Eine handfeste Außeinandersetzung am 16. Juli in Zell am See (Pingzau) hat für Marius Gersbeck ein juristisches Nachspiel. Der Hertha-Torhüter muss sich am 28. September in Salzburg wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Gersbeck geriet am Rande des Trainingslagers des deutschen Zweitligisten  auf offener Straße mit einem Einheimischen aneinander.

Die zunächst verbale Streit eskalierte. Gersbeck soll seinem Kontrahenten mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben. Wie die Staatsanwalt Salzburg am Montag informierte, soll Gersbeck – wenn auch nur fahrlässig – dadurch beim Opfer eine schwere Körperverletzung herbeigeführt haben.

Der Salzburger (22) erlitt einen Bruch des Bodens der Augenhöhle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Hämatom am Augenlid. Wird Gersbeck schuldig gesprochen, drohen ihm nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Der Torhüter war vor dem Vorfall offenbar mit Fans aus der Ultra-Szene im Stadtgebiet von Zell am See unterwegs gewesen. Er wurde nach dem Vorfall vom Mannschaftstraining seines Clubs suspendiert. Nicht nur wegen der polizeilichen Ermittlungen, sondern auch, weil er sich unerlaubt vom Team-Hotel entfernt hatte, wie Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich damals in einer Club-Mitteilung informierte.