Die Anspruchsvoraussetzungen für den Klimabonus sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausbezahlt werden sollte der Klimabonus per Überweisung oder in Form von Gutscheinen per Postzustellung. Bei rund 295.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitzmeldung in Österreich konnte das Innenministerium im Juli 2022 allerdings keine Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben, so der Rechnungshof. Sie waren demnach nicht im Zentralen Fremdenregister erfasst. Für die Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts dieser Personen fehlte die Grundlage.

Hier der Wortlaut im Bericht des RechungshofesScreenshot: RH

Innenministerium wusste über eine solche Lücke nicht Bescheid

Brisant: Das Innenministerium hatte nach eigenen Aussagen bis zum Datenabgleich für den Klimabonus keine Kenntnis über eine Lücke dieses Ausmaßes im Zentralen Fremdenregister. Es verwies auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden für die Verleihung und Dokumentation von Niederlassungs– und Aufenthalts-Titeln sowie darauf, dass eine vollständige Erfassung aller Aufenthaltstitel bei Einführung des Zentralen Fremdenregisters rechtlich nicht vorgesehen war. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass das Innenministerium im überprüften Zeitraum “keine systematischen Schritte setzte, um diese Lücke zu schließen” und verweist darauf, dass derartige Lücken im Datenbestand nicht nur im Kontext des Klimabonus zu “gravierenden Problemen” führen könnten.

Entdeckte ein riesiges Loch, wo eigentlich Daten sein sollten: Der RechnungshofArchiv: APA

Klimabonus mangels Information über Aufenthaltsstatus nicht ausbezahlt

Auch seien die Akten von Personen aus Ex–Jugoslawien, die seit mehr als 30 Jahren in Österreich ihren Aufenthalt hatten, seit langem vernichtet und nicht digital erfasst, heißt es aus dem Innenministerium laut Bericht weiter. Die Betroffenen könnten ihre Aufenthaltstitel bei Bedarf nur selbst nachweisen. Doch die Prüfer halten fest, dass auch bei Einbeziehung dieser Personengruppe eine Fehlmenge verblieb, die nicht erklärbar war. Mangels Information über deren Aufenthaltsstatus zahlte das Klimaschutzministerium diesen Personen den Klimabonus im Herbst 2022 nicht aus. Zahlreiche Personen übermittelten Nachweise über ihren Aufenthaltsstatus in Österreich und urgierten seither die Auszahlung. Das Beschwerdeaufkommen ist enorm – der eXXpress berichtete.

Aus dem Prüfbericht des RechnugnshofsScreenshot: RH

Rechnungshof: Klimabonus an hohe Anzahl an Personen, die nicht berechtigt sind

Der Rechnungshof bemängelt, dass das Ministerium von Leonore Gewessler in Vorbereitung auf die zweite Auszahlungsrunde des Klimabonus im Februar/März 2023 nun all jene Personen als anspruchsberechtigt erachtet, bei denen das Innenministerium nach Abgleich mit dem Zentralen Fremdenregister eine Leermeldung übermittelt hatte. Die Prüfer weisen kritisch darauf hin, dass damit in Kauf genommen wurde, den Klimabonus einer hohen Anzahl an Personen zuzuerkennen, ohne deren Anspruchsvoraussetzungen abschließend geklärt zu haben.

Haben Sie den Klimabonus bereits erhalten?