Toni Polster macht ernst! Der ehemalige ÖFB-Star hat den Österreichischen Fußballverband or dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Anerkennung von Nationalteam-Einsätzen und -Toren verklagt.  Man habe dem Verband die Klage “unter den Christbaum gelegt”, sagte Manfred Ainedter am Donnerstag. Der Jurist vertritt Polster in dieser Causa mit seiner Kanzlei

Nähere details zu dem Verfahren werden am 28. Dezember (11.00 Uhr) im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Mit dabei sind Polster, Ainedter und ein weiteren Jurist, Alexander Hiersche. Die PK steigt beim Regionalligisten Wiener Viktoria, wo der Ex-Stürmer (59) als Trainer arbeitet.

Klage bezieht sich auf drei Spiele

Doch worum geht es konkret? Die Klage bezieht sich auf drei Spiele, die als inoffizielle Länderspiele gelten. Deshalb wurden sie Polster nicht angerechnet. Das betrifft die Spiele Liechtenstein – Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien – Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko – Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor). Diese Spiele scheinen nicht in der ÖFB-Länderspielstatistik auf – das Match in Vaduz wird auch von Liechtensteins Verband nicht offiziell anerkannt, wohl auch deshalb, weil wild durchgewechselt wurde. So wurde etwa Alfred Drabits in diesem Match aus- und wieder eingetauscht.

Nach derzeitigem Stand hält Polster bei der Rekordmarke von 44 ÖFB-Toren in 95 Länderspielen. Sollten Polster die drei Treffer gutgeschrieben werden, hätte er sein Guthaben auf Marko Arnautovic ausgebaut. Der Legionär von Inter Mailand kommt auf 36 Treffer. “Doch das hat absolut nichts mit Marko zu tun, oder dass ich um meinen Torrekord fürchte. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit, die gen Himmel stinkt und die ich korrigiert haben möchte”, sagte Polster noch im November der Austria Presse Agentur. Sofern er doch noch von Arnautovic übertroffen wird, “bin ich der Erste, der ihm gratuliert”, versprach der Wiener.