Erinnern Sie sich noch an die Märchenstunde von Ministerin Sporrer vor gar nicht allzu langer Zeit? Damals erzählte sie mir von Einzelfällen und einem Problem, das angeblich gar keines ist – Stichwort Erwachsenenschutz. Ich konnte das Ganze anhand einiger Argumente entlarven.

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Der exxpress begleitet den Fall Marlene aus Neulengbach nun schon seit einiger Zeit – eine Autistin, deren gerichtlicher Erwachsenenvertreter seinem Job nicht nachkommt und Marlene unterversorgt zurücklässt. Gäbe es ihre Familie nicht, wäre Marlene längst verhungert. Und wie ich und viele andere – DOSSIER, VertretungsNetz und weitere – seit Monaten beklagen: Es handelt sich dabei um keine Einzelfälle. In den meisten Fällen gibt es nur niemanden, der die Sache beurteilen kann – keine Angehörigen, keine Familie. Denn die allermeisten Betroffenen werden ja gerade deshalb vertreten, weil es ihnen nicht gut geht und sie sich selbst nicht wehren können. Jetzt liegt dem exxpress ein zweiter Fall vor: Der gerichtliche Erwachsenenvertreter ist derselbe – und die Probleme sind es auch.


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Ein Helfer wird zum Ziel

Die Geschichte von Wolfgang Müksch beginnt nach eigener Schilderung als Unternehmer. Er baute sich nach dem Verkauf seines Hochseeschiffs ein Unternehmen für Zigarrenimport und Gastronomie auf. 2009 nahm er eine schwer psychisch kranke Rumänin bei sich auf – nach seiner Darstellung befreite er sie aus dem Menschenhandel. Ein halbes Jahr später wurde er selbst zum Verbrenungsopfer, arbeitsunfähig, verlor sein Unternehmen.

Seither versorgt er die Frau Mihaela rund um die Uhr. Die beiden leben seit über einem Jahrzehnt gemeinsam in einer Wohnung. Sie leidet an schwerer, paranoider Schizophrenie, ihre kognitiven Fähigkeiten liegen nach Einschätzung der behandelnden Stellen etwa auf dem Niveau eines Kindes; sie braucht laut Sozialpsychiatrischem Dienst durchgehende Betreuung. Er ist gehbehindert und kann nur wenige Meter gehen. Vor Gericht wurde die Konstellation über die Jahre als Bedarfs- und Wirtschaftsgemeinschaft eingestuft – er selbst beschreibt sie als eine „Art Vater-Tochter-Lebensgemeinschaft”: Sie schiebt seinen Rollstuhl, er organisiert ihr Leben.

Erst eine gute Vertreterin – dann der Kampf mit der Behörde

Was den Fall so aufschlussreich macht: Es lief einmal alles rund und glatt. Eine erste Erwachsenenvertreterin setzte für Mihaela überhaupt erst die Grundlagen durch – Dokumente, Mindestsicherung, Pflegegeld. Nach ihrer Abberufung um 2019/2020 gab es jahrelang keine bestellte Vertretung; Wolfgang M. brachte die Anträge selbst ein.

Und in diesen Jahren zeigt sich ein zweiter roter Faden, der weit über den einzelnen Vertreter hinausweist: der Dauerkonflikt mit der Sozialbehörde. Nach der Aufstellung, die Herr Müksch dem Verwaltungsgericht vorlegte, musste die Wiener MA 40 zwischen 2020 und 2025 immer wieder Bescheide zugunsten der Bedarfsgemeinschaft nach oben korrigieren – in Summe geht es laut dieser Aufstellung um 7.868,67 Euro, die dem Paar sonst entgangen wären. Mehrere Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts Wien belegen solche Korrekturen: Leistungen wurden neu bemessen, eine Rückforderung von über 2.000 Euro wurde aufgehoben.

Das ist der Nährboden, auf dem 2024 die nächste Erwachsenenvertretung beantragt wurde – wieder, wie Wolfgang M. betont, „hauptsächlich wegen der MA 40″. Am 13. November 2024 bestellte das zuständige Gericht den heutigen Vertreter. Ab da, so die Darstellung der Betroffenen-Seite, ging es bergab.

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Die Vorwürfe – fast deckungsgleich mit Marlene

Die Liste liest sich wie eine Blaupause des Falls Marlene:

Das Pflegegeld. Seit 1. Jänner 2025 fließt Mihaelas Pflegegeld – 2025 monatlich 577 Euro, heuer 592,60 Euro – auf das vom Vertreter verwaltete Mündelkonto. Direkt ausbezahlt wurde daraus, das zeigen die dem exxpress vorliegenden Kontoauszüge, in 20 Monaten lediglich fünfmal ein Betrag von 150 Euro.

Die Mindestsicherung. Hier liegt der bittere Kern. Als die Bedarfsgemeinschaft Mindestsicherung beantragte, verlangte die MA 40 die Vorlage der sogenannten Pflegschaftsrechnung. Der Vertreter legte sie nicht vor – mit der Begründung, das sei „nicht vorgesehen”. Die Behörde wies den Antrag daraufhin wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht ab. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte die Abweisung mit Erkenntnis vom 27. Mai 2026 – und hielt fest: Die Pflegschaftsrechnung hätte sehr wohl vorgelegt werden dürfen und müssen. Im Klartext: Eine existenzsichernde Leistung fiel aus, weil der Vertreter eine Unterlage nicht lieferte. Und genau hier trifft sich der Fall mit jenem von Marlene: Auch dort ging eine existenzsichernde Sozialleistung verloren – nicht, weil kein Anspruch bestand, sondern weil der Vertreter die von der Behörde angeforderten Unterlagen nicht beibrachte.

Die Räumungsklage. Weil der Unterhalt ausblieb und die Miete nicht gedeckt war, kam es zur Räumungsklage. Dieser Punkt hat im Fall Marlene keine Entsprechung – er zeigt, wie unmittelbar existenzbedrohend die Lage bei Mihaela und Herrn Müksch inzwischen ist.

Die Post. Auch hier – wie bei Marlene – der Vorwurf, dass an die Betroffene gerichtete Behördenpost in der Kanzlei des Vertreters landet und den mitbetroffenen Pfleger nicht erreicht. Der Vertreter selbst bestätigte vor dem Verwaltungsgericht, dass ein Nachsendeauftrag eingerichtet ist.

Dass die Betroffene selbst nicht durchdringt, folgt ebenfalls dem bekannten Schema: In seinem jüngsten Bericht an das Pflegschaftsgericht äußert der Anwalt Zweifel, ob die Eingaben überhaupt von der Frau stammen. Dieselbe „nicht zurechenbar”-Logik hatte im Fall Marlene dazu geführt, dass ihre Anträge ins Leere liefen und das obwohl ihr die Zurechenbarkeit sogar mehrfach attestiert wurde.

Der Pfleger streckt vor – und wird dafür zum Fall

Weil vom Mündelkonto kaum etwas ankam, sprang Herr Müksch selbst ein und bezahlte Mihaelas Lebensunterhalt aus eigener Tasche. Über die 20 Monate summierte sich das nach einer aus den Bankumsätzen erstellten Aufstellung auf rund 25.358 Euro – im Schnitt gut 1.260 Euro im Monat. Also genau jenes Geld, das eigentlich der Vertreter aus Pflegegeld und Mindestsicherung hätte auszahlen müssen.

Dieses vorgestreckte Geld will Herr Müksch nun zurück. Rechnet man gegen, was der Anwalt tatsächlich überwiesen hat, bleibt ein offener Rest von 7.347 Euro. Genau diese Summe hat er Anfang Juli beim Gericht eingeklagt – die Übermittlung ist mit Protokoll vom 2. Juli 2026 belegt. Damit klagt einmal mehr der pflegende Angehöriger den gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter auf Geld, das dieser der kranken Frau eigentlich hätte auszahlen sollen.

Und wie reagiert der Anwalt? Er regt in seinem Bericht an das Gericht an, auch für Wolfgang M. selbst eine Erwachsenenvertretung prüfen zu lassen. Der Mann, der die Frau seit 17 Jahren unentgeltlich versorgt, soll also seinerseits unter Schutz gestellt werden. Das scheint laut Gesetz und auch der Justizministerin selbst nicht im Sinne des Erfinders zu sein.

Warum das kein zweiter Einzelfall ist

Der Fachaufsatz des Erwachsenenschutz-Experten Robert Müller (VertretungsNetz), erschienen im Februar heuer in der Fachzeitschrift iFamZ, beschreibt genau jene Missstände, die in beiden Fällen auftauchen: die Missachtung der Kontaktpflicht, eine Vermögensverwaltung, die am Bedarf des Menschen vorbeigeht, und Eingriffe in die Post ohne ausreichende Grundlage. Müller nennt auch den Grund, warum das System so anfällig ist: Die Entschädigung richtet sich nach Einkommen und Vermögen der vertretenen Person – nicht nach dem tatsächlichen Aufwand. Wer viele Mandate hält und die Arbeit nach unten durchreicht, verdient am besten.

Genau deshalb sträubt sich die Betroffenen-Seite gegen die Einzelfall-These. Zwei Fälle, ein Vertreter, dasselbe Muster: Das ist kein Zufall.

Und es fügt sich in die Zahlen, die der exxpress bereits offengelegt hat. Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Sporrer geht hervor, dass allein 38 Anwälte und Notare jeweils mehr als 50 Erwachsenenvertretungen gleichzeitig führen – zusammen über 6.000 Schutzbefohlene. Der Spitzenwert: 412 Vertretungen bei einer einzigen Person.

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Ein System, das keine Beschwerdestelle kennt

Beide Fälle enden an derselben Wand. Wer sich als Betroffener oder Angehöriger über einen Erwachsenenvertreter beschweren will, hat in Österreich niemanden, der wirksam einschreiten könnte. Die Erwachsenenschutzvereine sind, wie Müller festhält, ausdrücklich keine Beschwerdestellen; sie können Gefährdungen nur dem Pflegschaftsgericht melden – die weitere Vorgangsweise, so Müller, obliege ausschließlich dem Gericht.

Marlenes Mutter fordert seit Monaten dasselbe, was jetzt auch aus dem zweiten Fall zu hören ist: eine niederschwellige, unabhängige Beschwerdestelle mit echter Rechtsmittelbefugnis. Eine Stelle, die nicht nur sammelt und weiterleitet, sondern eingreifen kann.

„Wir brauchen eine Lobby"

Wolfgang M. geht noch einen Schritt weiter. Weil er dem heimischen Rechtsweg nicht mehr traut, will er die Betroffenen bündeln – in einem Verein oder einer NGO, die sich nicht auf Beschwerden beschränkt, sondern den Fall notfalls vor die internationalen Gerichte trägt. „Der beste Reporter kann der Republik keine Strafe aufbrummen”, schreibt er. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann das.” Sein Konzept: auf EGMR und UN-Ebene spezialisierte Juristen, Medien, die dranbleiben, und Mitglieder, die bereit sind zu investieren – weil, so seine nüchterne Einschätzung, wirklich gute internationale Anwälte nicht pro bono arbeiten. Was fehle, sei eine Anlaufstelle. „Eine NGO-Gründung”, sagt er, „ist sehr wichtig.”

Ob daraus etwas wird, ist offen. Der Gedanke aber trifft denselben Punkt wie die Forderung aus dem Fall Marlene: Ohne eine Stelle mit echten Befugnissen bleibt jede Beschwerde ein Blatt Papier.

Bis es eine solche gibt, bleibt es bei dem, was Herr Müksch tut – und was Frau Mayr im Fall Marlene längst tut: Missstände sammeln, dokumentieren, vernetzen. Und hoffen, dass irgendwann jemand hinschaut.