Nach Faustschlag ins Gesicht: Mann (59) wird zum Pflegefall
Während einer Auseinandersetzung bekam ein Mann (59) einen Schlag ins Gesicht ab, er stürzte und erlitt einen Schädel-Hin-Trauma. Nun ist er ein Pflegefall. Der Angreifer (25) wurde am Montag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Ohne nachvollziehbaren Grund hat ein Mann (25) am 26. Februar 2022 in Wien-Landstraße eine Person (59) zum Pflegefall geschlagen. Nachdem es zwischen den beiden zu einem Disput gekommen war, versetzte der Angreifer seinem Gegenüber einen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer stürzte zu Boden und erlitt aufgrund des Aufpralls einen Schädelbruch mit Hirnblutungen und ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Täter wurde am Montag wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verurteilt.
Angreifer zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteil
Ein Schöffensenat verhängte am Landesgericht über den dreifach Vorbestraften eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Opfer bekam ein Schmerzengeld von knapp 19.000 Euro zugesprochen. Nach Rücksprache mit Verteidiger Wolfgang Mekis nahm der Mann die Strafe an. Die Staatsanwältin war ebenfalls einverstanden, das Urteil ist somit rechtskräftig.
"War damals so verliebt in meine Freundin"
Der Angeklagte war mit seiner Mutter und seiner Freundin am Weg zum Supermarkt gewesen, als seine Begleiterinnen von dem Mann angesprochen und angestänkert wurden. “Ich war damals so verliebt in meine Freundin”, erklärte der junge Mann dem Gericht. Aufgrund der ausfälligen Bemerkungen des ihm völlig unbekannten, sichtlich alkoholisierten Mannes habe er “so einen Stress gehabt”.
Opfer hatte 2,3 Promille im Blut
Spätere Untersuchungen zeigten, dass das Opfer zu diesem Zeitpunkt 2,3 Promille im Blut hatte. Der Angeklagte versicherte, er habe nicht “voll zugeschlagen”. Er habe den Mann bloß “mit der Faust weggestoßen. Wenn ich ihm einen wirklich starken Schlag versetzt hätte, wäre mehr passiert”. “Noch mehr?”, warf der Richter darauf ein, “er kann nicht mehr hierher kommen und seine Aussage machen.”
Kommentare
Wer seine Ehre verteidigt und das Opfer mit schweren Schmerzen, Entstellungen oder Dauerfolgen leben lässt, darf sie für sehr lange Zeit ins Gefängnis mitnehmen. Anders ist solch einer um sich greifenden Einstellung nicht beizukommen.
Pech: Selbst wenn es dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung (bei den “Bürgern” im klassischen Sinne) gäbe, gibt es dafür bestimmt bei Weitem keine Parlamentsmehrheit, und wenn doch, dann würde ein solches Gesetz vom Europäischen Gerichtshof bestimmt aufgehoben werden.
Ah, jetzt kommt ein weiterer Milderungsgrund für schwere Straftaten hinzu: wir haben schon traumatische Erlebnisse, besoffen sein, bekifft sein, psychische Probleme, hier vorzugsweise Schizophrenie- Stimmen geben Anweisung, nun NEU: Stress wegen Verliebtheit oder nur Stress. Die Liste, wie man milde Strafen bei schweren Straftaten bekommt, wird immer länger, dank vieler Richter auch sehr erfolgreich. Hat sich ja auch schon im Ausland herumgesprochen, dass man hier nicht nur Sozialhilfe “abzocken” kann, sondern bei Vergehen und Straftaten ziemlich sicher NUR auf freiem Fuß angezeigt wird. und in weiterer Folge nicht viel zu befürchten hat. Noch ein Grund warum Österreich so attraktiv in der Schlepperszene ist.