
Lockdown für Ungeimpfte war laut Verfassungsrichter "legal"
Viele Juristen haben daran gezweifelt, doch Österreichs Verfassungsgerichtshof verteidigt nun die “Ausgangssperre” für alle Ungeimpfte: Im aktuellen Spruch der Höchstrichter wird klar gestellt, dass der Lockdown im November 2021 legal gewesen sein soll.
Die vom 15. bis zum 21. November 2021 geltende 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die einen Lockdown für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einen 2G-Nachweis für bestimmte Orte vorsah, war weder gesetz- noch verfassungswidrig. Diese Entscheidung aus den jüngsten Beratungen des VfGH wurde heute den Verfahrensparteien zugestellt.
Eine Frau aus Wien hatte in ihrem Antrag geltend gemacht, dass einzelne Bestimmungen der Verordnung gesetzwidrig seien. Ein Lockdown dürfe nämlich nur verhängt werden, wenn diese Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie „unerlässlich“ sei, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“, und andere, weniger einschneidende Beschränkungen nicht ausreichen (§ 6 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz). Diese Voraussetzungen seien, so die Antragstellerin, nicht erfüllt: Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft könnten sich nämlich auch Vollimmunisierte mit dem Virus infizieren und andere anstecken. Aus demselben Grund sei es auch sachlich nicht gerechtfertigt, den Zutritt für Kunden zum Beispiel zu Geschäften und Gastronomiebetrieben von einem 2G-Nachweis abhängig zu machen. Die Tatsache, dass getestete Personen keine solchen Betriebe betreten durften, verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Der Verordnungsakt dokumentiert die epidemiologische Lage und wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere über die damals vorherrschende Delta-Variante von COVID-19 bzw. über deren Inzidenz. Vor diesem Hintergrund konnte der Bundesminister für Gesundheit Mitte November 2021 vertretbarerweise annehmen, dass nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, und die Ausgangsbeschränkung für nicht immunisierte Personen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und der Überlastung des Gesundheitssystems geeignet war. Dem Gesundheitsminister ist weiters nicht entgegenzutreten, wenn er angesichts der hohen Zahl an täglichen Neuinfektionen sowie der angespannten Situation in den Spitälern die (bloße) Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses als gelinderes Mittel nicht für geeignet hielt, um die prognostizierte systemkritische Belastung des Gesundheitssystems abzuwenden, sondern eine ganztägige Ausgangsbeschränkung für Personen ohne 2G-Nachweis ab dem 15. November 2021 als unerlässlich erachtete.
Gerade im Hinblick auf das Grundrecht auf Privat- und Familienleben waren zudem zahlreiche Ausnahmen von der Ausgangsregelung vorgesehen; die Ausgangsregelung war daher in einer Gesamtbetrachtung verhältnismäßig.
Auch gegen die Betretungs- und Einlassbeschränkungen, die vom 15. bis zum 21. November 2021 nur für Personen ohne 2G-Nachweis galten, hat der VfGH keine Bedenken. Der Gesundheitsminister hat u.a. nachvollziehbar dargelegt, dass die bereits ab 8. November 2021 eingeführte Maskenpflicht in Betriebsstätten des Handels nicht ausgereicht habe, das rasant steigende Wachstum der Neuinfektionen ausreichend unter Kontrolle zu bringen.
Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen einerseits und Personen ohne 2G-Nachweis – also etwa Getesteten – andererseits verstieß auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen über wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Weiterverbreitung von COVID-19 beruhen muss. Dies war im Fall der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nachvollziehbar gegeben. Der Gesundheitsminister handelte auch nicht unsachlich, wenn er die Durchführung von Tests für sich allein als nicht geeignet ansah, um die prognostizierte systemkritische Belastung des Gesundheitssystems abzuwenden.
Kommentare
Also… der Vfgh bezieht sich auf INZIDENZIEN?
andere wissenschaftliche Erfassungen und Statistiken zur Begründung des Lockdowns für Ungeimpfte waren nicht verfügbar? –
nach 1,5 Jahren schlimmster, der allerschlimmsten, tödlichsten Pandemien?
-guckt mal Hoellwarth und Scheer auf U-tube. –
und auf Voraussagen welche von vorsortierten (anders denkende sind ausgetreten, bzw. – worden) ExpertInnen-Kremien gewürfelt oder geglaskugelt wurden? (welche und wieviele der errechneten und weisgesagten Horroszenarien sind eingetroffen?)
eine Verbesserung der Pflegesituation ist in Sicht ?
Außer der Impfung die wirkt und sicher ist?
Es genügt jetzt ab jetzt eine eventuelle Vielleicht- Bedrohungssituation, errechnet oder befürchtet von speziell dafür installierten SpezialistInnen um grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu treffen?
Liebe grüne Privatjetler, Lobbyisten und andere Fanatiker Ihr habt nun freie Hand….
möglicher Klimakollaps, Energiekollaps, Gesundheitskollaps = Staatsgewalt.
Na Servas… freuen wir uns auf den Herbst wenn nicht schon vorher eine
“könnte ja sein Bedrohung” ausgerufen wird.
Friede + Freiheit
Da sich das Urteil auf vergangene Wissenszeitpunkte bezieht könnte ich ja noch nachvollziehen. Man hat ja ursprünglich geglaubt das die Impfungen auch vor einer möglichen Ansteckung schützen. Aber wie ist das jetzt ? Es wird offiziell nach wie vor auf 2G gesetzt obwohl das epidemiologisch überhaupt nichts bringt da sich aktuell auch die 3 fach Geimpften anstecken. Wenn man Ansteckungen ohne tragen einer FFP2 Maske (z.B. in innenliegenden Räumen) verhindern wollte müssten alle sich darin befindlichen Menschen aktuell getestet sein. Also 1G = gesund. Die 2G Strategie ist nur Quälerei für Nicht- oder “nicht ausreichend” Geimpfte. Aber aktuell setzt man je eh auf “Durchseuchung” aufgrund der offensichtlich “milden”Coronavarianten. Man sagt es nur nicht offiziell…
Die Märchen der 15% Covidioten glauben halt auch nur diese selbst… Man kann sich ja alles einreden und ausmalen, man darf nur nicht erwarten dass alle anderen den Blödsinn auch noch glauben….
Um das zu beurteilen, hätte auch der damalige Wissensstand bezüglich sinnhaftigkeit und Wirksamkeit des mRNA Impf-Experiments bewertet werden müssen!
Es gab bereits lange vorher handfeste Erkenntnisse bezüglich Erkrankungen und Virusweitergabe durch Geimpfte!
Das in dieses Urteil nicht einfließen zu lassen – ein Skandal!
Fakten sind´s, die zählen, nicht das was man am Wissen vorbei in möglicherweis guten Glauben wollte!
z.B. aus Israel dem Vorzeigeland
Tja, man kann alles entsprechend auslegen.Wahrscheinlich ist der Gerichtshof der Meinung, dass man gesunde Menschen einsperren muss um sie vor ev. erkrankten zu schützen.
So wie in Deutschlandistan hat nunmehr auch der VfGH die unsägliche Corona-Politik durchgewunken. Die Aufgabe eines Rechtsstaates ist es nicht, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, sondern deren (Grund-)Rechte. Quo vadis, felix austria 🙈
Dieses angeblich so gefährliche Virus hat sich anscheinend schon in den Gehirnen der Höchstrichter festgesetzt und deren logisches Denkvermögen ausgeschaltet. Unlängst sagte RA Dr. Wallentin in der Krone, die Macht der Höchstrichter, hin bis zum EUGH, die eigentlich Politik machen und dabei die Gesetze beliebig verbiegen, muss zurückgedrängt werden. Leider sind höchstgerichtliche Entscheidungen nicht anfechtbar bzw. unterliegen keiner Qualitätskontrolle, weshalb rund 30 Prozent aller Entscheidungen schlichtweg falsch und logisch nicht nachvollziehbar sind.
Wie man bei diesen Antworten aus dem Gesundheitsministerium zu solch einer Entscheidung kommt ist mir unerklärlich. Ich bin jedenfalls masslos entäuscht. Mit solchen Entscheiden ist der Rechtstaat erledigt. Ich hoffe die Anwälte werden dieses Urteil vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte anfechten.
Sehr merkwürdige Entscheidung, das. Geht es nach dem VfGH, dann wäre der Lockdown für Ungeimpfte dadurch gerechtfertigt, dass der Minister “vertretbarerweise annehmen” durfte, dass von ihnen eine extrem hohe Ansteckungsgefahr ausging bzw. sie demnächst einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems verursachen würden.
Es zählt also offenbar nur die subjektive Meinung des Ministers, und nicht das, was tatsächlich der Fall ist.
Auf diese Weise lässt sich natürlich vieles rechtfertigen.
Wenn man sich anschaut, wem diese famosen Richter ihr Amt verdanken, muss man sich über ihr Urteil allerdings nicht wundern.
Will der VfGH jetzt den Hr. Ex-Minister vor dem Nachweis von Verfehlungen zum Nachteil der Minderheit der Ungeimpften schützen?
Denn dass Mückstein folgendes NICHT gewußt hätte kann ich mir nicht vorstellen!
Damals war bereits glasklar, dass die “Impfung” NICHT vor Erkrankung schützt,
dass die “Impfung” NICHT vor Virusweitergabe schützt!
Man sah damls Omicron bereits als Pandemie der Geimpften, was heute ja mehr als deutlich ist, wenn 80% in KHs und auf Intensiv dreifach Geimpfte sind!
Diese Entscheidung stellt den Rechtsstaat deutlich in Frage, aber auch den VfGH als Hüter unserer Verfassung!
Vor allem ,wenn bewiesen ist ,dass der Minister für sein Amt ungeeignet ist.
Österreich zeigt wieder Mal seine hässliche Fratze – ein Rechtsstaat ist das jedenfalls keiner mehr, falls er es überhaupt jemals war.
@Dani, 👍👍👍 Österreich hat eine der hässlichsten Seiten überhaupt…
Diese EINFALTSPINSEL des VfGH, haben Angst, man könnte den ÜBERAUS GUT BEZAHLTEN, Job aufs Spiel setzen, wenn man nicht nach denen ihrer Pfeife tanzt. Man kennt die Namen und sonst noch einiges. Mit manchen Nachbarn ist nicht gut KIRSCHEN ESSEN. Das solltet ihr Verfassungsrichter euch hinter die Ohren schreiben. Das Leben geht weiter. Verordnungen, oder wie auch immer, die nichts bringen und vollkommener Schwachsinn sind, kann man so, wie ihr es gemacht habt, nicht einfach für legitim erklären und die Leidtragenden (UNGEIMPFTEFTE) damit abspeisen. Dieser Schaden kann nie wieder gut gemacht werden. Das wird noch schwerwiegende Folgen haben. Die Ungeimpften werden sich das nicht gefallen lassen, dann möchte ich nicht in euren ZOBELPELZEN stecken. Genug der Worte, VfGH muss auch aufs das Volk Rücksicht nehmen, nicht auf die POLITIKER, die gehören sowieso entfernt !
Was es denn für Armleuchter gibt ! ! Unfassbar eine solche Aussage. Der Schwurbler soll gefälligst die Klappe halten, sind doch die Geimpften die SEUCHENVERBREITER. Und ER dazu.
@anzunehmen so sehe ich das auch, die Impfpflicht wird der VGH wahrscheinlich auch für richtig halten, die halten doch alle zusammen und wir sind die zahler im doppelten Sinn, die Regierung hat einen Skandal nach dem anderen, jedoch bei den Psychos ist alles egal !!!! WIR WÄREN SCHON LANGE WEGGESPERRT
Eine herbe Enttäuschung. Lockdowns sind generell nicht zielführend bei der Pandemiebekämpfung, ist offenbar noch nicht bis zum Verfassungsgerichtshof vorgedrungen. Sollten vielleicht mehr exxpress lesen die Richter oder sich bei richtigen Experten – und ich mein nicht die jasager Partie die sich unsere Regierung angelacht hat – erkundigen.
Nun ist die Diktatur amtlich. Ich wiederhole mich: Gott schütze Österreich
Na, von welchen Parteien wurden diese Richter ernannt… Da sollte man nicht zu viel erwarten.
Mal schaun was im Fall der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (dürfte noch in Arbeit sein) gesagt wird.
Mit diesem Urteil befördert der VfGH Österreich in die Richtung eines Sozialkreditsystems a la China, denn wenn ohne zwingenden Anlass Geimpfte tun können, was Ungeimpften verwehrt wird, so war das nichts anderes. Das Hinterfotzige dabei ist, dass Geimpfte ebenso infektiös sind wie Ungeimpfte und das Virus ebenso leicht weiterverbreiten können. Daher ist meine Vermutung, dass die Impfmafia auch schon die Gerichtsbarkeit aller westlichen Länder unterwandert hat!
najo die freiheiten von inländern sind dem vfgh doch längst nicht so wichtig wie die ansprüche derjenigen die einen fuß über die grenze setzen und asyl rufen, ist doch klar.
Dabei hat der VfGH dem Gesundheitsminister doch noch die richtigen Fragen gestellt. Anscheinend hat er sie auch zufriedenstellend beantwortet.
Der Fragenkatalog an den Gesundheitsminister kam von dem Universitätsprofessor und Höchstrichter Andreas Hauer, dessen Nominierung von der FPÖ 2018 gegen massive Widerstände durchgesetzt wurde. Es gibt nur zwei Höchstrichter, denen eine Nähe zu den Blauen attestiert wird. Einer davon ist Hauer, der Rest sind Rote und Schwarze, die Vizepräsidentin ist ca. zwei Jahren eine Grüne mit karibischem Migrationshintergrund.
Dafür dass da so viele rote und schwarze Verfassungsrichter und eine grüne Vizepräsidentin im VfGH sitzen, haben sie doch sehr viele der Covidmaßnahmen als verfassungswidrig aufgehoben. Wenn dann einmal ein Urteil nicht passt, wird sofort wieder die “Politjustiz-Karte” gezogen.
Unfassbar, hat es doch zum Zeitpunkt der Lockdown-Einführung längst mehrere umfassende Studien gegeben, etwa von der LMU (Ludwig Maximilian Universität) , denen zufolge Lockdowns ganz allgemein unwirksam sind. Wie kann das nun total ignoriert werden? Das ist kein Verfassungsgerichtshof, sondern eine Neuauflage der Löwingerbühne! Und man darf Übles befürchten, was die Beurteilung der Impfpflicht durch diese unsägliche Truppe betrifft!
Geht ja nicht nur um die mehr als fragliche Sinnhaftigkeit des LDs!
Damals wußte man bereits sehr genau darüber Bescheid, dass die Impfung
1. nicht vor Erkrankung schützt,
2. dass Viruslasten von Geimpften weitergegeben werden,
3. dass auf den Intensivstationen bereits mehr Geinpfte als Ungeimpfte lagen!
Dieses Urteil ist eine klare Fehlentscheidung und macht deutlich, dass auch die obersten Richter des VfGH weder an der österreichischen Verfassung, noch am Rechtsstaat interessiert sind!
Deswegen hat die Regierung ja eigene Experten.
Ja, EIGENE Experten im Sinne von EIGENARTIGE Experten!
Das Ergebnis zeigt klar, dass die Maßnahmen völlig legal waren, da können die “Rumpelstilzchen” machen was sie wollen!
Nur gegen etwas zu sein, ist halt nicht ausreichend!
Solidarität und Sorge um die Gesundheit von Mitmenschen sind wichtiger als ein ICH, ICH,ICH!
Solidarität, blablabla, was für ein Schwachsinn! Eine Zwangsbehandlung schützt nicht vor Weitergabe des Virus und nur darauf kommt es an. Wie wär´s mit Solidarität mit den vielen Geschädigten dieser experimentellen Genbehandlung?
Ein Mit mensch wie Sie, ist mir sowieso egal. Geimpft wird Niemals, da bin ich mir sicher!
Dann noch einmal die Fragen, die Sie mir sicher nicht beantworten können: Wer macht sich Sorgen um die Gesundheit anderer Mitmenschen? Geimpfte? Warum? Was hat das mit Solidarität zu tun? Mittlerweile haben wir eine Welle der Geboosterten, das sollten Sie doch mitbekommen haben!? Warum haben Geimpfte Angst vor Ungeimpften? Die Spitäler waren nicht einmal ansatzweise ausgelastet! Haben Sie das noch immer nicht verstanden?
Ich ich ich, weil ich mir, selber der Nächste bin und das bleibt auch so.
Jetzt sagen sie bloß sie haben sich aus reiner Nächstenliebe impfen lassen.
Nicht zum eigenen Schutz, nicht um ihrer Gesundheit willen,
alles nur für die Mitmenschen, wow .dann wäre “Heiligsprechung” angesagt.
Ihr Kommentar zeigt, daß genau jene, welche Solidarität von anderen verlangen, selbst keinerlei davon aufbringen. Ich für meine Person habe in der Vergangenheit schlimme Erfahrungen gemacht (massiver Schlaganfall), welche in zeitlicher Nähe zu einer Impfung liegen. Daher habe ich panische Angst vor einer Impfpflicht. Ich bin dem Rollstuhl – vielleicht sogar dem Tod – gerade noch einmal davongekommen. Glauben Sie mir, meine Entscheidung gegen die COVID Impfung entspringt nicht aus einem ICH, ICH! Ich habe einfach Angst! So: und nun seien Sie mit mir solidarisch, oder ist meine Angst als geringwertiger einzuschätzen, als jene der COVID-Verängstigten? Solidarität und Sorge um meine Mitmenschen – ja. Aber bitte auch jenen gegenüber, welche auch Verständnis brauchen. Alles andere ist kaltherzig und völlig daneben.
Es wurde nur der Lockdown im November bewertet. Von dem dreimonatigen für Ungeimpfte war dabei keine Rede.
Da fährt man mit schwerster Fragenattilerie auf und dann das. Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein. Die sind an Ihren eigenen Fragestellungen hilflos gescheitert
Gute Satire
Nächstesmal Kennzeichnen
@LiWo: durch eine Impfung bin ich sehr wohl solidarisch weil ich nachweislich weniger Virenlast weitergebe (auch wenn ich kaum Maske tragen sollte, was in der Praxis nie der Fall ist).
Natürlich ist auch Eigenschutz dabei, weil ich mögliche Nebenwirkungen einer Impfung mit den bereits bekannten Auswirkungen von Covid sehr wohl abgewogen habe.
Richtungsweisend für den Herbst, da werden sie mit Brachialgewalt alle Vorhaben durchsetzen.
@anzunehmen so sehe ich das auch, die Impfpflicht wird der VGH wahrscheinlich auch für richtig halten, die halten doch alle zusammen und wir sind die zahler im doppelten Sinn, die Regierung hat einen Skandal nach dem anderen, jedoch bei den Psychos ist alles egal !!!! WIR WÄREN SCHON LANGE WEGGESPERRT
Der VfGH: die Vizepräsidentin eine Linksgrüne, ansonsten rote und systemkonforme schwarze Richter, nur zwei blaue Richter: was war da anderes zu erwarten? Bin schon gespannt, wie die zur Zwangsimpfung entscheiden werden, wir brauchen uns da keine Illusionen machen….Der VfGH verhindert auch immer wieder die Abschiebung illegaler Migranten, noch Fragen?
volkommen richtig. so traurig schauts leider aus.
Der VfGH hat heute den Hygienefaschismus offzielle legitimiert. Österreich ist kein Rechtsstaat mehr. Sic semper tyrannis.
Zelenski registriert mit EU
Zelenski regiert mit EU
Der ERSTE sicher, das wusste noch keiner was passiert.
Heute ginge das nicht mehr, da wir viel mehr über das Virus wissen und es keine Gefahr mehr gibt.
Die Impfverkäufer dürfen also weiter behaupten die Impfung nützt obwohl sie schadet. Das Volk hats kapiert und gibt Fersengeld.
Nur in den schwer vorbelasteten Ländern wie Ö und D gibt’s solche Maßnahmen und sind legal!
Nicht nur das Handeln eines Trudeau in Kanada, auch das Urteil des VfGH in Österreich ist eine Schande für eine Demokratie!
Besorgniserregend…jetzt fühlen sich alle “Ungeimpftenmobber” bestärkt…könnte alles noch verschlimmern…und für die Ungeimpften ein herber Rückschlag in Punkto Vertrauen und Hoffen auf den Verfassungsgerichtshof…
Gott sei Dank vfgh ist kein letzter Instanz 🙏
15. bis 21. November? Der Ungeimpften-Lockdown ging doch bis Jänner/Februar diesen Jahres…!? Traurig und unfassbar das Ganze…
Auf die Straße! Weg mit diesen ganzen wahnsinnigen Politappartschiks!
Ich habe mir auch nichts anderes erwartet, von unseren “unabhängigen” Gerichten. Interessant wäre, welche Partei hat bei der Besetzugn dieser vorgeschlagen ?? So etwas nenne ich Demokratie auf österreichisch, daß ich nicht lache!
Das war zu erwarten…..eine Krähe usw…
Deshalb wird der VfGH auch das Impfpflichtgesetz für ” rechtens” erklären.
Es wurde ja letztens schon klammheimlich in einigen Passagen abgeändert .
Die Befugnisse, die das Gesetz dem GM ermöglicht, sind weitreichender, als es den Befürwortern möglicherweise klar ist.
Und das geplante Kriseninterventionsgesetz erlaubt dem Staat dann auch Maßnahmen wie sie Hr. Trudeau in Kanada beim Trucker Protest
tätigte. Bis hin zur Enteignung von Vermögen, Immobilien usw.
Die Ansätze Systemverweigerer nach Belieben wegzupserren sind in einem kollabierenden Rechtsstaat normal. Das kennen wir ja schon von Hitler, Franco, Stalin, Ceausescu, Honecker usw.
diesmal hast du absolut recht.
Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist angesichts seiner Dissertation somit rücktrittsreif.
Ein Freifahrsschein für lügende Politiker!
Wer würde denn Politiker wählen… wenn sie die Wahrheit sagen würden ?
Zitat: “Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen einerseits und Personen ohne 2G-Nachweis – also etwa Getesteten – andererseits verstieß auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen über wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Weiterverbreitung von COVID-19 beruhen muss.”
-aha, man ist nur “gleich” wenn man geimpft oder genesen ist.
“Gesund sein” ohne geimpft oder genesen, zählt nicht.
Es ist einfach nur noch grauslich.
Die “Corona-Aposteln” lassen sich sicher etwas einfallen das es noch grauslicher wird.
Es wird Zeit, die da oben abzulösen, so gehts nicht mehr weiter.
Mit Volksfestartigen Musik und Schunkel Aufmärschen, wird die Ablöse der Genannten aber nicht gelingen!
Ein wahres Wort.
So geht’s sicher nicht mehr weiter. Es geht ja nur noch bergab!
was für ein schandurteil einfach unfassbar – von unabhängig kann hier wohl keine rede mehr sein . irre :
UK Government Data Shows 92.2 Percent Of All Covid Deaths Are Fully Vaccinated
Wird ja wieder ein Herbst mit vielen, vielen Demos gegen diese Regierung und den Coronawahnsinn! All jene, die geglaubt haben, dass der Impfzwang nicht kommt, die haben sich wohl geirrt. Der kommt nur in allen anderen Ländern mit Ausnahme von Deutschland und Österreich nicht!
Wenn der Impfzwang kommt, muß gegen diese BR anderes vorgegangen werden!
Stimmt! Da helfen einfache Demos wohl nicht mehr!
Also kann man den VfGH auch vergessen! In Zukunft schrei ich nur mehr “Asyl”!
Bananistan. Zeit auszuwandern..ich verkaufe gerade alles und bin in 3 Monaten weg..ich kanns kaum erwarten!
ja wird immer ärger hier werde mich auch im demokratischen ausland UNGARN neu ansiedeln.
Da würde sich nur die Frage stellen WOHIN geht man..
@Gudrun Gut und hugo: Bin voll bei euch, Immobilie in Ungarn ist bereits gesichert. Ob temporär oder für immer werden a) die Wahlen in U und b) die nahe Zukunft in Ö mit dieser miesen Regierung zeigen. Derzeit kann ich mir beim besten Willen keine Zukunft mehr in Ö vorstellen, bei dieser Chaostruppe, den massiven Teuerungen und die Marschrichtung im Laufschritt Richtung Untergang bzw. dem “Great Reset”. Wünsche euch viel Glück für die Zukunft!
sehr enttäuschend
Na ja, eine Krähe hackt der Anderen……………………. es ist beruhigen zu wissen in einem Staat zu leben wo Justitia blind und politisch unabhängig ist. Ein 3fach Hoch auf den VfGH….
Ich finde es beängstigend, dass Derartiges gesetzeskonform ist.
Es erinnert an eine Zeit die noch garnicht all zu lange her ist . . .
Ist jetzt lediglich eine Feststellung des VfGH oder ein richterlicher Spruch. ?
Nichts anderes erwartet, alles klar, was von diesem Staat noch zu halten ist!
Bleibt die Frage, was in Österreich bedenklicher ist – Politiker die solche Verordnungen erlassen oder das Rechtsverständnis unserer (vom Sideletter) “unabhängigen* Verfassungshüter.
Also war diese eine Woche wg. Delta in Ö rechtskonform und in D nicht.
Und was ist mit den 2 Monaten, wo Omikron Touristen aus Hochrisikogebieten eingeflogen wurden, Geimpfte und Genese (denn nur solche durften zum Schifahren und in die Gastro) das Virus zügig in ganz Ö verbreiteten und Ungeimpfte nicht einmal mit Maske UND Test Schuhe kaufen durften oder zur Fußpflege?