Mückstein zieht die Notbremse: Keine Maskenpflicht im Büro
Das Gesundheitsministerium hat jene Verordnung vorgelegt, mit der 3G am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Demnach müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Die Maskenpflicht entfällt durch 3G fast überall.
Zentraler Punkt in der Verordnung ist die Vorgabe zur Anwendung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ab November. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske tragen kann. Ab dann muss man entweder getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen sein.
Maskenpflicht entfällt
Konkret heißt es in der Verordnung: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.”
Mit der 3G-Regel einhergehend entfällt an den meisten Betriebsstätten die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Pflegeeinrichtungen und Spitäler.
Apres Ski
Für den Wintertourismus ist relevant, dass man Apres Ski künftig nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In Seilbahnen gilt neben 3G außerdem: “In geschlossenen und abgedeckten Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) sowie den dazugehörigen geschlossenen Gebäuden (Stationen) ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen”. In der Gastronomie gilt 2,5 G generell nur in Betrieben, “in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Apres-Ski-Lokale und Tanzlokale”.
Normale Gastro
In der “normalen” Gastronomie, bleibt die Möglichkeit bestehen, einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Test oder auch einen Antikörper-Befund aus den vergangenen drei Monaten vorzulegen. Auch Selbsttests, die “ausnahmsweise” vor Ort vorgenommen werden, gelten.
Kommentare
wenn ein “physischer Kontakt” nicht ausgeschlossen werden kann…
dann gilt dies ja nur in Betrieben wo auch Körperkontakt vorherrscht….
Ist also, genau genommen, ein Schutz gegen sexuelle Belästigung.
” .. The graduation on the wall did not really help at all.” … frei nach Billy Joel.
“Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske tragen kann.”
Was soll der Schwachsinn? Ab 15.11. darf man stattdessen keine FFP2-Maske mehr tragen, wenn man grad keinen aktuellen Test dabei hat, oder wie darf ich das verstehen???
kann der turnschuh clown ausser seine tägliche unfähigkeit zu beweisen auch noch was anderes?
bitte gebt uns den anschober wieder. der mückstein ist mit zadic das letzte was österreich als minister braucht. der hat ja von nichts aber auch von wirklich nichts eine ahnung. anschober bemühte sich wnigstens. aber der turnschuh clown ist absolut unbrauchbar. und sowas ist arzt. nein danke. was der schon unnötigen co2 ausstoß hatte ist unbeschreiblich und ist nochdazu grün.
Wenn ich diesen unfähigen Clown sehe bekomme ich automatisch Brechreiz!
Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Falsch. Sie wissen genau, was sie tun.
Da die “Geimpften” weiterhin ungetestet sind, wird sich die Zahl der “Infektionen” weiter erhöhen, was offensichtlich der Zweck ist 🤢🤮
Und die Ungeimpften leiden darunter, weil sie ja die “Impfgegner” sind
@Rieser: Ja klar, es gibt einen Geheimplan, anhand der Geimpften die Infektionszahlen hochzutreiben. Vor Internetzeiten hat so ein ausgemachter Schwachsinn wenigstens nicht den Zigarettendunst des Stammtischs verlassen. 🥴🤪
@Ferdinand: Unfähig Satire zu erkennen?
Wenn’s denn Satire wäre, Rieser, zumal Sie ja ständig in diese Kerbe schlagen. Sie können nicht erwarten, dass man in jedem Ihrer Kommentare die Subtilität Ihres Denkens ansieht.
Die Sache mit dem Stammtisch gilt auch weiterhin.
Auch gegen diese verfassungswidrige Verordnung wird beim VfGH juristisch vorgegangen, 2 Rechtsanwälte und auch die MFG arbeiten bereits daran. Der Spuk hat bald ein Ende …
Ich hoffe du hast recht – glaube aber nicht an ein Ende….
Es gibt ein Urteil des VwGH (VGW-103/048/3227/2021-2) in dem u.a. festgehalten wird, dass FFP2-Masken untauglich sind um Infektionen zu verhindern und PCR-Tests untauglich für die Feststellung einer Infektion sind.
Die Grundlage für die Maßnahmen sind immer auch die Anzahl der Infizierten, die also garnicht bekannt ist, da man sich da auf die untauglichen PCR-Tests stützt.
Besonders befremdlich dabei ist es, dass der aktuelle Gesundheitsminister ja Arzt ist und dem das alles bekannt sein müsste.
Die Regierung macht einfach, was sie will. Es scheint also völlig irrelevant zu sein, wie oft ihr Handeln von Gerichten als gesetzwidrig beurteilt wird.