
Missbrauch oder "einvernehmlicher Sex"? Skandal um Affäre zwischen Lehrer und Schülerin
In der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur sorgt ein Missbrauchsverdacht für Aufsehen: Ein Lehrer (Mitte 30) soll Sex mit einer halb so alten Schülerin (zwischen 15 und 19 Jahre) gehabt haben. Der Lehrer wurde gekündigt, das Mädchen spricht von “einvernehmlichem Sex” – die Ermitlungen laufen.
Was ist wirklich zwischen einem Lehrer und einer Schülerin an einer Hochschule geschehen? Im obersteirischen Bruck an der Mur herrscht große Aufregung um etwas, was sich laut Informationen der “Steirerkrone” vor etwa vier Wochen in der dortigen Höheren Bundeslehranstalt (HBLA) für Forstwirtschaft ereignet haben soll: Ein Lehrer, dessen Alter mit “Mitte 30 angegeben wird” – soll mit einer halb so alte Schülerin (ihr alter wird mit “zwischen 15 und 19”) sexuellen Kontakt gehabt haben. Jemand aus dem Umfeld des Mädchens alarmierte die Polizei – nun sollen Ermittlungen Licht in die skandalöse Schul-Affäre bringen.
Bekannter des Mädchens erstattete Anzeige
Vor etwa einem Monat meldete sich jemand aus dem Umfeld des Mädchens bei der Polizei und erstattete Anzeige gegen den Lehrer. Darin wird dem Lehrer vorgeworfen, dass er sich eriner Schüerin “unangebracht genähert” haben soll. Dies bestätigte das als Erhalter der betreffenden HBLA zuständige Landwirtschaftsministerium der “Steirerkrone” auf Anfrage.
Lehrer wurde gekündigt
Auch die Direktion der Forstwirtschaftsschule wurde umgehend informiert – die Reakion folgte ebenfalls auf dem Fuß: “Die betreffende Lehrperson wurde daraufhin von der Personalabteilung umgehend suspendiert”, so ein Sprecher des Ministeriums, das sich ob der Schwere der Vorwürfe zur Kündigung des Pädagogen gezwungen sah: “Mittlerweile ist die Lehrperson also nicht mehr Dienstnehmer des Bundesministeriums.”
Mädchen spricht von "einvernehmlichem Sex"
Die Polizei sammelt derweil Beweise und hat auch bereits mit der betreffenden Jugendlichen gesprochen. Wie der Sprecher der örtlichen Polizei, Fritz Grundnig, berichtet, bestätigete das Mädchen den intimen Kontakt mit dem Lehrer – aber sprach in einer Einvernahme von “einvernehmlichem Sex”.
Da der Lehrer aber gut doppelt so alt ist wie die Schülerin, wird unter anderem wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses ermittelt. Nach Abschluss der Zeugenbefragungen geht der Akt an die Staatsanwaltschaft Leoben. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Wenn das Mädchen über 16 war, ist es grubdsatzlicgnicht strafbar.
Allerdings wenn es ein Lehrer war, der die Schülerin unterrichtete und benotet, kann es ein Autoritatsverhaltnismissbtrauch sein.
In Frankreich gibt es einen Präsidenten, bei dem das so war. Kann also schon stimmen.
Wären die Franzosen auch so streng gewesen, stünde Macron jetzt ohne First Madame da.
Das Mädel hat doch das Wahlalter, hier macht man es zur unreifen Person!
eigentlich sollte 16 jahre zur freien entscheidung ausreichen, da darf man ja auch wählen gehen – sind doch mindestens genau so schwerwiegende entscheidungen wie mit wem ich sex haben will
Verhältnismäßigkeit im (linken) Rechtsstaat
Wichtig in diesem Kontext scheint mir dabei zu sein, dass der in Teheran geborene “Wiener” Anwalt, welcher durch grobe Täuschung seines Mandanten maßgeblich daran beteiligt war eine demokratisch gewählte Regierung zu sprengen, auch nach Jahren immer noch unbehelligt von Polizei und Justiz als Rechtsanwalt tätig sein darf.
Freund schafft!
War doch in den 80ger Jahren in den Schulen doch gang und gäbe. Also warum regt man sich auf ? Ein Mädchen, das einen Lehrer abschleppte, war im Ranking der Schule hoch angesehen. Seit bitte nicht alle so scheinheilig.
Somit heißt es, man weiß nicht mal ob die Minderjährig ist oder nicht. Ab 18 gehts keinen mehr was an.
als es begann war sie 15!………. lesen is nicht deine stärke?
Bei Straftaten von unseren ungebetenen Gästen heißt es immer:
Es gilt die Unschuldsvermutung!
Offensichtlich für einen Österreicher nicht!?
Also wurde der Lehrer entlassen obwohl man noch nicht weiss, ob er schuldhaft gehandelt hat, das ist ein Wahnsinn aus meiner Sicht. Ausserdem trägt die Aussage, die Schülerin ist zwischen 15 und 19 nicht wirklich zu mehr Klarheit bei, wurde das Alter der Schülerin nicht bekanntgegeben? Aus meiner Sicht ist es nämlich sehr relevant für diese Angelegenheit ob die Schülerin bereits volljährig ist ab 18, oder noch jugendlich.
Er wurde nicht “entlassen”, sondern nur “suspendiert”. Das sind – im Arbeitsrecht (ASVG) – zwei Paar Schuhe. Während der “Suspendierung” steht im ein geringer Teil seines Gehaltes zu. Sollte die “Suspendierung” aufgehoben werden, muss der ausstehende Teil des Gehaltes nachbezahlt werden. Außerdem muss er wieder mit seinen vollen Rechten wieder eingestellt werden.