
Nach Selfie-Exzess: Einspruch von Kickl gegen Verwaltungsstrafe erfolgreich
FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des Parteichefs recht, das Verfahren wurde eingestellt.
Kickl war laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Dem Straferkenntnis lag eine Anzeige der Polizei zugrunde, die Strafe betrug in Summe 231 Euro.
Kickl legte dagegen Beschwerde ein: Er gab u.a. an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sein, den Abstand einzuhalten – insbesondere wegen Polizei-Absperrungen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so Kickl in seiner Beschwerde. Auch habe er vor Ort nicht von der Anzeige erfahren, sondern erst im Nachhinein – und zwar erst im Zuge des Auslieferungsersuchens an den Immunitätsausschuss.
Verfahren wurde eingestellt
Nach der Mitte Jänner erfolgten Verhandlung hob das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe auf – begründet wurde dies vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt- und Ort mit Sicherheit festgestellt werden habe können. Denn der anzeigenden Polizist habe sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst zirka 5 Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden. Auch sei als “Tatort” lediglich “1010, Burgring” vermerkt worden. “In dubio pro reo in Verbindung mit der Gefahr einer möglichen Doppelbestrafung war das Verfahren einzustellen.” Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung erübrige sich ein Eingehen auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen.
Abstand war nicht immer möglich
Kickl habe die Maske überdies nur abgesetzt, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen, schreibt das Gericht. Die entsprechenden Angaben Kickls seien glaubwürdig. Durch vorgelegte Videos und Fotos seien diese “untermauert” worden. Und: “Aufgrund der vielen Demonstrationsteilnehmer war es ihm nicht immer möglich, den gesetzlichen Abstand von zwei Metern einzuhalten, dies insbesondere vor der polizeilichen Absperrung”, schreibt das Gericht.
Kommentare
Hätte mich auch nicht gewundert, hätte Kickl eine Verwaltungsstrafe ausgefasst. Dem Alex wird so was nie passieren, der kann täglich sich beim Lieblingsitaliener verplaudern oder bei unaufschiebbaren Terminen ohne Maske auftreten. Schließlich will die ganze Welt Herrn Bundespräsidenten, Unvi. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, nicht als Maskensinger sehen, sondern sein nettes liebes herzliches Gesicht, kann man nur ohne Maske sehen, viel Freude in die Herzen aller Parteien – auch bei den Freiheitlichen – strahlt.
Bei welcher Fraktion (FCG oder FSG) ist bzw. war der verspätet anzeigende und jetzt demente Polizist?
Ich frage für eine Kollegin.
👍🏻👍🏻😂😂
Finde ich nur gerecht! Bei dem ORF-Galaabend waren auch alle ohne Maske und Sicherheitsabstand unterwegs, da hat es auch keine Strafen gegeben. Also gleiches Recht für Alle!
Was ist aus den vielen Anzeigen wegen der ORF-Party unserer Regierungsmitglieder und des BP geworden? Bei Johnson ist man da nicht so zurückhaltend wie bei uns.
Das war keine ORF-Party, sondern eine längere Verabschiedung. In der Pizzeria hatte der BP den Schanigarten ja nicht betreten sondern war schon dort.
So geht das im vorgeblichen Rechtsstaat Österreich.
Ist ja nur der Neid jener Politiker, die Schutz durch die Cobra benötigen, um nicht alle paar Meter abgewatscht zu werden…
Soll auch Politiker geben, die sich um ihr Privatanwesen eine Betonmauer auf Staatskosten errichten haben lassen.
Wo fangen wir da an und wo hören wir auf, wenn es um Steuergeld für Politiker geht?! Bei einer App, die ein Vermögen gekostet hat und nur Monate in Betrieb war? Oder bei einer Website, für die ein Millionenbetrag durch schwarze Politiker in den Sand gesetzt wurde!? Kaufhaus Österreich…
Reden wir über persönliche Vorteile, die Politiker durch den Steuerzahler haben.
Eine Betonmauer ist ein solcher.
Am Foto trinkt er nichts. Und Fotos kann man auch mit Maske machen. Ist ja nicht gerade ein Passfoto.
Wundert mich, dass man mit so einer Lavendelausrede bei der Justiz durchkommt.
Und wer sagt dass das Foto von der Demo ist?? Und dann müßten Kurz und Co auch vor Gericht stehen, es gibt zig Fotos wo sie ohne Maske aufeinander und auf anderen Leuten picken… Aber nur weil’s der Kickl ist darf er das nicht was andere dürfen??