
Nach tödlichem Autounfall: Anklage gegen Ex-ÖFB-Teamspielerin
Im November war Nina Burger in einen tödlichen Autounfall verwickelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft in St. Pölten Anklage wegen “grob fahrlässiger Tötung” gegen die ehemalige ÖFB-Teamspielerin eingereicht. Burger saß nach einer Vereinsfeier mit 0,54 Promille am Steuer.
Es war der 25. November 2022. Nina Burger stieg nach einer Feier in den frühen Morgenstunden in ihren Audi A4. Die ehemalige ÖFB-Teamspielerin war gerade im Bezirk Tulln (Niederösterreich) unterwegs. Plötzlich kam es zu einer Tragödie. Die ehemalige Kickerin geriet auf das Bankett und hat dadurch ihren Wagen verrissen. Der Audi von Nina Burger krachte frontal gegen das Auto eines Familienvaters (37). Der Koch wurde in seinem Kia eingeklemmt. Der Mann war auf der Stelle tot. Er hinterlässt zwei Kinder.
Die ehemalige Teamspielerin wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Burger hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 0,54 Promille (die erlaubte Grenze liegt bei 0,5 Promille). Die Staatsanwaltschaft in St. Pölten hat nun Anklage wegen “grob fahrlässiger Tötung” gegen die ehemalige Teamspielerin eingereicht. Das bestätigte Behördensprecher Leopold Bien gegenüber dem “Kurier”. Nach wochenlangen Ermittlungen steht für die Staatsanwaltschaft fest, dass die Schuld am Unfall bei Nina Burger liegt. Die ehemalige ÖFB-Kickerin sei übermüdet gewesen und hätte sich in diesem Zustand nicht hinter das Steuer setzen dürfen.
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Allerdings drohen im Falle einer Verurteilung drei Jahre Haft. Nnach dem Unfall meldete sich Burger zu Wort: “Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen.”
Kommentare
Polizistin,Star in der Öffentlichkeit , egal wer was, sollte doch ein Vorbild sein.
Fakt ist, Schuldig
Es gibt viele Ablenkungen in modernen Autos, Smartphone, Navi, telefonieren,….. Ich bin mir sicher der Grund wehalb sie von der Fahrbahn abkam lag hier, denn wo man hinsieht lenkt man hin. Rechts ist das Bankett, rechts ist auch das Navi, und andere Armaturen. Weil die Frau ja nicht volltrunken war und nicht mehr wusste was sie tut, kann ich das nur auf so eine Ablenkung zurückführen. Ich hoffe für sie, dass es bei einer finanziellen Entschädigung für die Opfer bleibt. Im Knast sollen die sitzen die absichtlich Menschen töten. Messer
Die Justiz heutzutage braucht immer einen Schuldigen. Pech, Schicksal, höhere Gewalt gibt es nicht mehr. Den lieben Gott kann man ja nicht anklagen und verurteilen. Und auch seine Vertreter auf Erden – die Versicherungen- zahlen sowieso nicht gerne. Bei unter 21 Jährigen ist die Sachlage mit Alkoholisierung ja noch einfacher – da wäre man mit 0,1 Promille schon betrunken und im Fall der Fälle noch leichter zu kriminalisieren.
Was meinen Sie mit “Die Justiz braucht immer einen Schuldigen”?
Wenn eine Person, unabhängig vom Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit, im angetrunkenen und übermüdeten Zustand sich bewusst hinter das Steuer setzt und durch seine Beeinträchtigung einen Unfall verursacht, hat diese Person auch die Konsequenzen zu tragen.