Mit Mitternacht tritt der Lockdown für Ungeimpfte bundesweit in Kraft und damit dürfen Personen, die sich noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft haben, nur noch zu bestimmten Anlässen die eigenen vier Wände verlassen. Wer dagegen Verstößt muss mit saftigen Strafen rechnen, kündigte Innenminister Karl Nehammer am Sonntag an, denn die Lage sei “sehr ernst”. Hier die Übersicht, was Corona-Sünder blühen kann:

– Die Verweigerung der 2G-Kontrolle kostet 1450 Euro Strafe

– Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kostet 1450 Euro Strafe

– Ein Verstoß gegen die 2G-Regel kostet 1450 Euro Strafe (als Gast/Kunde)

– Ein Verstoß gegen die 2G-Regel kostet 3600 Euro (als Betreiber)

– Ein Verstoß gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz kostet 500 Euro (für Arbeitnehmer)

– Ein Verstoß gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz kostet 3600 Euro (für Arbeitgeber)

Sind Sie bereits gegen das Corona-Virus geimpft?