Zumindest wenn es nach transaktivistischen Gruppen – wie dem reichweitenstarken deutschen Online-Magazin queer.de – und ihren politischen Verbündeten geht.

Letztere sind leider in der Dauerverpflichtung gefangen, die transaktivistischen Forderungen zu übernehmen, auch wenn dies bedeutet, dass sie einer anderen Verpflichtung, nämlich ihre Gesetzesvorhaben zu prüfen, nicht mehr nachkommen. Somit begann der März mit den Nachwehen einer Abstimmung im Europaparlament Ende Februar, bei der die gewählten Mandatarinnen und Mandatare den Rat der Europäischen Union aufforderten, „die Bedeutung der vollständigen Anerkennung von Transfrauen als Frauen zu betonen“. Dies taten sie mit großer Mehrheit – wobei fast ein Viertel der 720 Abgeordneten abwesend war – und über Parteigrenzen hinweg. Bemerkenswerterweise handelte es sich bei dem Passus ausgerechnet um eine Empfehlung für die EU-Position im Rahmen der Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (CSW) Anfang März. In das UN-Dokument schaffte es die queere Umdeutung der Realität dann doch nicht. Das Europaparlament hatte sich wieder mal ein wenig überschätzt, aber die Empfehlung mit dem umstrittenen Absatz erfüllte ihren Zweck: an beiden Enden des politischen Spektrums gab es große Aufregung (je nach Lager Aufbruch oder Endzeit). Die SoHo (Sozialismus und Homosexualität), ihres Zeichens LGBTIQ+ Vorfeldorganisation der SPÖ, sprach auf ihren Social Media Kanälen gar euphorisch von einer „Klarstellung“ durch das Europaparlament.

Konservative auf Kurs ohne Frauen

Wer sich fragt, was die Konservativen und Christdemokraten währenddessen eigentlich treiben, wird leider feststellen müssen, dass auch hier das Interesse an Frauenrechten unter ferner liefen zu suchen ist. Nicht nur stimmte die Europäische Volkspartei (EVP) samt EVP-Vorsitzendem Manfred Weber mehrheitlich für die erwähnte Empfehlung. Sie zeichnet mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auch für die LGBTIQ+ Gleichstellungsstrategie der EU verantwortlich, die Forderungen wie freie Geschlechtswahl oder Selbstbestimmung des Geschlechts vorantreibt – auch für Kinder und Jugendliche. Womöglich liegt die grobe Untätigkeit auch daran, dass die Konservativen ebenfalls über eine interne Queer-Organisation verfügen (EPPride), deren Positionen sich kaum von denen liberaler oder linker Gruppen unterscheiden. Allen voran umfassende Selbstbestimmungsgesetze, das Verbot von ergebnisoffener Gesprächstherapie mit Jugendlichen in Identitätskrisen, die Einstufung von Kritik an dem Konzept der Geschlechtsidentität als Hassrede – und die vage gehaltene Formulierung: gleiche Rechte für alle Familien.

Dabei geht es vordergründig um technisch klingende Regelungen wie die gegenseitige Anerkennung von Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten. Allerdings mit dem nicht nebensächlichen Zusatz: „unabhängig davon, wie [die Kinder] gezeugt oder geboren wurden“. Im Klartext geht es also um die Legalisierung von Leihmutterschaft, unter dem Deckmantel von Menschenrechten und Minderheitenschutz. Warum aber wird dabei ein Teil der Menschheit systematisch ausgeblendet?

Passenderweise fand also just am Weltfrauentag in Berlin eine Kinderwunschmesse mit dem träumerischen Titel „Wish for a Baby“ statt (finanziert von einer Reihe von Fertilitätskliniken), bei der unverhohlen für das Milliarden-Business Leihmutterschaft geworben wurde – obwohl es in Deutschland (noch) verboten ist. Wie das zusammengeht, fragten sich wohl auch die Frauen, die einmal mehr aktiv wurden: das Netzwerk Frauenrechte, die Initiative „Lasst Frauen Sprechen“ und die Plattform Frauenheldinnen veranstalteten einen öffentlichen Protest vor der Messe, um zu vermitteln, dass Kinder keine Ware und Frauen keine Brutkästen sind. Mit dabei war auch Olivia Maurel, selbst durch Leihmutterschaft geboren und eine prominente internationale Stimme im Kampf gegen das boomende Geschäft mit Frauen und Kindern. Es wird nicht der letzte Protest gewesen sein. Die nächste Babykauf-Messe kommt bestimmt. Genauer gesagt Anfang Mai 2026 – diesmal unter dem nahezu emanzipatorischen Titel „Men having babies“.

Ebenfalls im März entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Mitgliedstaaten die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nicht verweigern dürfen, wenn dies die Freizügigkeit – also das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten – beeinträchtigen würde. Die Rechte von Frauen, sich frei zu bewegen oder in bestimmten Räumen ohne die Anwesenheit von Männern aufzuhalten, finden darin leider keine Berücksichtigung.

Zumindest die europäischen Bischöfe konnten sich zu einer sorgenvollen Stellungnahme dazu durchringen. Von den etablierten Frauenorganisationen ist dazu bislang keine Kritik wahrnehmbar. Eventuell müssten sie sich dafür der gefährlichen Frage widmen, wer eine Frau ist.

Fast schon folgerichtig wurde also Anfang März der Johanna-Dohnal-Anerkennungspreis – benannt nach der wichtigsten Frauenrechtspolitikerinnen des Landes – von der Frauenministerin und SPÖ-Bundesfrauenvorsitzenden an einen Mann verliehen, der sich als Frau fühlt. Im Ergebnis wurde einer Frau die ihr gebührende Anerkennung und Würdigung vorenthalten.

„Ein Etappensieg“

Es gibt in dieser Misere aber auch Positives zu berichten: Die deutsche Feministin Rona Duwe wird bereits seit Jahren immer wieder mit Anzeigen und rechtlichen Verfahren konfrontiert, die wohl eine abschreckende Wirkung auf sie und die öffentliche Meinungsäußerung entfalten sollen. Weil sie sagt, dass es zwei Geschlechter gibt und dass Geschlecht keine Frage des Gefühls ist. Duwe wehrt sich – und hat vor Gericht gewonnen. Sabine Maur, Vizepräsidentin der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer, wollte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Löschung eines Videomitschnitts eines Webinar-Vortrags erreichen. Maur habe darin – laut Urteil – „eingeräumt, im Rahmen der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten gegenüber den Krankenkassen einen Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist”. Kurz: Sie hat erklärt, wie Kassenablehnungen vermieden werden können. Ob sich Maur damit „strafbar gemacht oder jedenfalls (berufs-)rechtswidrig gehandelt” hat, wird ein anderes Gericht entscheiden müssen. Das Video darf jedenfalls weiterverbreitet werden. Wenige Tage nach Bekanntwerden des Urteils legte Maur ihre Vorstandsfunktion in der Bundespsychotherapeutenkammer zurück. Ein Etappensieg – und prompt folgten die ersten Rufe: „Hass und Hetze!“ Schließlich hatte sich nun eine jener Frauen gewehrt, die sehr wohl weiß, wer eine Frau ist.

Passenderweise endet der März mit dem sogenannten Trans Day of Visibility, einem Tag, der Sichtbarkeit für die Anliegen trans-identifizierter Menschen schaffen soll. Es stellt sich die Frage, wie das mit dem Anspruch zusammengeht, dass niemand einen Unterschied zu biologischen Frauen (und Männern) benennen soll. In Deutschland sieht das Selbstbestimmungsgesetz mit dem darin enthaltenen Offenbarungsverbot sogar eine Strafe von bis zu 10.000 Euro vor, wenn jemand die Transition einer Person öffentlich macht. Auch so lässt sich festlegen, welche Fragen überhaupt noch gestellt werden dürfen.

Faika El-Nagashi ist Gründerin und Direktorin des Athena Forum (athena-forum.eu) und ehemalige Nationalratsabgeordnete.