
Nächstes Gericht kassiert 2G-Regel im Einzelhandel
Schlappe für Söder: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch in München einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Im Dezember hatte bereits das Oberverwaltungsgericht im deutschen Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Das Gericht hatte seine Entscheidung damals unter anderem damit begründet, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
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Kommentare
Das war zu erwarten!! Nur unsere Regierung interessiert das absolut gar nicht🤦♀️🤮
Nur mal zum Nachdenken… Die Ungeimpften sind seit ca 2 Monate im Lockdown. Trotzdem schießt die Zahl der Coronainfizierten in die Höhe. Und wenn man die Zahlen zusammen rechnet, haben wir bald mehr infizierte als Einwohner….
Was wollt Ihr von unseren Grünen angehauchten Bundespräsidenten kann doch nicht gegen seiner Partei entscheiden mit einen Wort uns bleib nix anderes übrig als streiken aber alle Ärzte Bäcker,Arbeiter verschiedenen -Branchen Dienstleister u.d.w wehrt Euch m.f.g Hartmut Brandauy👍
Ich befürchte das die Familie der schwarz/Türkisen
auch den VfGH bereits politisch besetzt
hat – ansonsten würden die nie so ein
letztklassiges Gesetz in Umlauf bringen.
Die Regierung scheint sich sehr sicher
zu sein. Da auch die Sozialpartner, SPÖ und NEOS sich nach
einer kurzen Show-Ablehnung für dieses
abartige Gesetz ausgesprochen haben weis man woher der Wind weht.
Die Frage ist welche Antwort der Wähler für diesen Affronte bereit hat.
Wenn jemand eine Schaufensterscheibe einschlägt, um etwas zu stehlen, und zufällig kommt ein Polizist vorbei, dann *muss* der Polizist aktiv werden, oder? Gehört es nicht zu seiner beruflichen Pflicht, von ganz allein aktiv zu werden, wenn er von einer gesetzwidrigen Handlung erfährt?
Wie ist es mit Gerichten, der Staatsanwaltschaft oder anderen juristischen Institutionen, die mir als Nicht-Jurist womöglich nicht bekannt sind:
Wenn so eine “Verordnung” (ähnlich wie in einem Kindermärchen mit Königen, Kutschen, Pferden und Prinzessinnen) erlassen wird, dass “herkömmliche”, gesunde Menschen – also quasi “ungespritzte Bio-Menschen” – nicht mehr in ein Geschäft (außer Supermarkt, Apotheke etc.) gehen dürfen und sogar zu Hause eingesperrt bleiben sollen, gibt es dann keine rechtliche Institution, die automatisch und umgehend dazu verpflichtet ist, aus *eigener* Initiative heraus diese Verordnung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, sofern ein entsprechender Verdacht vorliegt? Und dass der Verdacht der Rechtswidrigkeit naheliegt, ist ja nun mal ganz offenkundig gegeben, wenn einerseits schon viele Juristen darauf hingewiesen haben und außerdem wie in diesem Fall (s. Artikel) ein echtes Gericht eines anderen Landes eine entsprechende Verordnung tatsächlich außer Kraft setzt.
Ein Jurist möge mich bzw. ggf. uns aufklären.
Neuwahlen erzwingen!!
Bundesgesetz 2124/A googeln und Stellungnahme für die Auflösung des Parlaments abgeben.
Wat´rum geht das bei den Germanen doch recht flott und bei uns nicht?
1/3 der Bevölkerung ist seit mehr als 2 Monaten ingesperrt!
Man stelle sich vor da sind GESUNDE Menschen einfach weggesperrt!
Das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, das ist reine Willkür, das ist Staatsterror! Die, die das anodrdnen und so brutal durchziehen gehören vor Gericht gestellt und ob der Verantwortlichkeit ihres Tuns abgeurteilt!
Im VfGH sitzen nur handverlesene Polit-Funktionäre der Systemparteien. Von denen ist nichts zu erwarten. Die melden sich immer nur dann zu Wort, wenn es um die Verhinderung der Abschiebung Illegaler geht.
Und unser VfGH tut nichts gegen diese Terrorgesetze und -Verordnungen 🤢🤮
Nun , da muß man eben selber tätig werden, durch persönl.Boykott :
Handel – bis 30.6.2022
Gastro – bis 30.6.2022
Touristik – bis 31.12.2022
Kultur – bis 30.6.2023
….usw. usw…. 🙁 🙁
Ich wüßte drastischere Mittel.
Aber es müßten alle machen.
TV abmelden und morgen wieder anmelden. Heute Konten leer räumen morgen wieder füllen. Heute auf das Tanken verzichten. Keine Lebensmittel kaufen usw. Nur ein Tag. Dann schaun ma mal.
Wieso reagieren die Gerichte in Deutschland und bei uns ist Funkstille???😆
In einer Diktatur ist es üblich, dass die Gerichte dem Regime folge leisten.