
Millionen-Klage: Kritik an Razzia bei "Österreich", Handy-Peilung rechtswidrig
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) sowie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) haben ein Problem: Die Verlagsgruppe “Österreich”, gegen die im aktuellen Politkrimi um Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt wird, hält die Hausdurchsuchung für rechtswidrig. Faktum ist: Für die Handy-Überwachung gab es keine Genehmigung!

Einen “Justiz-Skandal” sieht die Verlagsgruppe rund um Wolfgang Fellner im Vorgehen der WKStA und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine “Millionen-Klage” gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es der Wiener Anwalt Georg Zanger formulierte.
Der Grund: Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, “die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen”, lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.
Ermächtigung zur Handy-Ortung wurde erst nachträglich eingeholt
Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut “Österreich” auch eingeholt haben – allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein. Der eXXpress und die Aufdecker-Plattform eu-infothek haben die Verschluss-Akten über die ganz konkrete Ablehnung der Mobiltelefon-Ortung durch die Rechtsschutzbeauftragte vom Mittwoch, dem 6. Oktober.
Somit ist klar: Obwohl es keinerlei Genehmigung für eine Mobiltelefon-Ortung für die Handys der Chefs eines österreichischen Medienhauses gab, hat die Staatsanwaltschaft diese bereits bei den Experten des Bundeskriminalamts in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit dem eXXpress stellte Wolfgang Fellner auch fest: “Nein, das Handy wurde mir nicht abgenommen, allerdings wurden alle Daten abgesaugt.” Damit vollzog die WKSta eine Handlung, die nicht von einer Zustimmung der Rechtsschutzbeauftragten gedeckt war.
Grüne Justizministerin wird hart kritisiert
In Socialmedia-Foren gehen nun die Wogen hoch: Diese Vorgangsweise sei eines europäischen Rechtsstaats unwürdig, kritisieren viele User. Andere schreiben: “Stellen wir uns doch bitte die Aufregung vor, wenn die Staatsanwaltschaft unter einem bürgerlichen Justizminister die Handys der Chefs der Falter-Redaktion peilen lassen würde …” Und viele kritisieren auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne), dass es “überhaupt so weit kommen konnte”.
Übrigens hätte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch noch sehr, sehr viel Zeit gehabt, auf eine Zusage zur Handy-Ortung durch die Rechtsschutzbeauftragte zu warten: Die Genehmigung für die Hausdurchsuchungen wären immerhin bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet.
Kommentare
Dabei steht die Bespitzelung der Bevölkerung erst am Anfang. Sie haben die Hosen gestrichen voll irgendwer könnte ihre eigenen korrupten Systeme durchschauen und diese Informationen teilen. Das haben sie sich wohl von der ehemaligen DDR abgeschaut, die die Bürger nicht nur rund um die Uhr bespitzelte, sondern gleich einsperrte, damit sie vor lauter Begeisterung nicht davonlaufen um den Wessis die Geheimnisse hinter dem antikapitalistischen Erfolgsmodell zu verraten.
Nein, die unabhängigen Staatsanwälte hatten für die Hausdurchsuchung keine Zeit, das wollte man doch durchführen während Kurz im Ausland war.
Glaubt irgend jemand denn ernsthaft, dass das Vorgehen der WKStA Konsequenzen für die Ministerin oder die involvierten Beamten haben wird? Nie im Leben! Alles war rechtens (besser gesagt “linkens”) oder wird so hingebogen werden. Wir Österreicher können froh sein, eine Behörde zu haben, die bestimmt, wer Kanzler(in) sein darf oder nicht. So ersparen wir uns in Zukunft die Wahlen. Und bei den Medien dürfen nur die “Sauberen” “saubere” Inseratengelder bekommen. Dazu zählen selbstverständlich jene, die von der Gemeinde Wien (=SPÖ) oder den gemeindeeigenen Betrieben kommen. Auch der ORF inseriert fleißig im Falter, ebenso AK (aus Pflichtbeiträgen finanziert) und Bundestheater (mit Steuergeldern subventioniert). George Orwell lässt grüßen.
Die causa ist dem ORF in der ZIB2 natürlich nicht mal einer Erwähnung wert.
Man hätte derartiges beim Falter nur versuchen sollen … schon wären die Grundfesten der Republik erschüttert und EU sowie UNO würden händeringend um sofortiges Eingreifen ersucht werden …
Diese Ministerin gehört entlassen und ihr Handeln in einem U-Ausschuss durchleuchtet.
Schattendorf ruft – die Justiz hat sich zum Instrument von SPÖ und Grünen machen lassen. Das ist brandgefährlich. Oder warum durften Faymann und Ostermayer 2012 die ÖBB um hunderte Millionen für Faymann-Werbung erleichtern OHNE dass die Polizei mit Großaufgebot anrückte und ihren Handyverkehr veröffentlichte???? In Österreich brennt das Dach!!!!
Egal wie man es dreht und wendet, die kriegen Millionen vom Steuerzahler. Vorher halt für Inserate, jetzt für Fehlleistungen von Beamten. Der Steuerzahler ist immer der dumme!
Die IMSI-Catcher, mit denen das durchgeführt wird, werden von der Polizei (nicht von der Justiz) schon seit Jahren verwendet.
IMSI-Catcher dienen eigentlich nicht der Ortung, sondern zum Abhören von Telefonaten und SMS die gerade passieren. Mit einem IMSI-Catcher muss man sich in räumlicher Nähe des Handys befinden.
Die Ortung eines Handys funktioniert eigentlich über einen Mobilnetzbetreiber.
So ist es. MSC – BSC – BTS. Im GSM. Dann kann man mittels Kreuzpeilung ganz genau orten.
Um das zu machen, muss man mittels Beschluß einer Behörde zum Telco.
Die machen das dann innerhalb einiger Minuten, wenn es sein muß.
Auch historische Daten liegen einige Zeit auf.
Wahnsinn, wie viele Falschinformationen hier kursieren. Eine kleine Aufklärung:
Die Rechtsschutzbeauftragte ist organisatorisch am OGH angesiedelt, ist aber selber weder OGH-Richterin noch kann sie für den OGH sprechen. Dass der OGH irgendetwas abgelehnt hätte ist also schon mal irreführend.
Die Rechtsschutzbeauftragte muss in manchen Fällen Telefonüberwachungen und -ortungen genehmigen. In diesem Fall ging es nie um eine Telefonüberwachung, sondern eben nur eine Ortung. Diese wurde abgelehnt, wobei dazugesagt werden muss, dass die WKStA deshalb auch keine Telefonortung durchgeführt hat.
Die Hausdurchsuchungen haben mit der beantragten Telefonortung nichts zu tun, das sind zwei separate Maßnahmen. Und schon garnicht hat der OGH zu beurteilen, ob die Hausdurchsuchung rechtmäßig war, sondern das Oberlandesgericht (OLG) Wien, welches in diesem Fall dafür zuständig war.
Das Redaktionsgeheimnis ist auch nicht verletzt worden, da die besagten Telefone nicht im redaktionellen Bereich, sondern in der Geschäftsführung und dem kaufmännischen Bereich sichergestellt wurden. Noch dazu wurden sie versiegelt einem Gericht übergeben, das nochmal überprüft ob die darauf enthaltenen Daten das Redaktionsgeheimnis verletzen. Erst wenn das Gericht feststellt, dass dies nicht der Fall ist, gibt es die Freigabe die Telefone für Ermittlungen zu verwenden.
Wahnsinn, wie viele Falschinformationen hier lanciert werden. Ein Medienhaus wird nicht dadurch definiert, wo sich sein kaufmännischer und redaktioneller Bereich befindet. Ein Medienhaus bleibt ein Medienhaus. Das gesamte Medienhaus unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Es gibt auch keine Gesetze, keine Vorschriften und keine behördlichen Auflagen dafür, ob die Toilette eines Mediums nun zum redaktionellen Bereich gehört oder zum kaufmännischen Bereich.
Klar ist, dass gegen das Redaktionsgeheimnis verstoßen wurde und dass es einen ablehnenden Bescheid zur Ortung eines Mobiltelefons gibt.
Und dieser ablehnende Bescheid des Rechtschutzbeauftragten wurde wissentlich missachtet. Erschwerend kommt hinzu, dass erst nachträglich der Antrag gestellt wurde. Also wurde ohne richterliche Genehmigung das Absaugen der Handydaten durchgeführt.
FAZIT:
TADIC MUSS UNVERZÜGLICH DEN HUT NEHMEN !!!
Sie scheinen es nicht verstanden zu haben:
Das “Absaugen” der Handydaten wurde im Zuge der Hausdurchsuchung durchgeführt, wofür es vom OLG Wien eine Genehmigung gab. Der ablehnende Bescheid der Rechtsschutzbeauftragten bezieht sich auf die beantragte Telefonortung, welche nie durchgeführt wurde.
Gegen das Redaktionsgeheimnis wäre verstoßen, wenn Verfasser, Einsender oder Gewährsmänner von Medienbeiträgen zur Herausgabe von Daten gezwungen wurden. Wenn zum Beispiel Datenträger von Mitarbeitern der Personalbuchhaltung eines Medienunternehmens beschlagnahmt werden, sind diese nicht vom Mediengesetz geschützt, da sie keine Medienbeiträge erstellen. In dem Sinne unterscheidet das Gesetz sehr wohl was zum redaktionellen und was zum kaufmännischen Bereich gehört. Bitte lesen Sie das Mediengesetz bevor Sie hier Unwahrheiten verbreiten.
Vermutlich wurden die Mitarbeiter überhaupt nicht gefragt ob sie die Datenträger usw. “freiwillig” herausgeben oder nicht. Dadurch ist das alles automatisch unter Zwang verlaufen .
Eine zwangsweise Absaugung von persönlichen Handydaten ohne den dafür unbedingt notwendigen richterlichen Beschluss. Ein verspätetes Ansuchen um eine richterliche Genehmigung.
Eine Ablehnung des Ansuchens nachdem Datenbeschlagnahmung angeblich schon vollzogen.
Drei schwere Vorwürfe.
Wenn es so war und wir in einem Rechtsstaat leben, müsste zumindest die Leiterin der Behörde ihren Schreibtisch räumen, nach meiner persönlichen Meinung.
Wenn aus diesen mutmaßlichen Vergehen, auf Grund von Schadenersatzansprüchen, ein Schaden für die Steuerzahler eintreten würde wäre als Konsequenz der Rücktritt der Ministerin unausweichlich, will man bei den Grünen die Tadellosigkeit nicht nur auf andere anwenden.
Also das schlägt nun wirklich alles. Das ist nur noch unfassbar und unerträglich. Ich will mich jetzt gar nicht mehr darüber auslassen, sondern komme zum Punkt:
ZADIC, NEHMEN SIE IHREN HUT (oder ihr Kopftuch) UND TRETEN SIE UNVERZÜGLICH ZURÜCK !!!
Lesen Sie Nachrichten? Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist dieser Missbrauch der Medien mit Steuergeld durch Türkis. Das finden Sie wohl in Ordnung.
Schauen und lesen Sie Nachrichten? Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist dieser Missbrauch der Medien mit Pflichbeiträgen duch ideologisch und politisch korrumpierte Medien – auch mit allerlei Zuwendungen von Pflichbeiträgen, Inseratenkampagnen und Nepotismus durch SPÖ, Grüne usw.
Sie haben eine derart parteipolitisch verworrene Wahrnehmung der Tatsachen, dass man Sie in ihrer ideologischen Echokammer am besten alleine lässt. Lesen Sie aber vielleicht doch besser den Beitrag von Tortus weiter oben, wenn sie an einem Beitrag zur Wahrheit interessiert sind.
@Achso: Hier geht es um den Amtsmissbrauch. Und der ist alles andere als harmlos.
Tatsache ist, dass es keine Genehmigung gegeben hatte und nachträglich keine Genehmigung erteilt worden ist.
Um whatabouts geht es dabei nicht. Es geht um diese eines Rechtsstaates unwürdige Vorgangsweise. Diese ist durch nichts zu rechtfertigen.
Puh!
Starker Tobak.
Ein ganz klarer Hinsicht auf Intrige und Neid. Die sollen sich schämen
Wenn das stimmt, ist Ministerin Zadic rücktrittsreif. Ist eh eine karrieregeile Überläuferin aus dem Team Pilz.
Die ist nicht übergelaufen, die ist noch im Team.
Die Rechtsschutzbeauftragte beim OGH war offensichtlich objektiv, damit muss die WKStA rechnen…..
Ein Skandal, es ist absolut undenkbar, dass vergessen wird, eine Genehmigung für die Überwachung des Telefons zu beantragen
Wie bereits erwähnt, befindet sich die Republik in einem veritablen Staatsstreich.
Die ausführenden Organe sind offensichtlich alle Oppositions- parteien. mit Unterstützung der Grünen und des ORF.
Bezeichnend dazu war das heutige TV-Magazin “Hohes Haus”, in dem der SPÖ-Abgeordnete Krainer eine Kanonade von Beschimpfungen über die ÖVP und S.Kurz von sich geben konnte.
Offenbar als Rache für die Abwahl des SPÖ-nahen Gen-Dir.Wrabetz gab es hier “Freie Fahrt” für Krainer!
Warum, um Himmels Willen, werden hier die privaten Telefonnummern aus dem Akt ohne Schwärzung veröffentlicht?!
Na bumstanazl, da geht es ja zu in dieser Republik. Wenn das zutreffend ist, dann wären die involvierten Staatsanwälte und die Ministerin rücktrittsreif resp. vom Dienst zu suspendieren und selbst vor Gericht zu stellen.
Wenn es zutreffend ist, dass es sich um Menschenrechte handelt, dann können die freilich durch kein Gericht aufgehoben werden. Das genau ist ja der Zweck von Menschenrechten.
Folter? Na ja, wir werden einen Richter finden, die die für den Einzelfall aufhebt. – Das geht einfach nicht.
Komisch, las woanders das Gegenteil.
Einfach lächerlich, die gekaufte Braut wird groessenwahnsinnig und meint ihr Medium unterliegt nicht dem Rechtsstaat. Der alte Fellner war immer schon überheblich, der Junge ist um einiges neutraler, der Alte sollte auch zur Seite treten.
Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
Genau rechtsstaatliche Vorgangsweise fordert er ja ein.
Ehrlich,ich würde Ihr keine Träne nachweinen…
Die Wksta ist mit allen Wassern gewaschen. Dem muss Einhalt geboten werden. So funktioniert kein Rechtsstaat. Zadic sollte für Recht und Ordnung sorgen, tut es aber nicht. Sie ist rücktrittsreif
Die ist eben nicht mit allen Wassern gewaschen. Was die tun ist ganz offensichlich teilweise illegal. Diese Veröffentlichungen der Chats sowieso und konkret auch die Auswertung der Handys der Fellners.
Hauptsache, der BK Kurz wird von den Ökokommunisten gestürzt. Dann ist die Welt in Ordnung und die Flüchtlinge dürfen ungehindert ins Schlaraffenland Österreich zahlreich pilgern. In Amerika hat der Joe Biden auch kapiert, dass Migration ein Fehler ist. Aber vorher alle als unmenschlich anprangern, um später genau das machen, was sein Vorgänger vernünftig hat erlassen.
Politjustitz – sollte das stimmen. Dann ist es eindeutig wie der Hase läuft.
Interessant, anscheinend waren Teile der Hausdurchsuchungen illegal bzw. nun die durchführenden linken Staatsanwälte im Verdacht stehen, das Verbrechen des Amtsmissbrauches begangen zu haben (eventuell sogar mit Wissen der Justizministerium Zadic, da muss man auch ihre Rolle dabei hinterfragen).
Hoffentlich suspendiert sie diese Staatsanwälte am Montag und tritt selber zurück, sollte sie dabei involviert gewesen sein
Sollte sie involviert gewesen sein, wird sie es nicht zugeben. Aber bei ihren letzten Interviews hat sie sehr unsicher herumgepiepst. Diese Staatsanwälte inkl. Vrabl Sanda müssen wirklich suspendiert werden und sie gehört ihres Amtes erhoben. Im harmlosesten Fall ist sie schlicht heillos überfordert.
Sollte der Vorwurf der Verlagsgruppe ÖSTERREICH zutreffen, wurden bei der Vorgangsweise der WKStW grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen. Der Bruch des Redaktionsgeheimnis ohne ansatzweise belastbare Grundlagen – so etwas wird sonst Ländern wie Weißrussland vorgeworfen und in Folge mit Sanktionen garniert.
Wenn die Justizministerin Zadic darauf nicht umgehend reagiert und schwerwiegende Konsequenzen zieht muss davon ausgegangen werden dass diese Praktiken mit ihrer Zustimmung erfolgt sind – dann ist sie komplett rücktrittsreif. Hier ist nun auch Kogler in der Pflicht zügig zu handeln – der schließlich auch vom Koalitionspartner untadelige Personen für Ämter eingefordert hat um die Koalition fortzusetzen.