
Kurz soll vor den Richter: Sonderbestimmungen werden angewendet
Das gab es in Österreich noch nie: Die WKStA wird beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Bundeskanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch einen Richter einvernommen wird.
Zum ersten Mal wird in Österreich gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums die Rechtsfrage herangetragen, ob im Verfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Bestimmung § 101 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO), das ist die Beschuldigtenvernehmung durch ein Richter vorliegen.
Für die Anwendbarkeit müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:
- eine besondere Bedeutung des Beschuldigten und
- eine besondere Bedeutung der Straftat und daher
- bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme
“Aufgrund dieser besonderen Konstellation hat die zuständige Sektion des Justizministeriums das Vorliegen aller drei Voraussetzungen bejaht. Die Entscheidung wurde ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen aufgrund der besonderen Bedeutung der Straftat und des Beschuldigten getroffen. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass die Vernehmung durch eine Person, die außerhalb der regulären Weisungshierarchie steht, erfolgt”, heißt es nun aus dem Justizministerium
Richter soll Kanzler vernehmen
Die WKStA wird daher beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Bundeskanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch eine Richter vernommen wird.
Weiterer Ablauf des Verfahrens bleibt unberührt
Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers. Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt. Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Darüber hinaus handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist.
Kommentare
Die Jubelperserkommentare hier beim ÖVP-nahen e. sind schon sehr geil. Hat wirklich schon was religiös-sektenhaftes. Gute Unterhaltung.
Völlig in Ordnung, Kurz erfüllt alle drei Voraussetzungen um von einem “unabhängigen” Richter einvernommen zu werden. Hält irgendjemand die WKStA Kurz gegenüber noch für unvoreingenommen. “Pauschale Angriffe auf die Justiz und Einschüchterungsversuche auf einzelne Staatsanwälte sind zu unterlassen” der Standardsatz unserer “unabhängigen” Justizministerin, die derzeit auf Urlaub ist. Ihre heftigen verbalen Angriffe auf Kurz und die ÖVP als Abgeordnete der Liste Jetzt und auch als Justizministerin, der zweifelt an ihrer Unabhängigkeit. Im Kurier ist zu lesen, dass der Verfassungsrichter Heinz Mayer die Spesenabrechnung von Strache (Nachhilfe für die Kinder, Arbeiten am Pool, …) über die FPÖ für in Ordnung befindet. Kann das jemand nachvollziehen? Eines ist klar – alle gegen Kurz!!
Entscheidend ist ja nur was der OGH am Ende dann bestimmt…
Jo eh schon wieder die alte Leier: “Wenn nix geht, dann patten wir den Chef an. Irgendwas wird schon hängen bleiben…”
Meine Hochachtung für den Kanzler und dessen Team für die Ausdauer, Disziplin und Entschlossenheit den von der neuen ÖVP propagierten neuen Stil durchzuhalten. So werden sie auf Dauer obsiegen. Meine Unterstützung ist jedenfalls gewiss!
Man sollte schon vertrauen, dass der Bundeskanzler jederzeit die Wahrheit spricht. Schlimm ist es, wenn ein Mensch nur danach trachtet zu sagen, was die Menschen hören wollen und nicht wahrheitsgemäß die Fragen beantwortet. Da hat er eben was falsches, ungesetzliches getan. Das muss er ausbaden.
Die WKStA ist eine Erfindung der roten Mitzi (Berger). Der erste Chef war der linkslinke Grüne Geyer.
Diese StA ist so überlastet, dass sie ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen Berufsschuldirektoren führte, die von Schulfotografen einige Euro Provision für deren Vermittlung verrechneten. Geld, das wieder den Schülern zugute kam.
Selbstverständlich wurde das Verfahren eingestellt, da die Direktoren weder korrupt noch sonstwie kriminell handelten, sondern zum Vorteil der ihnen anvertrauten Schüler.
Korruption könnte bei dieser StA allerdings zutreffen: Warum sind die Gehälter dieser Staatsanwälte deutlich höher als die der übrigen StA???
Warum versanden gerade bei dieser StA 99,5 % aller Fälle???
Ist es nicht endlich an der Zeit diese Politbehörde aufzulösen und die Beamten den „völlig normalen“ Staatsanwaltschaften zuzuteilen und auch ihre Gehälter zu „normalisieren“???
Politbüro der SPÖ
Das passt schon so. Die WKSTA ist ja vollgepumpt mit Anwälten aus der Lansky Kanzlei der die SPÖ vertritt und wie ich schon öfters sagte man kann so tun als ob aber es geht sich rein daher und von der Entstehungsgeschichte her nie und nimmer aus dass die WKSTA unparteiisch besetzt ist. Da ist es egal wer in den letzten Jahrzehnten den den Justizminister stellte. Sie wird zum Werkzeug um politische Gegner zu denunzieren. Und man kann lässig raten wer dazu die Idee hatte und was der Anlass war. Wer schlich schon 2008 bei SPÖ und Grünen als Berater rum für “Wie berhindere ich Schwarz/Blau in Zukunft wenn die Nazikeule nicht mehr zieht”
Man kann nur hoffen, dass der Richter mit denen nicht freundschaftlich verbunden ist. Haben wir also auch einen Deep State hier wie es aussieht.