
Kanzler-Gattin gewinnt vor OGH gegen Hass im Netz
Katharina Nehammer, Ehefrau des Bundeskanzlers, hat jetzt vor Gericht gegen einen Hass-Poster in sozialen Medien gesiegt. Das Geld will sie spenden.
Im Zuge der Hygiene-Austria-Maskenaffäre unterstellten Hass-Poster aus FPÖ-Kreisen der Kanzlergattin damals fälschlicherweise ein Naheverhältnis zu der Firma. So stand dort etwa: “Uiii, da wird Kohle gescheffelt, und das brave Volk glaubt, es war für d’ Gesundheit.”
Nehammer will Familien und Tiere in Not mit dem Geld unterstützen
Katharina Nehammer klagte daraufhin wegen übler Nachrede. Und bekam vor dem Höchstgericht jetzt Recht. Demnach sieht das Gericht “den Vorwurf der ehrenbeleidigenden Behauptungen wie Profitgier und Täuschung der Bevölkerung” als erwiesen an, wie die Kronenzeitung berichtet. Damit kann sie jetzt jeden, der die falsche Behauptung im Netz geteilt hat, klagen. Sie behält die Entschädigungszahlungen aber nicht für sich: Nach Abzug der Anwaltskosten will sie das Geld spenden an wohltätige Organisationen.
Ihr Mann stärkt ihr den Rücken
Karl Nehammer stärkte seiner Frau in dieser Angelegenheit den Rücken. Er betonte in der Vergangenheit, dass sie keine Politikerin sei und nichts dafür könne, dass ihr Mann einen Beruf habe, in dem die Konfrontation mit Hass im Netz oftmals zum Tagesgeschäft gehört. “Aber als Privatperson hat man das gute Recht, sich dagegen zu wehren”, erklärte er.
Kommentare
Wenn ich Herr und Frau Nehammer wäre würde ich mich sehr schämen, weil das Posting grundsätzlich wahr ist, es wurde nur die Frau als Gattin des ÖVP Nehammers mit der Gattin des schwarzen Herrn B verwechselt und für diesen Irrtum 1000 Poster auf insgesamt 4 000 000 € zu verklagen, halte ich für abwegig, das waren überdies keine Hassposter , sie posteten die Wahrheit, und verwechselten nur die Mitglieder des schwarz türkisen Parteiapparates.
Kann mich nicht erinnern das es ein
Familien Haftung gab. Diese schlechte
Gewohnheit ist erst mit dem Internet
und den Sozialen Blattformen entstanden! Das ist auch keine Satire, das ist ein Geschmack lose Sauerei! Diese
Menschen verdienen keine Aufmerksamkeit!
Das dürfte spannend werden.
Jeder kann nun, unabhängig der politischen Farbe, abgemahnt werden, wegen übler Nachrede.
Dies scheinen einige zu vergessen (;
Wenn ich Herr und Frau Nehammer wäre würde ich mich sehr schämen, weil das Posting grundsätzlich wahr ist, es wurde nur die Frau als Gattin des ÖVP Nehammers mit der Gattin des schwarzen Herrn B verwechselt und für diesen Irrtum 1000 Poster auf insgesamt 4 000 000 € zu verklagen, halte ich für abwegig, das waren überdies keine Hassposter , sie posteten die Wahrheit, und verwechselten nur die Mitglieder des schwarz türkisen Parteiapparates.
Wenn das Schule macht, dann werden Österreichs Rechtsanwälte und innen jubeln und ihre Honorare ebenfalls spenden.
Ich hoffe, DAS zeigt endlich Wirkung bei den bornierten ÖVP-Feinden.
Wie man an den Kommentaren erkennen kann, scheint es an Einsicht leider zu fehlen, bei den feinen Herrschaften
Achtung
Üble Nachrede von über 50 Prozent der Wähler.
Ein kreativer Anwalt könnte hier das große Geld generieren.
Ich finde dieses Urteil des OGH wegweisend und vielleicht überlegen sich dadurch zukünftig doch so manche, welche Kommentare sie/er veröffentlichen bzw. ohne zu prüfen im Internet verbreiten!
Das wirft kein gutes Licht auf diese Familie. Klagen und Recht bekommen ist das eine, derart abzukassieren aber ausgesprochen schäbig. Hoffentlich erinnern sich die Wähler bei der nächsten Wahl daran.
Warum? Falsche Unterstellungen soll man sich gefallen lassen? Das ist ein seltsames Rechtsverständnis.
Jeder hat das Recht, sich gegen Verleumdungen und Lügen zur Wehr zu setzen, natürlich auch die Kanzlergattin.
Einfach ein Traumpaar, die beiden ………
Dass sie jetzt gutmeschlich und natürlich medienwirksam an wohltätige Organisationen spenden will, macht ihr Vorgehen gegen einfache Bürger die diesen harmlosen Text in sozialen Medien teilen nicht besser!
Eine falsche Anschuldigung ist nie harmlos. Soziale Medien sind halt öffentlich. Das ist genauso, wie wenn es in einer Zeitung steht. Das sollte man schön langsam wissen.
“Hass-Poster”. Dieser Begriff sollte klagbar sein.
@DaM – es steht Ihnen offen eine entsprechende Klage einzureichen.
Soll so sein. Ob das Teilen eines Postings aber – so wie Frau Nehammer sich das vorstellt – auch strafbar ist und ob das überhaupt der richtige Weg ist, gleich hunderte bis tausende “Abmahnungen” mit wirklich horrenden Forderungen deswegen rauszuschicken, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man ein Posting teilt, wiederholt man die Aussage und stimmt ihr zu.
Also völlig in Ordnung wenn man dafür verurteilt wird.
Recht hat sie!
Wenn es hunderte bis tausende Täter sind, dann sollte man es nur einigen davon schicken? Wie würden Sie die auswählen?
Sowieso an alle.