Minister Kocher stellt klar: "Kein genereller Arbeitsmarktzugang für Asylwerber"
Asylwerbern müssen einen Abschiebeschutz haben, sowie mindestens drei Monate im Asylverfahren stehen, um auf den Arbeitsmarkt zugelassen zu werden. Prinzipiell sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln.
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) reagiert auf das Urteil der Verfassungsrichter und schreibt dem AMS ein neues Vorgehen bei der Beschäftigung von Asylwerbern vor. Die Höchstrichter haben die bisherige Regelung gekippt, wonach Asylwerber nur als Saisonkräfte arbeiten durften. Kocher betont, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben werde. Sie sollen nur dann arbeiten dürfen, wenn das AMS keine Arbeitslosen auf den Job vermitteln kann.
“Mit dem Erlass wird klargestellt, dass Asylwerber keinen generellen Arbeitsmarktzugang haben. Vielmehr sind arbeitslose Inländerinnen und Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln”, betont Kocher in einer Aussendung. Geregelt wird das in einem der APA vorliegenden Erlass, der nach Angaben des Ministeriums neben regulären Arbeitsplätzen auch für Lehrstellen gilt.
Abschiebeschutz als Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist, dass sie seit zumindest drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über einen Abschiebeschutz verfügen. Der Erlass stellt aber klar, dass sie nur nach einer “konsequenten Arbeitsmarktprüfung” und nach einhelliger Zustimmung im AMS-Regionalbeirat beschäftigt werden dürfen. Konkret soll das AMS den Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermitteln – auch überregional. “Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländerinnen/Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländerinnen/Ausländern zu besetzen”, schreibt Kocher.
Unternehmen stehen ebenfalls in der Pflicht
Anträge von Unternehmen, die von vornherein keine Bereitschaft zur Beschäftigung dieser vermittelten Arbeitslosen zeigen, sollen abgelehnt werden, so Kocher mit Verweis auf entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.
Ziel des Erlasses ist laut Kocher, “die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten”. Ob das gelingt, will sich das Ministerium vom Arbeitsmarktservice mit monatlichen Bilanzen über die Verfahrensergebnisse und die Beschlüsse des Regionalbeirats berichten lassen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die bisher geltenden Erlässe, die Asylwerber vom Zugang zum Arbeitsmarkt außerhalb des Saisonnierbereichs ausgeschlossen hatten, aufgehoben. Die Erlässe waren nämlich zu weitreichend und hätten als Verordnungen erlassen werden müssen. Dies war laut Arbeitsministerium aber nicht möglich, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe. (APA/red)
Kommentare
Ungehinderter Zugang zum Arbeitsmarkt wäre ein weiterer Pull-Faktor, also kontraproduktiv zu den Bestrebungen, die Migration zu verringern. Weitere Migration hingegen führt letztendlich zu einer Vertiefung der bereits bestehenden Spaltung der Gesellschaft. Noch haben wir (oder die Politik) die Wahl!
Da werden die zugewanderten Herren Ingenieure aber viel Freude haben 🤭
Der ÖVP kann für den Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes und auch der österreichischen Kultur nicht genug gedankt werden.
Und dann aufregen, wenn die vor lauter Langweile oder Not straffällig werden, perfekt.
Sie sind wohl gerade vom Falter hier auf einen pitstop vorbeigekommen…
Not hat in Wien bei 900 Euro netto … wohl kaum jemand!! Sogar praktisch jeder Bettler auf der Straße hat ein Smartphone – auf Kosten der Steuerzahler!
Langeweile ist ein ambivalentes Thema:
-Wenn man schon als geistiger Idiot hier ins Land kommt, dann wird man natürlich eher Blödheiten im Kopf haben und machen…
-Diejenigen, die schon mit gewisser Bildung, einem IQ über 100 und Ehrgeiz herkommen, werden eher etwas Sinnvolles mit ihrer Zeit anzufangen wissen!
1. Auf verschiedene Weisen Deutsch (und Englisch) lernen.
2. Sich mittels der riesigen Asylindustrie beraten lassen, welche -hoffentlich- konstruktiven Möglichkeiten sie hier haben.
3. Und sich Bemühen, ein positiver Teil der Gesellschaft zu sein.
Lohndumping… ist kein Fortschritt für jeden einzelnen Österreicher und auch nicht für Migranten.
-genauso wenig wie die zunehmende Mietpreis-Explosion,
Überlastung vieler Ämter, Behörden und Ärzte,
zunehmender Mangel an Ärzten und Facharbeiter,
Massen-Arbeitslosigkeit uvm.