Miklautz geriet ins Visier der Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Recherchen zu Gehältern und Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus. Ihm wurde vorgeworfen, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Seine persönlichen elektronischen Geräte wurden beschlagnahmt. Die Oberstaatsanwaltschaft gab bekannt, dass die sichergestellten Datenträger nun umgehend ausgewertet werden.

Die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen erfolgte, nachdem die Oberstaatsanwaltschaft die Medienberichte über den Fall verfolgt und eine eingehende Prüfung des Berichts und der Akten vorgenommen hatte. Es wurde festgestellt: Der Verdacht einer Bestimmung oder Beihilfe zur Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Miklautz war nicht gerechtfertigt.

Die Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft betonte zudem, dass die bloße Veröffentlichung eines von Dritten offengelegten Amtsgeheimnisses nicht dem Strafgesetz unterliegt. Das Verfahren gegen die Personen, die dem Journalisten die Akten zugespielt haben sollen, bleibt weiterhin anhängig.

Justizministerin verweist auf Pressefreiheit und Redaktionsgeheimniss

Das Redaktionsgeheimnis ist überdies durch die Strafprozessordnung geschützt, unterstrich die Oberstaatsanwaltschaft. Auch durch Sicherstellungen dürfe es nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter steht selbst unter dringendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde hinsichtlich des Schutzes von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.

Justizministerin Alma Zadić äußerte sich ebenfalls zur Causa und lobte die Oberstaatsanwaltschaft Graz für ihre umsichtige und schnelle Reaktion, um die rechtlichen Fehler in diesem Fall zu korrigieren. Eine  Auswertung der sichergestellten Datenträger bis zur Übergabe an Franz Miklautz werde nicht stattfinden.

Der Druck auf die Justizministerin hat sich zuletzt auf der sozialen Plattform Twitter deutlich erhöht.