Mordfall Leonie (†13): Chronik des Justiz-Versagens
Innerhalb der österreichischen Bevölkerung herrscht kaum Verständnis dafür, dass jener Afghane (18), der als Tatverdächtiger im Mordfall um die 13-jährige Leonie aus Tulln gilt, sich überhaupt noch in Österreich aufhalten durfte. Die Chronik seines Falles deutet auf ein Versagen der Justiz.
Juli 2015: A. stellt als unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag in Österreich. Dieser wurde vom BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) negativ entschieden, weil keine asylrelevante individuelle Verfolgung festgestellt werden konnte.
Oktober 2016: A. wird subsidiärer Schutz zuerkannt, weil er zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war.
Juli 2019: Nach zwei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten im November 2018 und im Juli 2019 wurde vom BFA ein Aberkennungsverfahren eingeleitet und A. im Oktober 2019 der subsidiäre Schutzstatus aberkannt. Zugleich wurde eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot von 6 Jahren erlassen.
November 2019: A. bringt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Das Verfahren ist bis dato anhängig. Pikant: Eine Entscheidung hätte eigentlich binnen drei Monate vorliegen müssen. Doch der Akt liegt dort noch immer, angeblich wegen Überlastung der Justiz.
Juni 2020: A. wird erneut straffällig und wegen räuberischen Diebstahls und eines Suchtmitteldelikts rechtskräftig verurteilt. Das BVwG wurde laut BFA-Direktor Gernot Maier über die Verhängung der Untersuchungshaft sowie eine Urteilsausfertigung des Landesgerichts für Strafsachen Wien informiert.
16-jährige tatverdächtiger Afghane: Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet
Gegen den Jüngeren der beiden Tatverdächtigen wurde jetzt ein aufgrund des ihm angelasteten Verbrechens ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet. Er befindet sich erst seit knapp drei Monaten in Österreich. Er war am 7. April eingereist und stellte in weiterer Folge einen Asylantrag. Seine Mutter und seine Schwester haben bereits 2020 Asyl bekommen. Er weist bisher keine Vorstrafen auf.
Beim BFA sind derzeit rund 5500 Asylverfahren in erster Instanz offen. Die Verfahrensdauer beträgt in der ersten Instanz im Schnitt 3,4 Monate.
Kommentare
Es wäre vielleicht sehr aussagekräftig, eine Liste von “Unschuldsvermutungen” in Österreichzu erstellen, bei denen afghanische Bürger beteiligt waren. Ich erinnere mich da etwa an einen Fall, bei dem in der Praterstraße ein Arzt samt Familie von einem Messerattentäter schwer verletzt wurde. Oder an einen Fall in Favoriten, wo die eigene Schwester das Opfer wurde. Oder an einen Fall, wo auf der Donauinsel eine Studentin von afghanischen Bereicherern gegen ihren Willen “sexuell beglückt” wurde. Oder einen Fall im Raum Wiener Neustadt. Oder….. oder…….!
Kann es sein, dass unter den Lieblingslehrlingen eines ausgeschiedenen Politikers die Unschuldsvermutungen statistisch gesehen verstärkt auftreten? Ich vermute es – kann mich aber irren, sonst gilt für mich die Unschuldsvermutung nicht……..
Sie schreiben in Ihrem Artikel…. Rueckkehrentscheid in Verbindung mit 6 Jahre Einreiseverbote….. Im arabischen Raum nennt man das ” Red Exit”. Dort ist es dann auf EWIG gültig.
Wer keine Morde durch afghanische Täter riskieren will, darf keine Afghanen ins Land lassen. Warum spielen unsere Politiker trotz schlimmster Erfahrungen noch immer unverantwortlich mit dem Leben unserer Landsleute?
Nach jedem der vielen “Einzelfälle” kommen dieselben Stehsätze von Politikern. Sie spielen uns bei PR Veranstaltungen Entsetzen und Mitgefühl vor, geloben hochheilig Besserung – und dann ändern sie nichts.
Vielleicht werden diese Beschwerden ja bewusst liegen gelassen.
Die Überlastung der Instanzen hat System. Da sollte die Redaktion mal genauer recherchieren!
Vielleicht könnte die WKSTa aushelfen? Die scheint jede Menge Zeit zu haben, jedenfalls für Anzeigen gegen Türkise.
Es ist sehr traurig und es macht mich auch sehr wütend wenn ich sowas höre !
… mein wirklich aufrichtiges beileid für die Eltern…. !!!!
Jedoch wieso haben die Eltern überhaupt solchene Kontakte bzw. Bekanntschaften zugelassen… ???!!!!
Warum und wieso merke nicht als Mutter, dass mein Kind nicht gut geht!!! … dass mein Kind mit die falschen Leute befreundet ist..???
Wo waren die Eltern wo ihre Tochter diese Kontakte kennengelernt hat ????!!!
Es gibt nunmal asoziale Eltern und die wird es auch immer geben. Haben die eine Schuld an dem Verbrechen? Nein – schuld alleine sind die Afghanen!
Es ist für die Tat bedeutungslos, was die Eltern bemerkten oder wie sie sich verhalten haben. Ein Mord an einer 13jährigen ist durch nichts zu rechtfertigen oder zu relativieren.
Die beiden mutmaßlichen Täter können froh sein, dass sie sich nicht einer afghanischen Justiz stellen müssen.
Ich gebe zu bedenken: Das Kind war Christin.