
Kein Gefängnis, keine Abschiebung: Mehrfacher Kindervergewaltiger erneut milde bestraft
Ein afghanischer Asylwerber, der im Jahr 2015 nach Deutschland kam und sich seitdem mehrfach und wiederholt an Minderjährigen vergriffen hat, wurde im Rahmen seines bereits zweiten Strafprozessen erneut milde bestraft. Das Urteil für Khudai R. (23) hieß einmal mehr: Bewährungsstrafe – der Richter spricht von einer “allerletzten Chance”.
Im Jahr 2013 floh er aus seiner Heimat Afghanistan, 2015 kam Khudai R., heute 23 Jahre alt, nach Deutschland. Damals war R. selbst noch ein Teenager und hatte schreckliche Dinge erlebt. Doch anstatt diese Erlebnisse in sicherer Umgebung zu verarbeiten und sich eine vielversprechende Zukunft aufzubauen, wählte der junge Asylwerber einen anderen Weg: Er machte seine neue Heimat zum Tatort und verging sich an jungen Mädchen – und das wiederholt. Mehrfach kam er dafür nun auch vor Gericht – doch seiner Strafe merkt man das nicht an. Beim zweiten Urteil bekam der junge Asylwerber erneut eine Bewährungsstrafe, eine “allerletzte Chance”, wie der Richter betonte.
Fall 1: Mehrmalige Vergewaltigung eines lernbeeinträchtigten Mädchens (11) im Jahr 2018
Zum ersten Mal straffällig wurde Khudai R. drei Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland: Im September 2018, knüpfte der damals 20 Jahre alte junge Mann in Langenhagen in Niedersachsen über soziale Medien Kontakt zu einem erst 11 Jahre alten Mädchen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er das lernbehinderte Kind schwer, und reichte es auch noch an zwei afghanische Komplizen weiter. Aufgedeckt wurden diese Gräueltaten erst, als sich die traumatisierte Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte. Es folgten eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs und ein Prozess im Februar 2020, bei dem Khodai R. trotz der Schwere seiner Vergehen mit weniger als einem “blauen Auge” davonkam.
Der Richter am Landesgericht Hannover meinte damals dazu: “Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, doch die Folgen gestalteten sich seinem Urteil nach zufolge in Form von zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. So verließ Khudai R. den Gerichtssaal als freier Mann.
Fall 2: Übergriff auf schlafendes Mädchen (13) in deren Elternhaus
Hätte der Richter gewusst, dass Khudai R. noch vor seinem ersten Prozess den Grundstein für seinen zweiten legen würde, hätte das Urteil womöglich anders ausgesehen – aber vielleicht auch nicht, wenn man die weiteren Geschehnisse beleuchtet: Im Januar 2020, nur einen Monat vor seinem ersten Prozess, schlug Khudai R. wieder zu. Der Tatort: das Kinderzimmer eines jungen Mädchens (13) in einem Dorf bei Gießen in Hessen. Wie die “Gießener Allgemeine” berichtet, schlief das Mädchen tief und fest, als R. sich leise Zugang in ihr Zimmer verschaffte und sich an ihr verging: Er fasste das Mädchen im Intimbereich an.
Im Sommer 2021 folgte der nächste Prozess, am 28. Juli 2021 verurteilte der Richter den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine “letzte Chance”. Als “mildernde Umstände” wurde den dem Sexualstraftäter sein Geständnis und seine vermeintliche Integration zugute gehalten.
Kann Khudai R. abgeschoben werden?
Der Fall Khudai R. sorgte in Deutschland für große Empörung, der Ruf nach Abschiebung wurde mehrmals laut. Dies stand bislang nicht im Raum, doch könnte noch zum Thema werden. Nach Paragraf 54 des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden. Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.
Kommentare
Die Früchte des Wahlverhaltens wachsen und gedeihen. Deutschland und Österreich ist auf dem „richtigen” Weg.
Was soll man zu diesen Urteilen noch sagen, abgesehen von den beiden Richtern, es fehlen die Worte…..
Wie lange noch?
warum gibt es auch in Ö keinen Zusammenhalt gg Politiker von Gemeinden bis EU, Verwaltungs-immer-Rechthaber-Beamte, solche Gerichtsurteile etc……
Warum wir das alles über uns ergehen lassen? Es geht uns (wirtschaftlich) zu gut, wir haben Angst, den Wohlstand zu verlieren, wenn die Herrschenden gestürzt werden. So werkeln wir sehenden Auges in den Untergang unserer Nachfahren weiter, nur damit wir eine ruhige Kugel schieben können.
Es ist zum Schreien!
So ist es!
Das ist das ärgste, dürfen machen bei uns was und wie sie wollen auf unsere Kosten und es passiert nichts, und wir werden im eigenen Land wie Schwerverbrecher behandelt nur weil wir über unseren Körper selber entscheiden wollen
da darf man sich dann nicht Wundern, wenn manche das Gesetz selbst in die Hand nehmen…
Die Täter gegen Leonie werden genauso davonkommen. Die MA48 der Stadt Wien hat schon von vornherein dafür gesorgt, dass da nicht zu viele “Theater” darum gemacht wird. Ist ja nur eine Österreicherin gewesen.
Was für Waschlappen sind eigentlich die Väter solcher Opfer, wenn man doch sieht, dass die Justiz nicht mehr funktioniert?
Ich würde diesen Abschaum killen in dem Moment wo die frei den Gerichtssaal verlassen. Was für eine Gerichtssprechung ist das bitte,jeder Deutsche würde dafür in Knast gehen für lange Zeit,dieses Gesindel kann machen was sie wollen,wir haben nur für alles zu zahlen.
Unglaublich! Wenn der Täter mehr Rechte als seine Opfer hat, bekommt er noch ein Persilschein zum Weitermachen…
Wenn du einer Kollegin einen Klaps auf das Popscherl gibst und das medial hochgejubelt wird, bist eher im Knast!
Jetzt, wo man schon in Übung ist, könnte man doch eine “Verordnung” erlassen, mit welcher afghanische, mehrfach Kindervergewaltiger:*innen(m/w/p) “bis zum bitteren Ende genervt werden” bzw. denen “die Zügel so straff gezogen werden”, sodaß einigen jungen Mädchen derartig schreckliche Erfahrungen erspart bleiben.
Oder ist das dann plötzlich gegen die Menschenrechte?
Und die üppigen Sozialhilfegelder fliessen natürlich weiter…
wenn das recht ist, bin ich lieber selber richter.
Anscheinend waren bisher noch keine Kinder linker Richter unter den Opfern.
Man gewöhnt sich schön langsam an die Heldentaten der zugewanderten Muselmanen und ihrer wohlgesonnenen,”die schon länger hier wohnen.“
Da ist man milde, dank der rotgruenen anschauung, dafuer postende u demonstrierende hart bestrafen.
Die werteverschiebung der neuen justiz ist mehr als alarmierend.
Ich fürchte Richter in De und Ö verstehen deren Kultur nicht. Eine Bewährungsstrafe ist für Sie wie ein Freispruch. Absolut keine Konsequenzen. Sie bekommen keine Strafe, aber weiterhin die volle Unterstützung des Staates.
Und aus Opfersicht? Schmerzensgeld – HAHAHAH bekommen sie natürlich auch nicht. Therapien, dürfen sie sich selbst zahlen.