Mehrere Schlagzeilen auf ORF.at weisen am Ende der Zeile ein Icon auf. Bei einem Klick auf diese Zeilen wird man automatisch auf die diversen Bundesländer-Unterseiten wie wien.ORF.at, die “gelbe Seite” sport.ORF.at oder auch science.ORF.at, religion.ORF.at sowie topos.ORF.at geführt. Diese Unterseiten sind nicht neu. In der Vergangenheit wurden die Portallinks aber von der news.ORF.at-Redaktion journalistisch aufbereitet und mit einem Kurztext versehen, bevor man auf die diversen Unterseiten weitergeleitet wurde. “Das ist nun nicht mehr der Fall. Daher wird im Sinne der Userfreundlichkeit nun durch ein Icon angezeigt, dass auf ein anderes Angebot gewechselt wird”, teilte der ORF mit.

Was sich auf diesen Unterseiten laut ORF-Gesetz finden darf, ist unterschiedlich. Auf sport.ORF.at gilt wie auf der Start- und Überblicksseite ORF.at seit neuestem eine Quote von 30 Prozent Text- zu 70 Prozent audiovisuellen Beiträgen. Eine Obergrenze gibt es auf der Sportseite im Gegensatz zu ORF.at nicht. Auch weitere Unterseiten wie science.ORF.at oder topos.ORF.at wurden nicht limitiert. Anders ist der Fall bei den neun Unterseiten der Bundesländer. Hier gilt bereits seit 2010 eine Beschränkung von 80 Meldungen pro Bundesland und Woche.

VÖZ fordert ein Nachschärfen der Beschränkungen

Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), meinte gegenüber der APA, dass die seit 2010 gesetzlich verwehrte “Zeitungsähnlichkeit” des Digitalangebots ORF.at nach wie vor bestehe. Das ORF-Gesetz sei eine “Mogelpackung”, weil es die Vermengung von Überblicksberichterstattung und anderen Onlineaufträgen des ORF auf der “blauen Seite” zulasse und mehr als 350 Textmeldungen pro Woche ermögliche, wie der VÖZ auch gegenüber der Tageszeitung “Die Presse” anmerkte. “Hier wird aber die KommAustria (Anm.: Medienbehörde) wohl noch damit befasst werden müssen, ob das Gesetz dies tatsächlich hergibt”, sagte der VÖZ-Geschäftsführer. Der Verlegerverband wies laut Grünberger bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren auf eine “mangelnde Effektivität der Bestimmungen” hin und tritt weiter für “wesentlich umfassendere Beschränkungen” ein.