Eisinger, Innungsmeister der Friseure.

Sämtlichen Handelsvertretern fällt “ein Stein vom Herzen”, wie sie bekennen, und begrüßen, dass die Öffnung in Wien und in Niederösterreich zeitgleich geschieht. Zwischen den beiden Bundesländern ließe sich ja keine Grenze ziehen. Insgesamt summierten sich die geschlossenen Einkaufstage in den beiden Bundesländer bisher auf 116 Tage.

Gastronomie sperrt später auf, womöglich mit Selbsttests

Noch wie vor warten müssen Gastronomie und Hotellerie. Sie dürfen erst am 19. Mai aufsperren. Allerdings lässt eine Ankündigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) aufhorchen: Man wolle Selbsttests akzeptieren und somit auch Wohnzimmertests grundsätzlich zulassen. Diese würden aber nur 24 Stunden gültig sein – im Gegensatz zu beaufsichtigten Antigentests, die 48 Stunden gelten, und PCR-Tests, die bis zu 72 Stunden lang akzeptiert werden.

Freilich stellt sich dann die Frage, wie die korrekte Durchführung von Selbsttests kontrolliert werden soll. Wie man überprüfen will, ob jemand überhaupt seinen eigenen Selbsttest vorzeigt oder den eines Freundes, ist bis jetzt nicht geklärt.

Bundesweit einheitliche Regeln – außer in Vorarlberg

Die Öffnung in Wien und in Niederösterreich ist aber von Sicherheitsmaßnahmen, die in – fast  – allen österreichischen Bundesländern gelten, nämlich Maskenpflicht, Abstandsregeln und eine Mindestfläche von 20 Quadratmetern pro Person. Dem Handel bleiben Tests erspart, nicht aber den körpernahen Dienstleistern.  Als “Eintrittsticket” benötigt man bei ihnen einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Attest über eine Genesung von einer im vergangenen halben Jahr durchgemachten Corona-Infektion.

Wesentlich mehr ist schon in Vorarlberg erlaubt: Hier haben die Lokale bereits aufgesperrt und ebenso kann man Kinos und Theater besuchen. Auch bei Jugendevents sind die Vorgaben weniger restriktiv.