
Liechtenstein erklärt 2-G-Regel für verfassungswidrig
Als erstes Land hat das Fürstentum Liechtenstein die im Zuge der Corona-Maßnahmen großflächig eingeführte 2-G-Regelung für verfassungswidrig erklärt. Die 3-G-Pflicht und die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren erachtet das Staatsgericht als rechtmäßig.
“Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat mit dem Erlass der Verordnung und Einführung der 2G-Regel gesetzes- und verfassungswidrig gehandelt” – zu diesem Urteil kam soeben das Liechtensteiner Staatsgericht, und hat damit als erstes Land eine der umstrittensten Covid-Maßnahmen für nicht rechtmäßig befunden.
Allerdings schwächt das Staatsgericht seine Kritik an der 2-G-Regel im soeben veröffentlichten Urteil, das bereits am 10. Mai gefällt wurde, auch ab: Die 2G-Zertifikatspflicht sei ohne Gesetz nicht in Ordnung, aber doch “verhältnismäßig” gewesen.
3-G-Pflicht und Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren waren rechtmäßig
Anders als die 3G-Pflicht (welche auch in Österreich und Deutschland sowohl geimpften, genesenen wie auch frisch negativ getesteten Personen Zutritt zum öffentlichen Leben gab, Anm.) verstieß die die 2G-Pflicht gegen die Liechtensteiner Verfassung. Im Fürstentum wurde die 2-G-Verordnung mit 15. Dezember 2021 eingeführt und galt bis zum 18. Februar dieses Jahres.
Die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden war, wurde hingegen vom Liechtensteiner Staatsgerichtshof (StGH) für rechtens befunden.
Kommentare
Selbst wenn es der Volkswille wäre, was sagt das bei einem Zwergstaat schon aus? Auch wenn positive Nachrichten ersehnenswert sind, es ist irrelevant, für mich nicht hilfreich und die Schlagzeile ist auch noch irreführend. Erwähnenswert und enorm wichtiger wäre zu berichten, dass ganze Kontinente wie Afrika und Südamerika in Bezug auf Durchführung dieser Zwangsmaßnahmen viel legerer sind als wir. Und? Läuft es dort schlechter als vorher?
Es war zu erwarten, daß Liechtenstein als der letzte Rest des Heiligen Römischen Reiches so entscheiden würde, während die Verfassungsgerichte der potentiell totalitären jakobinischen Systeme in D und A natürlich jeden noch so gravierenden Eingriff durchwinken.
Bei uns wird sich der Vfgh noch einmal ordentlich in den Allerwertesten beißen. Das war so ein unüberlegter Schnellschuss ins Knie. Nur um‘s der Politik nicht unangenehm werden zu lassen. Wird aber fix für beide (Vfgh und Regierung) noch zum Genickbruch führen. Das wird noch ordentlich peinlich und brenzlig werden. Wait and see…
Jetzt reden sich alle auf die “Verhältnismäßigkeit” aus!
Verhältnismäßigkeit bei einer, durch ungeeignete, uncertifizierte PCR Tests mit ct Werten von 30 und mehr, hochgejubelten Pandemie!
(Prof. Dr. Allersberger – “Ohne PCR hätten wir die Pandmie nicht bemerkt”).
In dem youtube Video “Mein Freund Sucharit Bhakdi” sind auch Faucis Aussagen bezüglich PCR Tests und symptomlos Erkrankten sehr interessant!
Die Verfassungsgerichte verteidigen leider nirgends die Bürger gegen den übergriffigen Staat. Die Covid-Maßnahmen in Wien und in manchen unserer Firmen (z.B. noch immer Maskenpflicht am Gang) sind nur möglich, weil das österreichische Verfassungsgericht total versagt hat.
Kommt leider zu spät.
Und was ist mit der impfpflicht?
Ich denke die jubelnden Kommentatoren haben den Artikel nicht genau gelesen, die Zurückweisung war nur aus formalen Gründen (noch kein Gesetz).
Wenn das “ordentlich” gemacht wird, haben auch die sog. Verfassungsgerichte kein Problem mit dem Entzug von Menschenrechten je nach Lust und Laune der Politik.
Wenn sich die Bevölkerung nicht endlich geschlossen wehrt, auf der Strasse oder der Wahlurne, sehe ich schwarz.
Wenn man sich aber aktuell den verbreiteten Maskengehorsam ansieht…
Wer die Diskriminierung und unfassbare Willkür die hinter einer 2G Regel steht nicht als himmelschreiendes Unrecht erkennt, dem spreche ich jedes Urteilsvermögen ab.
Wer noch nicht kapiert hat dass eine Mafia global agiert, dem ist wohl nicht zu helfen. Geplante Massenmenschhaltung durch ein Wirtschaft-Politik-Medien Syndikat.
Österreich wurde zu Recht, zu einer Wahldemokratie herabgestuft. Offensichtlich sind unsere Grund und Freiheitsrechte Staaten-abhängig. Wenn mir jemand 2019 gesagt hätte, dass ungeimpfte Menschen zu Hause eingesperrt werden und Monatelange vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, hätte ich sie für Geisteskrank erklärt. Wer so etwas für rechtmäßig erklärt ist, für mich eine kriminelle organisierte Vereinigung, welche wir in Zukunft vergessen sollten. Besser wir setzen uns selbst zu wehr
Sieht so aus, als wäre die Verfassungswidrigkeit nur aus formalen Gründen festgestellt worden.
Entweder die Verfassung von LIchtenstein unterscheidet sich grundsätzlich von unserer, oder unser Verfassungsgericht liegt falsch…
Ich will von Liechtenstein annektiert werden! Ich denke die haben uns schneller erobert als die Russen den Donbass! *ggg*
na immerhin! TOP!
Da wissen die Höchstrichter noch, was Menschenrechte sind.
Nach 2,5 jahren … gratuliere