
Kryptowährungen gelten als „anderes Wirtschaftsgut“ – nach einem Jahr steuerfrei
Auf den Zeitraum kommt es an. Wer sein Geld in Krypto-Währungen anlegt, braucht einen langen Atem. Nicht nur wegen der massiven Kursschwankungen. Denn in Deutschland kann man Bitcoin und Co. nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil so entschieden.
Wie Krypto-Währungen zu besteuern sind, war in Deutschland lange Auslegungssache. Nun sind die Vorgaben geklärt. Dazu hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt. Darin wurde festgehalten, dass Krypto-Währungen steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“ zu betrachten sind. Wird die erworbene Cyber-Währung innerhalb eines Jahres wieder abgestoßen, ist der Erlös aus dem Verkauf genauso steuerpflichtig wie andere Einnahmen – zum jeweiligen persönlichen Steuersatz.
Wer sich Geduld leisten kann, und einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann aber auch völlig steuerfrei davon kommen. Nämlich dann, wenn man die Krypto-Währungen länger als ein Jahr hält und erst dann oder später wieder verkauft. International gesehen ist das ein wahrer Glücksfall, denn Steuerfreiheit ist auf den Verkauf von Krypto-Währungen in anderen Ländern kaum Usus, egal wie lange sie gehalten werden.
Kommentare
Wohnsitz in Deutschland reicht schon aus oder geht es um das Wohnsitzfinanzamt? Meine Frau ist Deutsche hat noch eine Wohnung in Deutschland lebt aber seit 2018 in Österreich.
Ist es steuerrelevant wenn man innerhalb des jahres kryptos gegen andere kryptos tauscht oder nur gegen fiat-geld?
“denn Steuerfreiheit ist auf den Verkauf von Krypto-Währungen in anderen Ländern kaum Usus, egal wie lange sie gehalten werden ”
-heist es ,man kann Verluste gegenrechnen ?
Nicht ein Stück von diesen Dreck würde ich kaufen ist alles nur betrug
Ist besser so, wenn man sich nicht auskennt.