100.000-Euro-Klage: Kanzler Kurz soll als Zeuge bei Ischgl-Prozess aussagen
Heute, Freitag, startet am Wiener Landesgericht für Strafsachen die erste mündliche Verhandlung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik in der Causa Ischgl. Die Witwe und der Sohn eines Urlaubers (72), der sich bei einem Ischgl-Aufenthalt im März 2020 mit Corona angesteckt hat und wenig später gestorben ist, verlangen 100.000 Euro Schadenersatz von der Republik Österreich. Sogar Kanzler Kurz ist als Zeuge geladen.
Im Vorfeld zeigte sich der Verbraucherschutzverband (VSV) bereit für Vergleichsverhandlungen, denn der zivilrechtliche Prozess am Freitag ist nur der Auftakt eines ganzen Prozessreigens. Es stehen bereits sieben weitere Termine diesbezüglich im September und Oktober fest. Neben der einen Klage im Namen der Familie des 72-jährigen Niederösterreichers liegen laut VSV 15 weitere bei Gericht. Der zentrale Vorwurf: Die Behörden hätten trotz Wissens über SARS-CoV-2-Ansteckungen zu spät reagiert.
Bei Ausbruch der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr stand der Tiroler Tourismusort im Fokus. Zahlreiche Menschen dürften sich beim Apres-Ski angesteckt haben. Das Paznauntal stand lange unter Quarantäne. Mittlerweile wird gegen fünf Personen strafrechtlich ermittelt. Die Behörden hätten damals zu lange gewartet und seitens der Seilbahn-Lobby wurde nur ans Geschäft gedacht. Die Behörde bestreitet jedoch diese Vorwürfe.
Seit dem 14. März 2020 wird darüber gestritten, wer am Ischgl-Chaos die Verantwortung trägt. Besonders brisant: Kanzler Kurz ist als Zeuge geladen. Er soll mit Innenminister Karl Nehammer und dem damaligen Gesundheitsminister Rudi Anschober mitverantwortlich sein. Der Bundeskanzler hat damals in einer Pressekonferenz eine Quarantäne für das Paznauntal verhängt, ohne dass das Land Tirol darauf vorbereitet war. Die Touristen seien daraufhin unkontrolliert abgereist und sollen so das Virus weiter verbreitet haben. Am Freitag wird allerdings erst einmal die Frage geklärt, ob die Republik überhaupt für die Infektion an Tausenden Touristen haftbar zu machen ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob es eine Sammelklage geben kann.
Kommentare
Der Verbraucherschutzverband (VSV) verspricht mit falschen Hoffnungen den Betroffenen mehr, als er liefern kann.
Genau, es wurde alles richtig gemacht.
Wäre es da nicht besser den Gesundheitsminister als Zeugen zu laden? Die Zuständigkeit liegt ja da nicht bei Kurz
War ja eher ein ÖVP Skandal also ist er da schon der richtige.
Formal zuständig war er nicht, aber er hat laut Komission zu der Panikreaktionen geführt indem er die Sperre der Täler zu früh verlautbart hat.
“Ich kann mich nicht erinnern”, “Informiert ja, aber nicht involviert”, “werde hier schlimmer behandelt als ein Mörder vor Gericht”, …. usw. So jetzt können wir uns das auch sparen. Im Nachhinein halt noch Protokoll ändern lassen.
Es ist Ihnen offensichtlich nicht bewussst, dass ein Protokoll anl. einer Zeugenaussage nochmals dem Zeugen vorgelegt wird, ehe die getätigte Aussage gilt.
Das wurde im Unterstellungsasschuss von den üblichen Verdächtigen verweigert. Man hätte so ein ev. Mißverständnis aufklären können, wenn man wollte.
War kein Unterstellungsausschuss sondern ein UnterSUCHUNGSausschuss. Der Wunsch nach Änderung ist meines Wissens erst aufgekommen nachdem die Chats bekannt wurden. s gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
@fewe – für mich war es ebenfalls ein reiner UNTERSTELLUNGSAUSSCHUSS, der nur dazu diente – ohne Substanz – möglichst viele ÖVP-Politiker anzupatzen.