Merkwürdige Begründung: Grüner Bürgermeister verbietet Konzert von Rammstein
Es geht schon wieder los! 6200 Fans hatten schon seit Monaten ihre Tickets für das Solo-Konzert von Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60). Doch dann sagte die Stadt Kassel das Event zwei Tag davor ab! Die offizielle Begründung für das Verbot wirkt äußerst merkwürdig. Nicht wenige vermuten dahinter ein Komplott des grünen Bürgermeisters.
Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den Rockstar und seine Bandkollegen hatten sich in den Augen der Ermittler nicht bestätigt. Alle Verfahren wurden eingestellt, Lindemann ist weiterhin ein unbescholtener, unschuldiger Mann. Dennoch gab es bei seiner aktuellen Solo-Tour vielerorts Proteste vor den Hallen. Konzert-Absagen gab es bislang aber nicht. In Kassel wurde sein Auftritt jetzt untersagt.
"Entscheidend ist die Frage nach Recht und Gesetz"
Wie die Bild berichtet, soll die Stadt unzureichenden Brandschutz in der Halle als Grund angeführt haben. Das ist nicht zuletzt deshalb merkwürdig, weil in der „Nordhessen Arena“ ansonsten ein Eishockey-Verein seine Heimspiele vor tausenden Fans austrägt – und auch andere Großveranstaltungen dort regelmäßig am Plan stehen. Nach monatelangem Vorverkauf wandten sich nun die Betreiber der Halle an die Veranstalter, MM Konzerte. Eine Sprecherin wird in der Bild zitiert: „Dabei waren Auflagen, die gar nicht vom Veranstalter zu erfüllen waren, sondern sich auf bauliche Gegebenheiten der Nordhessen Arena bezogen.“ Dennoch habe MM Konzerte alle Unterlagen am Dienstag vorgelegt. „Alle Anforderungen der Stadt wurden erfüllt. Die Stadt hat sich aber außerstande gesehen, die Unterlagen noch vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen.“
Fans wittern hinter der Bürokratie etwas Anderes: Der neue Kasseler Oberbürgermeister Sven Schoeller (50, Grüne) wolle Lindemann nicht in seiner Stadt haben, mutmaßen sie. Die Stadt streitet das gegenüber der Zeitung natürlich ab: „Entscheidend war und ist die Frage der Genehmigungsfähigkeit nach Recht und Gesetz. Der Stadt liegt aktuell kein genehmigungsfähiger Antrag vor mit allen erforderlichen Unterlagen.“
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