
Nach Schussverletzung: Rekrut erhält Schadensersatz vom Staat
16.000 Euro erhält ein ehemaliger oberösterreichischer Rekrut, nachdem er während dem Wehrdienst im Jahr 2019 angeschossen wurde. Der Oberösterreicher klagte den Staat vor dem Zivilgericht.
Fast drei Jahre nachdem sein Vorgesetzter ihm mit einer Pistole in den Genitalbereich schoss, erhält der Oberösterreicher 16.000 Euro Schadensersatz. Nachdem der Schütze wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor dem Straflandesgericht stand, ging der Rekrut allerdings noch vor das Zivilgericht und klagte die Republik Österreich als seinen Arbeitgeber für eventuell bleibende Schäden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staat berief sich dabei auf das Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz. Das Gesetz besagt, dass der Arbeitgeber nur für vorsätzlichen Schaden haftet. Die Verletzung war jedoch ein Unfall. Nachdem das sämtliche Instanzen ebenso sahen, ging der Fall bis an das Oberste Gerichtshof. Lorenz Kirschner, der Anwalt des ehemaligen Rekruten, ist zuversichtlich, dass das Urteil rechtskräftig werde. Da Rekruten keine „normalen Dienstnehmer“ sind, weil sie die Wehrpflicht nicht freiwillig leisten, könne sich das Heer auch nicht auf Haftungsprivilegien stützen. Sollte das Urteil durchgehen, könnte das weitreichende Folgen für das Heer haben. Rekruten wären dann leichter in der Lage, Schadensersatz geltend zu machen.
Schmerzhafter Unfall
Vier Rekruten kehrten 2019 von ihrem Grenzsicherungsdienst in die Mickl-Kaserne in der Südoststeiermark zurück, um ihre Dienstwaffen abzugeben. Ein 26-jähriger Korporal der Miliz hatte hierfür die Aufsicht. Als er aber seine Pistole zog, um sie in einen Spind abzulegen, löste sich plötzlich ein Schuss. Er hatte zuvor vergessen die Waffe zu entladen und traf den daneben stehenden Rekruten im Leistenbereich. Der Verletzte wurde erstversorgt und mittels Hubschrauber ins LKH Graz gebracht und anschließen operiert.
Kommentare
16000 Euro sind in Wirklichkeit eine Frechheit, wenn einem in die Kronjuwelen und/oder des Mannes wichtigsten Muskel geschossen wurde.
Warum soll der Staat(Steuerzahler) zahlen??? Der milzer hat grob-fahrlässig gehandelt also soll er auch zahlen für den Mist was er verbockt hat!!
Zahlen unsere Politiker für Kosten die Sie unnötig ausgeben, und die Staatsschulden täglich in die Höhe treiben? Das beste Beispiel dazu, Sobotka und der goldene Flügel im Parlament. Hat er jemals für diese Schnapsidee eine Zustimmung vom Steuerzahler bekommen? Unsere Politiker nennen das Demokratie. Ich nenne es Diktatur! Der Steuerzahler zahlt, und die Politiker bestimmen ohne jemals den Steuerzahler zu fragen. Es wäre zu Umständlich hört man hin und wieder von solch ein Politikergenie. Woanders funktioniert Demokratie, aber in einer Diktatur wird dem Bürger mitgeteilt „Wir leben in einer Demokratie“ und nur in einer Diktatur hat das Volk nichts zu bestimmen. Wir bestimmen nur diese Politgenies. Danach haben Wir das Wahlvolk zu kuschen.
Bin ich beim Bundesheer überhaupt sozial-versichert?Eher gleicht das ganze einem Zwangsdienst,den zu leisten ich gezwungen werde,muss man doch auch länger arbeiten,als jemand der das Glück hatte untauglich zu sein,die sollen sich ihr Haftungsprivileg in den … schieben, für den Burschen hat der Schuss immer die gleichen Folgen,ob mit Absicht oder ein Unfall,darum soll der Staat zahlen,aber nicht die mickrigen paar Kröten,sondern es darf ein bisschen mehr sein,hat man doch für andere Sachen immer viel Geld übrig,für Partys in Grün zum Beispiel.
Warum?? In der Privatwirtschaft zahlt auch der Arbeitskollege was grob/fahrlässig gehandelt hat und nicht die Firma!?!
Natürlich gehört hier volle Haftung her. Schließlich sind die Grundwehrdiener nicht freiwillig dort. Und wenn die Gesundheit dort geschädigt wird, dann gehört auch voller Schadensersatz.