Es ist schon einige Jahre her, als Jens Lehmann für sportliche Schlagzeilen sorgte. So war er maßgeblich am Sommermärchen 2006 beteiligt, als der ehemalige Torhüter mit dem DFB-Team bei der Heim-Weltmeisterschaft den dritten Platz belegte. In der Gegenwart lässt Lehmann jedoch eher mit Skandalen aufhorchen – so auch im vergangenen Jahr. Der Ex-Arsenal-Schlussmann rastete komplett aus und drang mit einer Motorsäge auf das Nachbargrundstück vor (eXXpress berichtete).

Lehmann griff zu dieser drastischen Maßnahme, da die Garage seinen Blick auf den Starnberger See störte. Es war der Höhepunkt eines erbitterten Streits zwischen Lehmann und seinem Nachbarn. Dabei soll Jens Lehmann einen Dachbalken einer Garage zersägt sowie das Kabel einer Überwachungskamera abgerissen haben. Das Opfer (91) gestand daraufhin der Bild, dass er sich bedroht fühlte. Zudem drohte Lehmann seiner Lebensgefährtin am Telefon. Das ist allerdings noch nicht alles. Der Nachbar von Jens Lehmann musste von der Polizei beschützt werden. “Zwei Beamte begleiteten mich nach der Tat zu meinem Auto. Ich hatte Angst, meinem Nachbarn zu begegnen,” meinte der Mann.

Wenige Tage später kam es auf einer Polizeiwache zum Wiedersehen. Der Ex-Nationalspieler soll den Garagen-Besitzer angepöbelt haben. Die Polizei musste einschreiten und den Nachbarn unter Polizeischutz in die Tiefgarage führen. Anschließend zeigte Lehmann die Polizei an, da diese seiner Meinung nach den Vorfall gegenüber der Presse falsch wiedergegeben hat.

Staatsanwaltschaft klagt Lehmann an

Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen DFB-Tormann. Das berichtet die “Süddeutsche Zeitung”. Das Blatt beruft sich dabei auf die Staatsanwaltschaft München II und das Amtsgericht Starnberg. Wie weiter aus dem Bericht hervorgeht, muss sich Lehmann wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Betrugs in zwei Fällen verantworten.

Allerdings geht nur die Sachbeschädigung auf den geschilderten Vorfall zurück. Beleidigung und Betrug bezog sich auf andere Situationen. Der ehemalige Profi-Fußballer hat nun eine Frist zur Stellungnahme. In fünf Wochen soll schließlich die Entscheidung fallen, ob die Anklage zulässig ist und es tatsächlich zu einem Prozess kommt.